2042 Banken und andere Geld-Institute. M. 1000 u. 10 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 1 Mill. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. M. 90 Mill. dieser St.-Akt. wurden von einem Konsort. unter Führ. d. Fa. Bernheim, Blum & Co., Berlin zu 6000 % übern. u. davon M. 50 Mill. den bisherigen Aktionären im Verh. 6: 1 zum Preise von GM. 0.10 einschl. Bezugsrechtsteuer u. Schlussscheinstempel pro M. 1000 angeboten. M. 40 Mill. sind den Besitzern der bisherigen neuen St.-Akt. Lit. A zwecks Abgeltung des bisher diesen Aktien zustehenden Vorzugsrechts derart anzubieten, dass auf je M. 1000 bisherige neue St.-Akt. Lit. A M. 2000 junge zum Preise von ebenfalls GM. 0.10 einschl. Bezugs- rechtsteuer u. Schlussscheinstempel pro M. 1000 entfallen. Weiter übernimmt Bernheim, Blum & Co., Berlin, M. 75 Mill. zum Nennbetrage als Führerin eines Konsort. mit der Verpflicht., sie im Interesse der Ges. u. nach den Weisungen des Vorst. derselben zu verwerten. M. 25 Mill. übernimmt Hermann Weber, B.-Schlachtensee zum Kurse von 50 000 %. Die bisher. alten u. neuen St.-Akt. Lit. A u. die Vorz.-Akt. Lit. B (d. h. die Nr. 1–85 000) sind nunmehr gleichberechtigte St.-Akt. mit einfachem St.-Recht. Sodann Umstellung lt. G.-V. v. 5./6. 1924 auf RM. 49 000 in 2450 Akt. zu RM. 20. Der in der gleichen G.-V. gefasste Erhöhungs- beschluss wurde später wieder aufgehoben. Gleichzeitig fand Erhöh. um RM. 1 950 000 in 19 110 St.-Akt. zu RM. 100 u. 40 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1924 statt. Die Schaffung der Vorz.-Akt. erfolgte auf Weisung des Landes-Finanzamts u. ist bei Über- tragung dieser Aktien die Genehmig. des Finanzamts erforderlich. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Kasse 29 232, Schecks 10 559, Reichs- bankguth. 11 527, Kassenvereinguth. 2161, Postscheckguth. 264, Devisen 38 445, Sorten 53 306, Eff. 63 189, Aussenstände (einschl. 67 300 Avale) 859 510, Inv. 19 000 – Passiva: A.-K. 49 000, Sortenstempel 9184, Kredit. 561 713, Avale 67 300, Rückstellungen 400 000. Sa RM. 1 087 197. Liquidations-Bilanz am 9. Sept. 1925: Aktiva: Kassa 2970, Schecks 40, Guth. bei Reichsbank 691, do. beim Kassenverein 5998, Guth. beim Postscheckamt 635, Sorten 2095, Devisen 17 982, Wechsel 79 360, Wertp. 228 748, Effektenkonsortial 50 219, Debit. 5 942 841, (Avale 5 726 000, Komp. Posten 708 313), Grundst. Lichterfelde 23 000, Hyp. 345 000, Versiche- rungsanspruch (auf M. 8 500 000) 2 783 928, Inv. 1. – Passiva: A.-K. 49 000, Kredit. 9 399 512, (Avale 5 726 000, Komp. Posten 708 313), Steuer-Rückl. 35 000. Sa. RM. 9 483 512. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Kassa 2135, Schecks 933, Guth. bei Reichsbank 4105, Guth. beim Kassenverein 1068, Dev. 9733, Wechsel 88 120, Wertp. u. Beteil. 1 131 026, Effekten- konsortial 50 219, Debit. 5 130 284, (Avale 5 635 500, Komp. Posten 697 491, Grundst. Lichter- felde 23 000. Hyp. 198 333, Versicherungsanspruch (auf M. 8 500 000) 2 783 928, Inv. 1, Verlust 9817. – Passiva: A.-K. 49 000, Kredit. 9 378 708, (Avale 5 635 500, Komp. Posten 697 491), Steuer-Rückl. 5000. Sa. RM. 9 432 708. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 56 053, Verlust aus Devisensorten 3827, Verlust an Zs. 38 215, Abschr. 127 604. – Kredit: Wechsel 3159, Eff. 204 274, Provis. 8448, Verlust 9817. Sa. RM. 225 700. Dividenden 1914 –1925: 6, 6, 8, 8, 8, 8, ?, ?, 20, 0, 0, 0 %. Aufsichtsrat: Staatsmin. a. D. Kurt Freiherr von Reibnitz, Syndikus Dr. H. Kohlen, Köln; Dr. Paul Mundt, Komm.-Rat B. Manasse, Berlin; Finanz-Rat Dr. Weidling, Oldenburg; Rechtsanwalt Dr. Dalsheim, Berlin. Deutsche Rentenbank, Berlin Sw. 68, Oranienstr. 106. Gegründet: Im Rahmen des Reichsgesetzes vom 13./10. 1923 wurde die Rentenbank verordnung vom 15./10. 1923 erlassen, hierzugehörig zwei Durchführungsbestimmungen vom 14./11. u. 17./12. 1923. Nachdem die von den Gründern aufgestellten Satzungen durch die Reichsregierung genehmigt waren, trat die Deutsche Rentenbank am 1./1 1. 1923 in Wirksam- keit. In ihrer gesamten Organisation ist die Bank vollständig unabhängig u. selbständig, nur die Satzungen u. die Wahl des Präsidenten unterliegen der Genehmig. der Regierung. Der Deutschen Rentenbank wurde durch Gesetz die Eigenschaft einer juristischen Person des Privatrechtes verliehen. Den handelsgesetzlichen Vorschriften über Handelsregister-Ein- tragung unterliegt die Bank nicht, ebenso ist die Bank befreit von allen Einkommen- u. Vermögensteuern des Reiches, der Länder u. Gemeinden. Zweck: Bis zum Inkrafttreten des Rentenbankschein-Liquidier.-Ges. vom 22./8. 1924 stellte die Deutsche Rentenbank auf Grund der für sie begründeten Grundschulden u. der ihr zu übergebenden Schuldverschreib. Rentenbriefe aus. Die Rentenbriefe waren mit 5 % verzinslich u. konnten nach Ablauf von 5 Jahren von der Deutschen Rentenbank zur Rück- zahl. zu ihrem Nennwert im ganzen oder in Serien aufgekündigt werden. Die Rentenbriefe dienten als Deck. für die auszugebenden Rentenbankscheine. (Näheres über Liquidier.-Ges. u. früh. Zweck s. Jahrg. 1925 II.) Das Rentenbankschein-Liquidier.-Ges, sieht im Sinne des Sachverständigen-Gutachtens das allmähliche Verschwinden des Umlaufs der Rentenbank- scheine innerhalb von längstens 10 Jahren nach Inkrafttreten des Liquidierungsgesetzes vor. Eine weitere Ausgabe von Rentenbankscheinen über den Betrag der beim Inkrafttreten des Gesetzes von ihr ausgegebenen Rentenbankscheine wird sinngemäss untersagt. (Die neue Reichsbank soll in Zukunft auf die Dauer von 50 Jahren das ausschl. Recht haben, Banknoten in Deutschland auszugeben.) Es sind im ganzen die als Reichskredite aus- gegebenen Rentenbankscheine in Höhe von 1200 Mill. Rentenmark zurückzuziehen u. die von