3552 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. neubau 40 000, Vortrag 1698. Sa. RM. 2 404 049, – Kredit: Vortrag 3153, Vereinnahmte Frachten, Schlepplöhne u. sonst. Einnahmen 2 400 896. Sa. RM. 2 404 049. Kurs Ende 1913–1925: 79, 88*, –, 91.50, –, 151*, 300, 460, 850, 12 000, 30, 59, 550, Notiert in Bremen. „ Dividenden 1913–1925: 0, 0, 0, 10, 12, 18, 20, 20, 15, 200, 0, 6, 0 %. Vorz.-Akt. 1920–1922: Je 6 %. 1923–1925: 0, 6, 6 %. C.-V.: 4 J. (K.) Direktion: C. Barkemeyer, Joh. Fr. Frese, J. L. Neuhäuser. Prokuristen: — Aufsichtsrat: Vors. J. H. W. Busch, Stellv. Ed. Tewes, Konsul Aug. Dubbers, Dir. R. Hauttmann, Bremen. Zahlstellen: Bremen: Darmstädter u. Nationalbank; Cassel: L. Pfeiffer; Hamburg: Darmst. u. Nationalbank. Bremer Strassenbahn in Bremen. Centralbureau: Am Wall 108. Gegründet: 28./3. 1876; eingetr. 3./4. 1876. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Strassenbahnen für Personenbeförderung; früher Pferdebahn, wurde im Laufe 1892/93 auf den ursprüngl. Linien der elektr. Betrieb mit oberirdischer Stromzuführung eingeführt. Die G.-V. v. 5./6. 1899 genehmigte einen am 23./11. 1898 mit der Tramway's Union Comp. Lim. abgeschlossenen Vertrag, wonach das Eigentum der Grossen Bremer Pferdebahn (Länge 18 km) an die Bremer Strassenbahn überging. Gesamteinnahmen 1914–1925: M. 3 764 097, 3 460 081, 4 029 891, 5 328 007, 7 040 907, 9 496 954, 23 482 120, 38 301 467, 262 656 946, 478 000 Bill., RM. 6 891 811, 9 266 588. Die Ges. besitzt 212 Motorwagen, 224 Anhängewagen. Linien: 1. Ringbahn, 2. Gröpelingen-Sebaldsbrück, 3. Hohwisch-A.-G. Weser, 4. Horn- Arsterdamm, 5. Neustadtring, 6. Woltmershausen-Hartwigstr., 7. Gröpelingen-Burg, 8. St. Jürgenstr.-Hemmstr., 9. Bahnhof-Elisabethstr., 10. Sebaldsbrück-Osterholz. Die Bahnlänge, das ist die mit Gleisen belegte Strassenlänge betrug Ende 1925: 52 529 m, das Gesamtgleis- netz 109 748 m, Doppelgleis 44 022 m, der Personalbestand im Fahrdienst 934. Im Okt. 1924 wurde durch die Bremer Vorortbahnen G. m. b. H. (Tochterges. der Bremer Strassenbahn) der Autobus-Betrieb auf der Strecke Horn–Oberneuland eröffnet. Neuer Vertrag mit dem Staate Bremen v. 5./6. Juni 1899 mit Abänderung v. Dez. 1913: Konz. der Ges. bis Ende Dez. 1950. Die Ges. verpflichtet sich, den für ihren Betrieb erforderl. elektr. Strom aus dem städt. Elektrizitätswerk zu entnehmen. Durch Schiedsspruch vom 15./10. 1922 wurden auf Grund der sog. Ergänzungsverordnung vom 23./3. 1921 die Pflasterlasten des § 11 des Konzessionsvertrages im wesentlichen, sowie ferner die Verpflicht. der Ges. zu Abgaben von den Bruttoeinnahmen u. vom Reingewinn, sowie zur Gewährung von Freikarten an den Staat bis auf weiteres aufgehoben. 1924 beantragte der Staat beim Verordnungsschiedsgericht Wiederherstell. des alten Vertragszustandes. Schliesslich kam für die Dauer von 5 Jahren ein Vergleich zustande, wonach die Ges. der Pflasterlasten innerhalb der Gleiszone, die Gewähr. von Freikarten an Staatsbeamte gegen einen 10 %igen Nachlass vom Strompreis zugestand u. die Gewinnbeteil. des Staates neu geregelt wurde. (Staatsanteil bei 5, 6 usw. % Div. 5, 6 usw. % des Gesamtbetrages der Div.) Auch erhielt die Ges. bis zum Ablauf der Konz. ein Vorzugsrecht zum Betrieb von Kraftfahrzeuglinien, wogegen sie den Wiederaufbau der Hafenbahn mit einem staatl. Baudarlehn übernahm. Im Falle der Zurücknahme der Konz., sowie beim Ablauf der Konzessionszeit haben Senat u. Bürgerschaft das Recht, die Bahn (ausschl. des Pflasters) u. das Betriebsmaterial gegen den Verkaufswert zur Zeit der Übernahme zu übernehmen. Erfolgt eine Einigung über den Verkaufswert nicht, so wird er vom vertraglichen Schiedsgericht fest- gesetzt. Macht der Staat beim Ablauf der Konzessionszeit von diesem Rechte keinen Gebrauch, so läuft die Konz. von 10 zu 10 Jahren zu den bisherigen Bedingungen 80 lange weiter, bis der Staat sich zur Übernahme des Unternehmens bereit erklärt. Wird dagegen die Konz. vor Ablauf der Konz.-Zeit oder nach ihrer eingetretenen Verlängerung zurückgenommen, so hat die Ges., falls der Staat alsdann von dem ihm zustehenden Übernahmerechte keinen Gebrauch macht, auf ihre Kosten die Bahn aufzunehmen u. den Strassenkörper ordnungsgemäss wieder herzustellen. Kapital: RM. 9 800 000 in 750 Aktien zu RM. 140 u. 13 850 Aktien zu RM. 700. Urspr. A.-K. M. 180 000, erhöht 1876 um M. 70 000, 1885 um M. 50 000 reduziert, erhöht 1888 um M. 199 600, 1891 um M. 200 400, 1895 um M. 300 000 u. 1899 um M. 2 500 000. 1902 fernere Erhöh. um M. 1 000 000. Nochmals erhöht 1904 um M. 1 100 000. Alsdann erhöht 1908 um M. 1 100 000. 1912 weitere Erhöh. des A.-K. um M. 2 200 000 (also auf M. 8 800 000). Weiter erhöht 1922 um M. 5 200 000 (also auf M. 14 000 000) in 5200 Aktien à M. 1000 übern. von einem Konsort. (Darmstädter u. Nationalbank, Bremen) zu 115 %, angeb. den bisher. Aktion. im Verh. von 2 alten Aktien à M. 1000 bezw. 5 alten Aktien à M. 1200 = 1 bezw. 3 neuen Aktien à M. 1000 vom 20./1. bis 8./2. 1922 zu 130 %. Erhöh. über M. 5 500 000 dürfen nur mit Zustimmung des Bremer Senats stattfinden. Die Kap.-Umstell erfolgte lt. G.-V. v. 3./4. 1925 von M. 14 Mill. auf RM. 9 800 000 derart, dass der Nennwert 6 der Aktien zu bisher M. 1000 auf RM. 700 u. der der Aktien zu bisher M. 1200 ebenfalls auf RM. 700 bei gleichzeitiger Ausgabe einer Aktie zu RM. 140 umgewertet wurde. 3..... . . = =* — — — — üoͥ —— — —