Banken und andere Geld-Institute. 2047 nur auf solche Geschäfte, wie sie den Hypothekenbanken durch das Reichshypotheken- bankengesetz zugestanden sind. Durch Beschluss der G.-V. v. 19./3. 1926 ist der Gegenstand des Unternehmens erweitert auf Betrieb von Bankgeschäften jeder Art. Die Bank darf zur Ausübung dieser Geschäfte gleichgerichtete Unternehm. erwerben oder sich an ihnen betei- ligen. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten oder zur Beschaff. von Geschäftsräumen gestattet. Für die erste Einricht. sind dem Unternehmen seitens des Deutschen Reiches M. 25 000 Mill. zur Verfüg. gestellt worden. Durch Genehmig. des Preuss. Handelsministeriums v. 14./3. 1924 darf die Bank das Depot- u. Depositengeschäft betreiben. Zweigstellen in Dresden u. Stuttgart. Die Hauptaufgabe der Ges. besteht darin, als allgemeines zentrales Baukreditinstitut den Trägern des gemeinnützigen Kleinwohnungsbaues, in erster Linie den Wohnungs- fürsorgeges., Kommunen, Siedlungsges. u. Baugenossenschaften, Baukredite jeder Art zu gewähren, vor allem Vorschüsse auf Hauszinssteuerhyp. u. sonst. rechtsverbindl. Zusagen erst später bereitstehender Hyp., Arbeitgeberdarlehen ete. Neben den allgemeinen hiermit zus. häng. Aufgaben verfolgte die Bank insbes. auch den Zweck, durch Hergabe grundbuchlich gesicherter, wertbeständiger Darlehen u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund dieser Darlehen die gemeinnützige Wohnbautätigkeit zu fördern. Mit der Zeit erwies sich eine Reorganisation der Bank nach zwei Richtungen hin als erforderlich. So wurde am 15./11. 1924 unter Beteilig. der Preuss. Landespfandbriefanstalt, des Reichsverbandes der Wohnungs- fürsorgeanstalten e. V., der Württemberg. Wohnungskreditanstalt u. des Hauptverbandes Deutscher Baugenossenschaften die Deutsche Wohnstätten-Hypothekenbank A.-G. mit einem Aktienkapital von RM. 1 000 000 gegründet mit dem Zweck, das erststellige Beleihungs- geschäft der Deutschen Wohnstätten-Bank (nunmehr auf hypothekarischer Grundlage) weiterzuführen u. dadurch die Deutsche Wohnstätten-Bank selbst in die Lage zu versetzen, sich ganz ihren übrigen Aufgaben zuzuwenden. Die Deutsche Wohnstätten-Hypothenbank ist dem Interessengemeinschaftsvertrage, der zwischen der Deutschen Wohnstättenbank u. der Preuss. Landespfandbriefanstalt seinerzeit geschlossen worden war, beigetreten. Die Goldrentenbriefe der Deutschen Wohnstättenbank sollen demnächst eingezogen werden, es sollen alsdann nur noch Goldpfandbriefe der Deutschen Wohnstätten-Hypothekenbank zur Ausgabe gelangen. Im April 1924 wurde die Deutsche wohnstätten-Bank seitens des Deutschen Reichs mit der finanziellen Durchführung der Beamtensiedlungsverordnung beauftragt. Zu ihrer Durchführung wurden der Bank vom Reich für abgebaute Hoheitsbeamte des Reichs, von der Reichsbahn u. von der Reichspost für abgebaute Beamte ihrer Verwalt. u. später auch noch von der Reichsbank für abgebaute Reichsbankbeamte besond. Mittel in Höhe von RM. 16 600 000 zur Verfüg. gestellt. In ähnlicher Weise wie bei der finanziellen Durchführ. der Beamtensiedlung wurde die Bank im Okt. 1924 mit der Verwalt. u. Weiterleit. der vom Reich bereitgestellten Mittel des Rhein-Ruhr-Fonds betraut. Diese Mittel dienen zur Förder. der Beschaff. von Wohnungen, die im alt- u. neubesetzten Gebiet in Miet- oder Eigen- häusern für Beamte, Angestellte u. Arbeiter in den Verwalt. u. Betrieben des Reichs, der Deutschen Reichsbahn u. der Deutschen Reichspost, u. zwar in erster Linie für Ausgewiesene u. Verdrängte, hergestellt werden. Für die genannten Zwecke sind RM. 10 Mill. bereit- gestellt worden. Eine weitere Fondsverwalt. wurde der Bank dadurch übertragen, dass sie im Dez. 1925 mit der Weiterleit. der vom Reiche für die Wohnungsfürsorge für Kriegs- beschädigte u. Witwen der im Kriege Gefallenen für das Land Preussen bereitgestellten Mittel betraut wurde. Die Wohnungsfürsorgegesellschaften haben sich zu einem Revisionsverbande zusammen- geschlossen u. die Deutsche Wohnstätten-Bank zur Revisionsstelle des Verbandes gemacht. Kapital: RM. 3 000 000 in 2500 St.-Akt zu RM. 1000 u. 250 Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Die Vorz. -Akt. sind im Besitz des Deutschen Reiches, die St.-Akt. in Händen des Reichs- verbandes der Wohnungsfürsorge-Ges. e. V., Berlin, der Preuss. Landespfandbrief-Anstalt, Berlin, der Württemberg. Wohnungskreditanstalt, Stuttgart u. des Badischen Staates, ver- treten durch das Ministerium des Innern. Sämtl. Aktien lauten auf Namen u. dürfen nur an Reichsdeutsche begeben werden. Übertragung nur mit Zustimm. des A.-R. Urspr. M. 10 Mill., übern. vom Reichsverband der Wohnungsfürsorgegesellschaften e. V., Berlin u. der Preussischen Landespfandbriefanstalt, Berlin, eingez. mit 25 %. Dann erhöht lt. G. V. v. 20./9. 1923 auf M. 10 000 Mill., nunmehr eingeteilt in 750 St.-Akt. u. 250 Vorz.-Akt. zu je M. 10 Mill Die Kap.-Umstell. erfolgte sodann lt. G.-V. v. 18./6. 1924 von M. 10 000 Mill. auf RM. 400 000 durch Zus. leg. der St.-Akt. im Verh. 5: 2 u. der Vorz.-Akt. im Verh. 5:1 sowie Umwert. des Nennbetrags der St.-Akt. von M. 10 Mill. auf RM. 1000 u. des der Vorz.- Akt. von M. 10 Mill. auf RM. 2000; hierauf lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 900 000 in 500 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 200 Vorz. -Akt. zu RM. 2000. Die gesamten Vorz.-Akt. sind vollgezahlt u. vom Deutschen Reich übern. worden. Die G.-V. v. 12./3. 1925 beschloss, das A.-K. von RM. 1 300 000 um RM. 200 000 auf RM. 1 500 000 zu erhöhen; von der Gemein- nützigen Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten, B.-Steglitz, u. RM. 50 000 vom Staat übernommen. In der G.-V. v. 17./11. 1925 wurde alsdann die Erhöh. des A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 3 000 000 beschlossen. Von den neuen Aktien wurden Ril. 1 000 000 von dem Reichsverband der Wohnungsfürsorgegesellschaften e. V., Berlin u. die restlichen RM. 500 000 von dem Freistaat Baden, dem Württembergischen Staat u. del Preuss. Landespfandbriefanstalt übernommen.