Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2719 ―――――― ―――§―§‚f―― Im Vertrag von Versailles (Anlage VII zum Art. 244) hat Deutschland im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen zugunsten der alliierten Hauptmächte auf alle Rechte, Ansprüche oder Vorrechte jeder Art auf eine Anzahl einzeln bezeichn. überseeischer Kabelstrecken unter Zwang verzichtet. Auch das sonstige Eigentum der Ges. im feindl. Auslande (Stationseinricht., Vorratskabel in Tanks) sind im Krieg der Beschlagnahme verfallen. Das Mobiliar ihrer Beamtenhäuser in Horta ist bereits im Liquidationsverfahren verkauft worden. Gemäss Verträgen mit dem Reich schlossen sich die Deutsch-Atlantische Telegraphenges., die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges. und die Osteuropäische Telegraphenges. zu einer Gesellschaft unter dem Namen Deutsch- Atlantische Telegraphenges. zusammen. Die Verschmelz. ist mit Wirk. v. 1./1. 1922 ab in der Weise erfolgt, dass gegen Hingabe von je nom. M. 1000 jungen Aktien der Ges. gegen je nom. M. 1000 Aktien der Deutsch-Südamerik.- bzw. der Osteurop. Telegraphenges. das Vermögen dieser Ges. als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. übernommen wurde. Das Umtauschverhältnis von 1: 1 ergab sich daraus, dass die bisherigen Aktien der 3 Ges. nach Lage ihrer Vermögensverhältnisse gleich zu bewerten waren. Die vereinigten Ges. erhielten damals zu Wiederaufbauzwecken eine Entschädig. von M. 500 Mill. zur Abgeltung ihrer Ansprüche aus dem Verlust der Kabel. Von den Kabellegungsplänen der Gesellschaft hat der auf die Einrichtung einer Ver- bindung Emden-London bezügliche im Febr. 1924 ausgeführt werden können. Diese Ver- bindung ist unter Benutz. eines Kabelstückes, das von dem früheren Besitz verblieben war, in Gemeinschaft mit der Eastern Telegraph Company London hergestellt worden. Das Kabel ist in die Londoner Station der Eastern Telegraph Company eingeführt u. stellt die kürzeste Kabelverbind. zwischen Deutschland u. Südamerika dar; es dient ferner zur Beförder. von Telegrammen nach und von Afrika, Asien und Australien, die nunmehr ebenso wie die Telegramme nach und von Südamerika, ohne fremde Staatstelegraphen- ämter zu berühren, unmittelbar zwischen Emden und dem internationalen Kabelsystem ausgetauscht werden. Für Telegramme aus Deutschland nach den genannten Ländern bildet das Kabel den Normalweg. Seit dem 1./1. 1925 können auch Telegramme nach Portugal, Spanien u. den übrigen am Mittelländischen Meer gelegenen europäischen Ländern über das Kabel geleitet werden. Das Kabel Emden-London ist der Vorläufer des Kabels nacll Vigo (Spanien) und soll nach Herstell. dieser Verbind. nur noch aushilfsweise betrieben werden. Für das Emden-Vigo-Kabel ist die Konzession von der spanischen Regierung am 9./5. 1924 erteilt worden. Die Konzession für die Anland. des Kabels Emden-Horta auf den Azoren hat die Ges. am 6./9. 1924 von der portugisischen Regierung erhalten; das Reichspostministerium hat die Erlaubnis zur Anlandung des Kabels auf deutschem Boden unter dem 9./4. 1924 erteilt. Die Herstell. des Kabels Emden-Azoren, das in Verbindung mit den Kabeln der Commercial Cable Comp. u. der Western Union Telegraph Comp. für den unmittelbaren Verkehr zwischen Emden u. New York bestimmt ist, wurde im August 1925 den Norddeutschen Seekabelwerken Nordenham in Auftrag gegeben. Die Konstruktion des Kabels entspricht den neuesten Fortschritten der Technik; es wird eine Telegraphier- geschwindigkeit von 1500 Buchstaben in der Minute zulassen; das Kabel soll bereits am 1./10. 1926 in Betrieb genommen werden. Für die Unterbringung des Betriebs auf den Azoren wird gemäss einer Vereinbarung mit der Eastern Telegraph Comp. auf den amerikanischen Anschlussgesellschaften ein Anbau an das Stationsgebäude der Eastern Telegraph Comp. in Horta errichtet u. von der Eastern Telegraph Comp. an die Deutsch- Atlantische Telegraphen-Ges. u. die amerikanischen Gesellschaften vermietet werden. Die vor dem Kriege in Horta errichteten Beamten-Wohngebäude wurden instandgesetzt u. ein anschliessendes Grundstück mit einem kleinen Gebäude, das als Beamtenwohnung Ver- wendung findet, 1925 angekauft. Als Vorläufer der Azoren-Amerika-Verbindung wurden Anfang 1926 nach Vereinbarungen mit den amerikanischen Anschlussgesellschaften 2 Kabel- adern zwischen Emden u. London gemietet u. unmittelbar in die Stationen der beiden Gesellschaften in London eingeführt. Auf diesen Hilfsverbindungen wird zurzeit der deutsch-amerikanische Kabelverkehr übermittelt, für dessen Beförderung später das Azoren- kabel bestimmt ist. In den verkehrsreichen Stunden sollen die beiden Kabeladern in London durch selbsttätige Übertragungen mit je einem Kabel der Commercial Cable Comp. u. der Western Union Telegraph Comp. nach New York verbunden werden, so dass die Telegramme ohne jede Umtelegraphierung zwischen Emden u. New York ausget auscht werden können. Diese beiden Hilfsverbindungen werden auch nach der Inbetriebnahme des Azorenkabels als Aushilfe für etwaige Störungsfälle zunächst beibehalten werden. Die Kosten der Herstell. des Emden-Azorenkabels werden teils aus der vom Reich erhaltenen Entschädigung bestritten, teils durch eine in New York ausgegebene, hypothekarisch gesicherte Oblig.-Anleihe von $ 4 000 000 aufgebracht, welche W. A. Harriman & Co. Inc. New York von der Ges. übernommen haben. Diese Anleihe ist mit 7 % jährlich zu verzinsen und inner- halb von 20 Jahren zu tilgen; die Ges. hat das Recht, sie jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Im Zus. hang mit dieser Anleihe haben W. A. Harriman & Co., Inc., nom. RM. 625 000. St.-Akt. der Deutsch-Atlantischen zu pari übernommen. Kapital: RM. 6 270 000 in 37 500 St.-Akt. zu RM. 150, 625 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 2900 6 % Vorz.-Akt. zu RM. 8. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) mit Nachzahlungspflicht u. erhalten im Falle der Auflös. der Gesellsch. mit Vorzugs- recht vor den St.-Akt. 115 % ihres Nennwerts zuzügl. etwa rückständ. Gewinnanteile sowie