2068 Banken und andere Geld-Institute Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschr. a. Mobil. 452, Handl.-Unk. 406 564, Gewinn 5363. – Kredit: Vortrag 65, Revis.-Einnahm. u. Prov. 408 863, Zs. 3450. Sa. RM. 412 380. Dividenden 1914–1924: 8, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 0, 0 %. Direktion: Heinr. Meltzer, Bodo Schilling. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Dr. Georg Solmssen; Stellv. Bankier Franz Urbig, Berlin; Komm.-Rat Theod. Hinsberg, Barmen; Bank-Dir. Dr. Ernst A. Mandel, Berlin; Dir. Rich. Mentz, Leipzig; Bankier Freih. S. Alfred von Oppenheim, Köln; Bank-Dir. Gustav Pilster, Berlin; Bank-Dir. Hofrat Hans Remshard, München; Bankier Dr. Paul Wallich, Berlin; Bank-Dir. Dr. Benno Weil, Mannheim; vom Betriebsrat: Dr. K. Burkhardt, Frau M. Loesenbeck. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Revisions- und Verwaltungs-Akt.-Ges. Berlin NW. 7, Am Weidendamm la. Gegründet: 23./6., 22., 22./7. 1922; eingetr. 1./8. 1922. Firma bis 19./6. 1923: Meerschwamm- Akt.-Ges. Gründer s. Jahrg. 1923/24. Zweck: Die Revision, die Organisat. u. die Verwalt. von Unternehm., Vermögenswerten, u. -massen im ganzen oder in einzelnen Zweigen, auch die Beratung in wirtschaftlichen Fragen sowie die Vornahme anderer geschäftl. Handl. in oder ausser Zusammenhang damit. Im Sinne der Satzungen des Verbandes Deutscher Treuhand- u. Revisions-Ges. wird jedoch der Betrieb von Handelsgeschäften mit eigenen Mitteln auf eigenes Risiko ausdrücklich ausgeschlossen. Kapital: RM. 5500 in Akt. zu RM. 100. Urspr. M. 500 000, übern. von den Gründern zu 115 %. Lt. G.-V. v. 19./6. 1923 erhöht um M. 500 000 in 5 Akt. zu M. 100 000 mit Div.-Ber. ab 8 1923, ausgeg. zu 115 %. Lt. G.-V. v. 30./6. 1924 Umstell. des A.-K. von M. 1 Mill. auf M. 5500. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Inv. 3200, Kassa 442, Postscheckguth. 208, Bankguth. 516, Aussenst. 2100.1– Passiva:A.-K. 5500, R.-F. 550, Schulden 48, Vortrag 369. Sa. RM. 6467. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 12 034, Steuern 334, Abschr. 350, Gewinn (dav. an R.-F. 418, Vortrag 369), 787. – Kredit: Gebühren 13 490, Zs. 15. Sa. RM. 13 506. Dividenden 1922– 1925: 12, 0, 0, 0 %. Direktion: Georg Wichmann, Dr. W. Zeigermann. Aufsichtsrat: Vors.: Kaufmänn. Sachverständ. Cäsar Löhde, Stellv.: Bücherrevisor Max Grossmann, Berlin; Oskar Löhde, Hamburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Roggenrentenbank Akt.-Ges. in Berlin, Potsdamer Str. 27a. Vom 1./10. 1926 ab lautet die Firma: Landwirtschaftliche Pfandbriefbank (Roggenrenten- bank) Aktiengesellschaft (beschlossen in der G.-V. v. 20./5. 1926). Gegründet: 21./8. 1922; eingetr. 19./9. 1922. Gründer: Dr. phil. Erich Keup, B.-Zehlendorf; Dr. Paul Hörnecke, Berlin; Reg.-Rat Eccardt, Frankf. a. O.; Dr. Wilh. Knoerrich, B.-Halensee; Geh. Justizrat Herm. Dietrich, Prenzlau. 20./12. 1923 Anerkennung als Hypothekenbank durch den Reichsrat, 31./12. 1923 als solche in das Handelsregister eingetragen. Zweck: Förderung der ländl. Siedlung, Bodenverbesserung u. Produktion durch die Beleihung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke gegen Eintragung von Roggenwert- renten u. Roggen- u. Feingoldhypotheken nach Massgabe der von der Bank aufgestellten Beleihungsgrundsätze u. Ausgabe von Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefen), insbesondere von Roggenrentenbriefen u. Goldrentenbriefen. Die Bank darf ausser der Gewähr. von Darlehen oben bezeichneter Art u. der Ausgabe von Roggenrentenbriefen bzw. Goldrenten- briefen nur folg. Geschäfte betreiben: Die Gewähr. nichthypothekar. Darlehen an inländ. Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder.; die Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder., wobei auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländ. Körperschaft des öffentl. Rechts gewährt sind, Schuldverschr. einer u. derselben Art ausgegeben werden können, denen beide Arten von Forder. zur Deckung dienen; den Erwerb, die Veräusser. u. Beleihung von Hyp. und Reallasten; den kommissionsweisen Verkauf u. Ankauf von Wertp., jedoch unter Aus- schluss von Zeitgeschäften; die Annahme von Geld oder anderen Sachen zur Hinterlegung; die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweis. u. ähnl. Papieren. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Rentenbriefe und solcher Wechsel und Wertp., welche nach den Vor- schriften des Bankges. v. 14./3. 1875 von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweis. Der Erwerb von Grundst. ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten aus Beleihungen oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Seit Nov. 1923 besteht mit der Preussi-