Banken und andere Geld-Institute. 2029 betrages erfolgt durch die Finanzämter nach den Regeln des Steuerverfahrens, ebenso die Einziehung der Zahlungen. Die Zahlungen werden von den Finanzämtern an die Bank abgeführt, welche sie zu den bestimmten Terminen auf das Konto des Agenten für die Reparationszahlungen bei der Reichsbank für Rechnung des Treuhänders einzahlt. Sobald die Bank die zum Termin fäll. Zahlungen vollständig erhalten hat, sind die der Industrie- belastung unterliegenden Unternehmer befreit, die Zahl. auf das Konto des Reparations- agenten befreien wiederum die Bank. Die Verzins. u. Tilg. der Industrie-Bonds u. der veräusserlichen Obl. werden vom Treuhänder mit den Mitteln besorgt, die ihm für diese Zwecke vom Reparationsagenten unter Berücksichtigung der dem Dienst der deutschen Auslandsanleihe von 1924 zuerkannten Priorität überwiesen werden. Der Treuhänder hat die Besorgung des Zins- u. Tilgungsdienstes für ihn u. auf seine Kosten der Bank über- tragen. Für alle Zahlungen gilt als Goldmark der Preis von ½70 kg Feingold. Dieser Preis ist auf Grund des Londoner Goldpreises am dritten Börsentage vor der Fälligkeit der einzelnen Leistungen festzustellen. Der Umrechnung in die deutsche Währung ist der Mittelkurs der letzten amtl. Berliner Notier. für Auszahlung London am dritten Börsentage vor der Fälligkeit der einzelnen Leistungen zugrunde zu legen. Alle Zahl. für den Zins- u. Tilgungsdienst sind bis zu einem etwaigen Rückkauf von jeder unmittelbar die Zahlung belastenden deutschen Steuer frei. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit sich die Obligation im Eigentum oder einem die Besteuer. begründeten Besitz von deutschen Reichsangehörigen oder von Ges. mit Sitz oder Ort der Leit. in Deutschland befinden. Die Obl. sind von der Wertpapiersteuer des Kapitalverkehrssteuerges. befreit. Die erste Veräusser. der Obl. durch den Treuhänder ist von der Börsenumsatzsteuer frei. Im übrigen werden die Obl. für die Börsenumsatzsteuer den allgem. Reichsanleihen gleichgestellt. Geschäftsjahr: Kalenderj. (1. Gesch.-Jahr vom 30./9. 1924–31./12. 1925). Gewinn-Verteilung: Höchstens 6 % Div., Rest nach Beschluss der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Noch nicht eingez. A.-K. 5 000 000, Kassa 1122, Reichsbankguth. 178, Postscheckguth. 221, Bankguth. 4 701 822, Debit. 75 821, Inv. 1, kapitalis. Betrag der Ansprüche der Bank gemäss Industriebelast.-Gesetz 5 000 000 000, Zs.-Anspruch der Bank aus der Industriebelast. für die Zeit vom 1./9.–31./12. 1925 41 666 667, Verlust 1924/25 229 719. – Passiva: A.-K. 10 000 000, Kredit. 8884, Kapitalis. Betrag der Ansprüche des Treuhänders gemäss Industriebelast.-Gesetz 5 000 000 000, Zs.-Anspruch des Treuhänders aus der Industriebelast. für die Zeit vom 1./9.–31./12. 1925 41 666 667. Sa. RM. 5 051 675 551. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 825 210, Abschr. auf Inv. 83 699. – Kredit: Zs. 436 920, Anteil des Treuhänders an den Kosten der Geschäftsführ. 242 271, Verlust (der vorgetragen wurde) 229 719. Sa. RM. 908 910. Dividende 1925: 0 %. Organe der Gesellschaft: Der Vor st and besteht aus einem oder mehreren Direktoren, die Deutsche sein müssen u. dem A.-R. nicht angehören dürfen. Die Mitgl. des Vorstandes werden erstmalig von der Reichsregierung für die Dauer von 3 Monaten bestellt, später vom A.-R. mit einer Mehrheit von der abgegebenen Stimmen ernannt. —– Der Auf- sichtsrat besteht einschl. des Präs. aus 15 Mitgl., von denen 4 von den nichtdeutschen Mitgliedern des Generalrates der Reichsbank, 3 von der Reparationskommission u. 7 von der Regierung u. zwar 3 als Vertreter der Reichsregierung u. 4 aus den Kreisen der belasteten Unternehmer u. der Aktionäre ernannt werden. Der Präs. muss ein Deutscher sein, welcher jährl. zu Beginn des Gesch.-Jahres durch den A.-R. mit mind. 10 Stimmen gewählt wird. Vorstand? Dr. Wilhelm Bötzkes, Berlin; Dr. Robert Gorlitt, Berlin. Aufsichtsrat: Präs. Dr. Gustav Krupp von Bohlen u. Halbach; 1. Vizepräs. Dr. Paul von Schwabach; 2. Vizepräs. Henry de Peyster. Dem A.-R. gehören an als Vertreter der Reichsregierung: Staatssekretär Dr. Ernst Trendelenburg, Ministerialdir. Ernst Bail, Ministerialrat DPr. Herbert Dorn, Berlin; aus den Kreisen der belasteten Unternehmer u. der Aktionäre: Wirkl. Legationsrat a. D. Dr. Hermann Bücher, Gen.-Dir. Prof. Dr. Julius Flechtheim, Rechtsanw. Clemens Lammers; Dr. Paul von Schwabach; von den nicht- deutschen Mitgliedern des Generalrats der Reichsbank: Bank-Dir. Mario Alberti, Mailand; Bankpräs. Léopold Dubois, Basel, Bankpräs. Gates W. Mac Garrah, New York; Exc. Dr. R. J. H. Patijn, Haag; von der Reparationskommission: Charles Frerichs, Brüssel; Henry de Peyster, Paris; Bankdir. Dudley Ward, London. Treuhänder: Bernardino Nogara, Italien. Bank für Innen- u. Aussenhandel Akt.-Ges., Berlin W. 8, Französische Str. 13. Gegründet: 10./8. 1891 durch Übernahme des Vorschussvereins für Mansfeld u. Umg. G. m. b. H. Firma bis 1922 Mansfelder Bankverein, A.-G. mit Sitz in Mansfeld. Zweck: Betrieb von Bank-, Kommissions- u. Hypothekengeschäften in allen Zweigen. Kapital: RM. 1 500 000 in 5000 Akt. zu RM. 20, 4000 Akt. zu RM. 100 u. 2000 Akt. zu RM. 500. Urspr. M. 26 000. Erhöht um M. 7000 zu pari, weiter erhöht auf M. 20 Mill., dann lt. G.-V. v. 21./11. 1922 erhöht um M. 80 Mill. auf 100 Mill., ferner erhöht um M. 400 Mill. auf M. 500 Mill. Lt. a. o. G.-V. v. 15./9. 1924 Umstell. des Kap. von M. 500 Mill. auf RM. 100 000 (5000: 1) in 5000 Akt. zu RM. 20; gleichzeitig Erhöh. um RM. 400 000 in 4000 Akt. zu