Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3549 Wendelstein-Bahn- & Hotel Akt.-Ges. in Brannenburg (Bayern). Gegründet: 29./3. 1923 mit Wirk. ab 1./10. 1922; eingetr. 10./6. 1924. Gründer und Gründungsvorgang s. Jahrg. 1925. „ Zweck: Betrieb der Wendelsteinbahn, der Wendelsteingasthäuser u. des Gasthauses zum Bahnhof in Brannenburg sowie Erwerb oder Betrieb von Unternehm. gleicher oder in wirtschaftl. Zus.hang stehender Art u. mittelbare u. unmittelbare Beteilig. an solchen, ferner Verwaltung des Grundbesitzes der Ges. Kapital: RM. 1 Mill. in 1000 Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 10 Mill. in 1000 Akt. zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu 115 %. Die G.-V. v. 28./1. 1925 beschloss Umstell. von M. 10 Mill. auf RM. 1 Mill. in 1000 Akt. zu RM. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1924: Aktiva: Bahnanlage 732 822, Hotelimmobil. 312 000, Hotel- mobil. 4302, Vorräte 4200, Warenschuldner 7194, sonst. Guth. 70 363, Verlust 5842. – Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 100 000, Hyp. 2486, Disp.-F. 14 092, Heimfall u. Ern.-F. 10 122, Warenschulden 3249, sonst. Verpflicht. 6774. Sa. RM. 1 136 725. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Unk. 1069, Steuern 1464, Betriebsverlust 4270. – Kredit: Zinsen 962, Verlust 5842. Sa. RM. 6804. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Bahnanlage 732 822, Hotelimmobil. 312 000, Hotel- mobil. 3, Vorräte 5000, Warenschuldner 4975, sonst. Guth. 148 048. — Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 100 000, Hyp. 5148, Disp.-F. 5587, Heimfall u. Ern.-F. 50 208, Warenschulden 2143, sonst. Verpflicht. 13 301, Gewinn 26 461. Sa. RM. 1 202 849. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Allg. Unk. 14 138, Steuern 21 683, Gewinn 26 461. – Kredit: Betriebsertrag 56 697, Zinsen 5585. Sa. RM. 62 283. Dividenden 1924–1925: 0, 2 %. Direktion: Max Schelling, Brannenburg; Ing. Gustav von Holten, Rosenheim. Aufsichtsrat: Vors. Guts- u. Fabrikbes. Dr. Ferdinand Steinbeis; Stellv. Rechtsanw. Max Drexl, Dir. Dr. Hans Pfeifer, Brannenburg; Geh. Komm.-Rat Wilhelm Kröner, Kiefers- felden. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig, Am Nordbahnhof 9. Gegründet: 27./6. 1884. Zweck: Bau und Ausrüstung, Erwerb u. Betrieb sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen im Freistaat Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst insbes. folgender eingleisiger Bahnlinien: Braunschweig bzw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ringbahn bei Braunschweig. Betriebseröffn. ab 18./7. 1886 sukzessive: Braunschweig-Derneburg, die Verbindungsbahn in der Stadt Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Grossrhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konz. für Braunschweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen u. Braunschweig v. 27. bezw. 30./6. 1884.) Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Gliesmarode-Brunsrode-Flechtorf-Landesgrenze, der sog. Schuntertalbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konz. bis zur Landes- Srenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bezw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (11,16 km) wurde die preussische Konzession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertigstellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. Die Länge der Bahnlinie beträgt 82,08 Ekm (davon 62,03 km auf braunschweigischem, 20,05 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengleise 47.45 km, Spurweite 1, 435 m. Im Betrieb jetzt zus. 70 Anschlussgleise. Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16000 für 1 Km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; auch kann die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen verlangt werden. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später – nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25 fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für