Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1945 Vortrag 100 023). – Kredit: Vortrag aus 1924 65 521, Darlehens-Zs. aus Hyp.-Darlehen 1 129 823, do. aus Komm.-Darlehen 16 018, Kostenbeicräge 576 726, Zs. aus sonst. Anlagen 87 162, sonst. Einnahmen 197 602. Sa. RM. 2 072 855. Kurs der Aktien Ende 1913–1925: In Frankf. a. M.: 192, 195.50*, –, 182, 200, 194*, 185, 191.50, 250, 780, —, 7.90, 53.50 %. – In Berlin: 190.50, 194*, –, 182, –, 199*, 185, 185, –, —. 2, –, 5.50 (für PM. 100) %. – In Mannheim: 192, 195* –, 182, –, 194*, 185, 196, 215, 700, 2, 8, 54 %. Dividenden: 1913–1922: Je 9 %; 1923 –1925: 0, 0, 4½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Kommissar der Staatsregierung: Ministerialrat Dr. K. Scheffelmeier. Treuhänder: Notar Julius Oppenheimer, Stellv. Notar Carl Schilling. Direktion: Dr. Rud. Schellenberg, Dr. H. Hildebrandt. Aufsichtsrat: (9–18) Vors. Geh. Hofrat Dr. Otto Schneider; Stellv. Geh. Kommerz.-R. Dr. Rich. Brosien, Oberamtmann a. D. Karl Eckhard, Gutsbes. Wilh. Scipio, Mannheim; Graf Victor v. Helmstatt, Neckarbischofsheim; Dr. h. c. Graf Robert Douglas-Langenstein, Schloss Langenstein bei Stockach; Graf Fritz von Oberndorff, Neckarhausen; Wirkl. Geheim. R. Exz. Dr. F. Nieper, Tübingen. Betr.-R.-Mitgl. Eberhard Denzel, Mannheim. Zahlstellen (für Cps. u. Div.): Mannheim: Eig. Kasse, Rhein. Creditbank sowie deren Fil.; Mannheim u. Karlsruhe: Badische Bank; Frankf. a. M.: Frankfurter Hypothekenbank. Bayerische Vereinsbank in München, Maffeistr. 5. Vorbemerkung: Die a. o. G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss, die Bankabteil. der Bayer. Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg einschl. der Filialen unter Übertragung der zu- gehörigen Aktiven u. Passiven auf die Bayerische Vereinsbank mit dem Geschäfftsbetrieb der letzteren zu verschmelzen, ferner eine Interessengemeinschaft zwischen der Bayerischen Vereinsbank u. den beiden anderen Instituten, die sich fortan auf den Betrieb des Bodenkredit- geschäftes beschränken, zu schaffen, mit der Massgabe, dass die Erträgnisse der drei Institute zusammengeworfen u. nach der Höhe der Aktienkapitalien, wieder unter sie verteilt werden. Gleichzeitig wurde den Aktionären der Bayerischen Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten. Unter Wahrung ihrer rechtlichen u. verwaltungsmässigen Selbständigkeit bilden die der Interessengemeinschaft angehör. Banken eine wirtschaftl. Einheit. 60 Gegründet: Konz. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In erster Eigenschaft betreibt sie bei ihren Hauptniederlassungen in München u. Nürnberg, sowie bei ihren Zweigstellen das Kontokorrent-, Effekten-, Devisen-, Disconto-, Giro- u. Inkassogeschäft, pflegt den Scheckverkehr, übernimmt Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots zur Aufbewahr. u. Verwaltung. Annahme ge- schlossener Depots und Vermietung von Safes. Wegen Aufnahme u. Erwerb von Banken u. Bankfirmen, sowie Errichtung von Filialen siehe die früheren Jahrgänge dieses Handb. Die Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bankfirmen E., L. Friedmann & Co. in Berlin, Kux, Bloch & Co. in Wien, interessiert an der Steiermärk. Escompte-Bank in Graz, der Bank für Oberösterreich u. Salzburg in Linz, der Donauländischen Kredit-Ges. A.-G. in München, der Tiroler Landesbank in Innsbruck. Ein Freundschaftsverhältnis verbindet sie mit den Bankhäusern Mendelssohn & Co. in Berlin u. Amsterdam. Ferner nahm die Bank Beteil. an der von diesen Firmen begründ. Maatschappy voor Bank en handelsonder- nemingen in Amsterdam. Die Aktien der Bayer. Handelsbank in München u. der Vereins- bank in Nürnberg sind fast ganz im Besitz der Ges. Das Institut unterhält Hauptnieder- lassungen in München u. Nürnberg u. 54 Niederlassungen in Bayern. Angestellte Ende 1925: 1690. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: RM. 21 050 000 in 2500 St.-Akt. Lit. A zu RM. 1000, 115 000 Lit. B zu RM. 100, 300 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 1890 um M. 9 000 000, 1897 um M. 6 000 000, 1898 weitere Erhöhung um M. 4 500 000. Nochmals erhöht 1908 um M. 7 500 000. Weitere Erhöhung 1913 um M. 6 000 000. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 2./7. 1920 um M. 21 000 000. Dann lt. G.-V. v. 31./3. 1921 erhöht