ea Banken und andere Geld-Institute. 2039 Preussenkasse), Reg.-Rat Otto Gennes, Charlottenburg; Dir. Georg Mager, Darmstadt; Geh. Finanzrat Glaeser, Reg.-Rat Göhmann, Berlin; Landesökonomierat Johannssen, Hannover; Graf von Kalkreuth, Berlin; Prof. Dr. Stein, Charlottenburg; Staatsrat Weisshaupt, Pfullen- dorf; Reg.-Präs. i. R. Frhr. von Braun, Berlin; Staatsfinanzrat Dr. Ogrowsky, B.-Lichterfelde. Deutsche Golddiskontbank, Berlin C. 19, Kleine Jägerstr. 1 (im Gebäude der Reichsbank). Gegründet: 7./4. 1924 nach Massgabe des Reichsgesetzes vom 19./3. 1924 unter Führung der Reichsbank, jedoch mit privatem Kapital. Dem Verkehr übergeben 16./4. 1924. Die Deutsche Golddiskontbank ist von der Reichsregierung vollständig unabhängig. Zweck: Als reine Privatbank hat die Deutsche Golddiskontbank den Zweck, auf Grund- in- und ausländischer Kapitalbeteiligung u. Kreditgewähr. sowie unter Nutzbarmachung verfügbarer deutscher Goldreserven berechtigte Kreditbedürfnisse der heimischen Wirtschaft zu befriedigen. Betrieb von Bankiergeschäften. Bei Gründung der Golddiskontbank war beabsichtigt, mit der entgültigen Regelung der Währungsverhältnisse die Geschäfte der Golddiskontbank zu liquidieren. Mit Inkraft- treten des neuen Bankgesetzes wurde die Golddiskontbank daher ihres übrigens niemals be- nutzten Notenausgaberechts entkleidet und mit der Liquidation begonnen. Die Liquidation ging, obgleich sie ohne jede Schärfe durchgeführt wurde, mit unter dem Einfluss des Hereinströmens anderweitiger Auslandskredite ziemlich rasch vonstatten, und die von der Golddiskontbank der deutschen Wirtschaft gewährten Kredite, welche in den Monaten Aug. u. Sept. des Jahres 1924 mit rund £ 14 000 000 ihren Höchststand erreicht hatten, waren etwa Ende Jan. 1925 auf die Höhe des eigenen Kapitals, Anfang Mai 1925 auf etwa £ 3½ Mill. gesunken. Inzwischen hatte die Reichsbank sämtliche Anteile der Bank erworben, wozu sie durch ein besonderes Gesetz vom 19./3. 1924 (RGBl. II, S. 73) ermächtigt war, und den bei der Bank von England aufgenommenen Kredit in Höhe von £ 5 000 000 –— bereits vor Fälligkeit – zurückgezahlt. Den Konsortialmitgliedern wurden in Höhe der von ihnen gemachten Goldeinzahlungen Bezugsrechte auf neue, vom 1./1. 1925 ab gewinnberechtigte Reichsbankanteile eingeräumt. Im April des Jahres 1925 entschloss sich dann die Reichs- bank mit Zustimmung aller beteiligten Stellen, die Golddiskontbank aus dem Liquidations- zustande wieder herauszuführen, da es im Interesse der deutschen Wirtschaft und ange- sichts der fortdauernden Kapitalknappheit erwünscht erschien, auch diese volkswirtschaft- lich zweckmässigste Möglichkeit der Aufnahme von Auslandskrediten den am Aussenhandel beteiligten Wirtschaftskreisen zu erhalten. Die Golddiskontbank befindet sich demgemäss seit Mitte Mai 1925 wieder in voller Tätigkeit. Ihre Kredite hatten nach dem Stande vom 23./12. 1925 wieder einen Betrag von £ 9 200 000 erreicht; weitere Kredite in Höhe von rund £ 400 000 waren bereits bewilligt, aber noch nicht in Anspruch genommen. Gewäh- rung eines kurzfristigen Realkredites von ca. RM. 250 000 000 an die Deutsche Rentenbank- Kreditanstalt zur Weiterbegebung an die Landwirtschaft. Diskontsatz: Ab 16./4. 1924: 10 %, ab 19./9. 1924: 8 %, ab 19./5. 1925: 7 %, ab 14./10. 1925: 6 %; ab 27./3. 1926: 5½ %. Aktienkapital: £ 10 000 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. (erstes endete am 31./12. 1924). Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Auf je £ 10 Aktienbesitz 1 St. (die Gen.-Vers. fasst ihre Beschlüsse in allen Fällen mit einfacher St.-Mehrheit). Gewinn-Verteilung: Der nach Abzug der erforderl. Abschr. u. Rückstell. sich ergebende Reingewinn ist, soweit er nicht zur Ergänzung von Dividenden vorausgegang. Jahre ver- wendet werden muss. in folgender Weise zu verteilen: Zunächst bis 8 % Div. für die Aktie in allen Fällen für 12 Monate u. analog der geleisteten Einzahlungen. Von dem nach Aus- schüttung der Dividende verbleib. Gewinnbetrage sind 50 % an das Reich abzuführen, über die restl. 50 % beschliesst die G.-V., welche auch die Vergüt. des A R. festsetzt. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 3 352 800, tägl. fäll. Forder. 255 396.2, Wowechsel u. Schecks 7 329 915.18.4, sonst. Anl. 891 345.16.8, (weiterbeg. Wechsel £ 1 608 834.18.10). — Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 20 417.6.5, Delkr. 55 000, täglich fäll. Verbindlichk. 66 597.18.2, sonst. Verbindlichk. 1 117 157.1.5, 1926 entfall. Zs. aus Wechseln 61 912.15.2, schuldige, aber noch nicht bez. Zs. auf aufgenommene Kredite 17 163.13.7, sonst. 6829.19.10, Reingewinn 484 379.2.5, (Verbindlichk. aus weiterbegeb. Wechseln £ 1 608 834.18.10.). Sa. & 11 829 457.17. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinn aus Wechseln u. Schecks u. Gebühren 507 934.12.6, Gewinnvortrag vom Jahre 1924 847.12.10. – Ausgaben: Verwalt.- Kosten 24 403, Reingew. 484 379 (davon 5 % R.-F. 24 218.19.2, Delkr. 60 000, 6 % Div. 398 832, Vortrag 1328.3.3). Sa. £ 508 782.5.4. Dividende 1924–1925: 8 % p. r. t, 6 %. Die zu zahlenden Div. unterliegen keiner Kapitalertragsteuer. = Vorstand: Geh. Finanzrat Dr. Bernhard, Geh. Finanzrat Dr. Friedrich, Reichsbankdir. Fuchs. Aufsichtsrat: Vors. Reichsbank-Präs. Dr. Schacht; Stellv. Reichsbank-Vizepräs. Geh. Ober- finanzrat Kauffmann, Geh. Oberfinanzrat Budczies, Geh. Oberfinanzrat Dr. von Grimm, Reichsbankdir. Schneider, Reichsbankdir. Dreyse, Geh. Finanzrat Seiffert, Geh. Finanzrat Dr. Vocke.