2172 Banken und andere Geld-Institute. geschäftes beschränken, zu schaffen, mit der Massgabe, dass die Erträgnisse der drei Institut zusammengeworfen u. nach der Höhe der Aktienkapitalien, wieder unter sie verteilt werden Gleichzeitig wurde den Aktionären der Bayerischen Handelsbank u. der Vereinsbank i. Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten Unter Wahrung ihrer rechtlichen u. verwaltungsmässigen Selbständigkeit bilden die de Interessengemeinschaft angehör. Banken eine wirtschaftl. Einheit. Gegründet: Konz. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In erster Eigenschaft betreibt sie bei ihre Hauptniederlassungen in München u. Nürnberg, sowie bei ihren Zweigstellen das Kontokorrent Effekten-, Devisen-, Disconto-, Giro- u. Inkassogeschäft, pflegt den Scheckverkehr, übernimm Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots zur Aufbewahr. u. Verwaltung. Annahme ge schlossener Depots und Vermietung von Safes. Wegen Aufnahme u. Erwerb von Banken Bankfirmen, sowie Errichtung von Filialen siehe die früheren Jahrgänge dieses Handb. Di Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bankfirmen E. L. Friedmann & Co. in Berlin Kux, Bloch & Co. in Wien, interessiert an der Steiermärk. Escompte-Bank in Graz, de Bank für Oberösterreich u. Salzburg in Linz, der Donauländischen Kredit-Ges. A.-G. ii München, der Tiroler Landesbank in Innsbruck. Ein Freundschaftsverhältnis verbinde sie mit den Bankhäusern Mendelssohn & Co. in Berlin u. Amsterdam. Ferner nahm di Bank Beteil. an der von diesen Firmen begründ. Maatschappij voor Bank en Handelsondel nemingen in Amsterdam. Die Aktien der Bayer. Handelsbank in München u. der Vereine bank in Nürnberg sind fast ganz im Besitz der Ges. Das Institut unterhält Hauptnieder lassungen in München u. Nürnberg u. 52 Niederlassungen in Bayern. Angestellte End 1925: 1690. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./ 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. au Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (IIypoth.-Pfandbr.) auszugeben Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffent Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperscha nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinslich Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, auss- den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Baye Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die B leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere B leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaf Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welche der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervo erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: RM. 21 050 000 in 2500 St.-Akt. Lit. A zu RM. 1000, 160 000 Lit. B zu RM. 10 75 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 180 um M. 9 000 000, 1897 um M. 6 000 000, 1898 weitere Erhöhung um M. 4 500 000. Nochma erhöht 1908 um M. 7 500 000. Weitere Erhöhung 19130 um M. 6 000 000. Weite Erhöhung lt. G.-V. v. 2./7. 1920 um M. 21 000 000. Dann lt. G.-V. v. 31./3. 1921 erhöh um M. 98 000 000 St.-Akt., davon M. 69 000 000 den Aktionären der Bayer. Handel bank in München (M. 44 500 000) und der Vereinsbank in Nürnberg (M. 24 500 00 in Umtausch angeboten u. zwar den ersteren im Verh. 1: 1, den letzteren im Verh. 6: Die G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss auch die Ausgabe von M. 60 000 000 Vorz.-Akt. D Bayerische Handelsbank u. die Vereinsbank in Nürnberg haben diese Vorz.-Akt., welch mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht ausgestattet amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Das Div.-Recht ruht für die Daué der unter den beteiligten Banken vereinbarten Interessengemeinschaft, da die Gewinne d- drei Banken einem Gesamterträgnis, das nach einem bestimmten Verhältnis verteilt wir zufliessen und deshalb die Verrechnung unter den Mitgliedern der Interessengemeinscha zwecklos ist. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 9 zurückzuzahlen. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 21./4. 1922 um M. 135 000 000 sowie M. 10 000 00 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 1000. Die Vorz.-Akt., die von dem Bankhaus Mendelssohn & Co., Berll übernommen wurden, sind mit den gleichen Rechten wie die obigen ausgestattet. Erhöht lt. G.- v. 1./3. 1923 um M. 495 000 000 mit Div.-Ber. ab 1./1.1923. M. 255 000 000 voll einbez. Aktien wurde von einem Konsort. unter Führung des Bankhauses Mendelssohn & Co., Berlin übern., dave M. 152 500 000 den bisher. Aktion. im Verh. 2: 1 zu 1000 % angeboten. Kap.-Umstell. lt. G.-V. 24./3. 1925 von bisher M. 870 Mill. (M. 800 Mill. St.-Akt. u. M. 70 Mill. Vorz.-Akt.) auf RM. 13050 00 (RM. 12 Mill. St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) in 1500 St.-Akt. zu RM. 1000, 60 000 St.-Aß zu RM. 100, 75 000 St.-Akt. zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Dann lt. gleich G.-V. erhöht um RM. 8 Mill. in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 70 000 St.-Akt. zu RM. 10 übern. von einem Konsort. (Mendelssohn & Co., Berlin) zu 102 %, angeboten den Aktio bis 22./7. 1925 zu 110 % £ Börsenumsatzsteuer. Auf RM. 300 alte Akt. entfielen RM. 20 neue Aktien. pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können ab auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Für die umlaufend,- Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. .