2166 Banken und andere Geld-Institute. Kapital: RM. 3 250 000 in 65 000 Akt. (Nr. 30 001–95 000) zu RM 50. Urspr. M. 10 285 7142 erhöht 1889 auf M. 15 285 714.29, 1895 auf 20 379 714.29, 1900 auf M. 27 171 714.29, 1906 ar M. 33 963 714.29, 1908 auf M. 35 600 000, 1912 auf M. 44 500 000, 1921 auf M. 50 000 000 lt. G.-V. v. 1./3. 1923 auf M. 55 000 000 u. lt. G.-V. v. 21./6. 1923 auf M. 65 000 000. Die G.-V v. 24./3. 1925 beschloss, das A.-K. von M. 65 000 000 auf RM. 3 250 000 (20: 1) umzustellen i der Weise, dass die Aktien über je M. 1000 auf je RM. 50 abgestempelt wurden; währen die Umstellung der auf fl. 200 lautenden Aktien derart erfolgte, dass auf 3 Gulden-Aktie eine nene Aktie zu RM. 50 u. eine in bar zur Auszahl. gelangende Spitze von RM. 1.4 abz. Börsenumsatzsteuer entflelen. Diejenigen Gulden-Aktien, deren Umtausch nach den Verh. von 3:1 nicht möglich war, blieben als Anteilscheine über je fl. 10 bestehen u. wurde dementsprechend abgestempelt. Abstemp.-Frist bis spät. 31./10. 1925. Pfandbriefe u. Kommunal-Schuldverschreibungen: Die Bayer. Handelsbank Boden Kreditanstalt ist berechtigt: 1) Zur Gewährung von hypoth. Darlehen im Deutschen Reich gegen erste Hypothek, ferner zum Erwerb, zur Veräusserung und zur Beleihung vo Hypoth., zur Gewährung nicht-hypoth. Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Recht oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch., zur Ge, währung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn. 2) Zu Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.-Pfandbr.) bi zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe von Schuldverschreib, auf Grun der an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Ubernahme der vollen Gewäh teistung durch eine solche Körpersch. gewährten Darlehen %% zur Ausgab von Schuldverschreib. auf Grund der gegen Verpfänd. der Bahn oder gegen Übernahme de vollen Gewährleistung durch eine inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts an Kleinbahnunter nehm. gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Bayer. Handelsbank Bodenkreditanstalt unterliegt ausser dei Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges. den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche von A.-R. festzusetzen ist und der Genehmigung der Staatsregierung bedarf. Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Da bayer. Staatsminist. der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Okt 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie samt den Kommunal Oblig. vom bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezu 3. Nov. 1899 sowie der Finanzen v. 13. u. 17./5. 1905 zur Anlegung von Kapitalien der Ge meinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nich unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. „„. Pfandbriefe: Die unverlosbaren Pfandbr. sind vom Ausstellungstage an innerhall 70 Jahren mit 2 monat. Frist seitens der Bank kündbar, jedoch vor Ablauf von 10 Jahrel vom Ausstellungstage an nicht rückzahlbar; die verlosbaren Pfandbr. sind vom Aus stellungstage an innerhalb 60 Jahren mit 2 monat. Frist kündbar. Im Umlauf Ende 1924 RM. 22 800 730 Gold-Hyp.-Pfandbr., davon RM. 4 921 830 zu 5 %, RM. 17 878 900 zu 7– verzinslich. 3 Gekündigt wurden: I. 4 % verlosbare Pfandbr.: Sämtl. Stücke der Jahrg. 1885–1900, von den Jahrg. bis 191/ alle Stücke mit Ausnahme der 5000er, von Jahrg. 1918 die Stücke zu M. 2000, 1000, 500 U. teilweise zu M. 200 u. 100. 3 II. 4 % unverlosbare Pfandbr.: Sämtl. Stücke der Jahrg. 1900 u. 1901; von den 9 ahrg 1902–1913 alle Stücke mit Ausnahme der 5000er. = III. 3½ % unverlosbare u. verlosbare Pfandbr., alle Stücke mit Ausnahme der 5000 er a) 4 % Pfandbr. Von sämtlichen alten Em. 4 % verlosbare Pfandbr. bis einschl. der vol 1917 sind nur noch Stücke zu M. 5000 im Umlauf; von 1918 sind noch Stücke zu M. 50009 200 und 100; von 1919 Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500 u. 200 im Umlauf. Von del Em. 4 % unverlosbarer Pfandbr. bis einschl. 1913 sind nur noch Stücke zu M. 5000 in? Umlauf: ab 1914 Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100. b) 3½ % Pfandbr. Von den 3½ % verlosbaren Pfandbr. sind die Em. bis 1902 einschl vollständig gekündigt, von den spät. Em. bis 1907 sind noch Stücke zu M. 5000 im Umlauß Von den 3½ % unverlosbaren Em. sind nur noch Stücke zu M. 5000 ungekündigt. 3½ % Pfandbr. v. 1903–1906, verlosbar, M. 4 750 000, lt. Genehm. v. 13./1. 1903, Stücke à M. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. in längstens 60 Jahren vom Em.-Jahre ab. Kurs in? München u. Augsburg mit 3½ % Pfandbr. Zus. notiert. 3½ % Pfandbr. v. 1903–1906, verlosbar, M. 21 755 000, lt. Genehm. v. 26./2. 1903. Stücke? à M. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. M. 5 000 000, Stücke à M. 5000 lt. Genehm. v. 16./5. 1904 Notiert in München u. Augsburg mit obigen 3½ % Pfandbr. Lt. Genehm. v. 24./4. 1905 u. 10./8. 1906 kamen M. 10 000 000 bezw. M. 12 000 000 3½ % verlosb. Pfandbr. zur Ausgabe. Notiert in München u. Augsburg. 3 Von den oben genannten 3½ % verlosbaren Pfandbr. wurden M. 10 000 000 unter de Bezeichnung Serie XV, M. 8 750 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100 (Zs. 1./4. u. 1./10.)? sowie Serie I, M. 1 250 000, nur Stücke à M. 938 633 u. 1 eingeführt. In Frankf. a. M. Kurs Ende 1914–1923: 87*, –, 83, 83, 92*, 88, 96, 92, –, – %. „ * Ferner gelangten von den 3½ % verlosb. Pfandbr. Ser. II M. 1 550 000, Stücke à M. 5000, (Zs. 1./4. u. 1./10.) u. Ser. XVI M. 5 870 000, Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100 (Zs. 1304 u. 1./10.) zur Einführung. In Berlin Kurs Ende 1914–1923: 87.75*, –, 83, 83, 92*, –, 96, 92, –, – % ............. *