3598 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Aktion. im Verh. 1: 1 zu 100 % (Einzahl. aus der Res. geleist., Gratis-Akt.). Umgestellt lt. G.-V. v. 6./5. 1924 von M. 3 Mill. (2: 1) auf RM. 1 500 000 in 3000 Aktien zu RM. 500. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 4 % Div., 10 % Tant. an A.-R. (mind. RM. 5000), Rest nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Anlage 1 444 137, Kassa u. Bankguth. 194 970, Debit. 159 037, Wertp. 1. – Pass iva: A.-K. 1 500 000, R.-F. I 56 013, unerh. Div. 90, Kredit. 115 944, Reingewinn 126 099. Sa. RM. 1 798 147. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebskosten, Löhne, Gehälter, Steuern usw. 551 489, Abschr. 103 000, Gewinn 126 099 (davon: R.-F. I 5879, Div. 105 000, Tant. an A.-R. 5171, Vortrag 10 047). – Kredit: Vortrag 8501, Einn. 772 086. Sa. RM. 780 588. Kurs Ende 1925: Freiverkehr Hamburg: 75 %. Dividenden 1913–1925: 10, 10, 10, 4, 6, 5½, 10, 25, 150, 0 % GM. 5, 7, 7 %. Direktion: Gust. Matthies, Gustav Hermann Freydag. Aufsichtsrat: Vors. Dir. H. Wiede; Stellv. J. Lebenbaum, D. Elmenhorst, F. Kemme, Dir. R. Bassermann, Hamburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Hamburger Hochbahn-Akt.-Ges. in Hamburg 1, Steinstr. 110 (Hochbahnhaus). Gegründet: 27./5. 1911 mit Wirk. ab 9./10. 1911; eingetragen 9./10. 1911. Gründer s. Jahrg. 1922/23. Zweck: Übernahme u. Ausführung des von der Siemens & Halske A.-G. u. der Allge- meinen Elektricitäts-Ges. in Berlin mit der Finanzdeputation der Freien und Hansestadt Hamburg unter dem 25./1. 1909 abgeschloss. Betriebsvertrages betreff. die Hochbahn, dessen Bestimmungen für die Ges. so massgebend sind, als ob sie einen Teil des Ges.-Vertrages bildeten, sowie ferner die Übernahme des Betriebes der Hochbahn in Hamburg auf Grund des vorerwähnten Betriebsvertrages. Die Ges., welche an Stelle der vorgen. Elektrizitäts- Gesellschaften in den gedachten Betriebsvertrag eingetreten ist, ist zum Betriebe aller Ge- schäfte berechtigt, welche zur Ausführung dieses Vertrages u. später etwa erfolgender weiterer Ausdehnung der Hamburger Hochbahn dienen, sowie sonstiger mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde unternomm. Geschäfte, auch wenn sie ausserhalb des mit dem Staate abgeschloss. Vertrages liegen. Ausführ. des Vertrages, welchen die Hamburger Hochbahn A.-G. mit der Finanzdeputation der Freien u. Hansestadt Hamburg zur Förder. der öffentl. Ver- kehrsinteressen unterm 3./7. 1918 abgeschlossen hat, durch den der unter dem 25./1. 1909 abgeschlossene Betriebsvertrag ersetzt wird, u. dessen Bestimmungen für die Ges. so mass- gebend sind, als ob sie einen Teil dieses Gesellschaftsvertrages bildeten, ferner der Erwerb des Bahnkörpers der bestehenden Hochbahn, die Herstellung u. der Betrieb von neuen Schnellbahnlinien u. von elektrisch betriebenen Güterbahnen in u. um Hamburg; der Er- werb, der weitere Ausbau u. der Betrieb von Unternehm., die dem Stadt- u. Vorortverkehr in u. um Hamburg dienen, namentlich von Strassenbahnen, der Bau u. Betrieb von neuen Strassenbahnen in u. um Hamburg; Einricht. u. Betrieb von Kraftwagenlinien im selben Bereich sowie der dem öffentl. Verkehr dienenden Schiffahrt auf der Alster u. der Elbe; Bau u. Betrieb von Werkstätten für Herstellung von Fahrzeugen jeder Art u. deren Zu- behör sowie die Ausnutzung dieser Werkstätten für die Erzeugung aller Gegenstände, die in ihnen hergestellt werden können, u. der Betrieb aller mit diesen Zwecken der Ges. in Verbindung stehenden Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, derartige Unternehm. zu pachten oder ihr gehörige zu verpachten, auch sich an solchen in jeder Form zu beteiligen. Der Hamburgische Staat hat das Recht, das Unternehmen der Ges. mit allem Zubehör ein- schliessl. des Vorrats an Betriebsstoffen sowie mit allen der Ges. erteilten Rechten u. auf- erlegten Pflichten ungeteilt zu erwerben. Er übernimmt im Falle des Erwerbes alle Aktiven u. Passiven mit Ausnahme des A.-K. Der Erwerb kann erstmalig zum 1./1. 1957 u. dann immer nach Ablauf von je fünf weiteren Jahren ausgeübt werden, wenn die Absicht des Erwerbes 2 Jahre vorher der Ges. vom Staate bekanntgegeben worden ist. Der Erwerbs- preis beträgt 150 % des Nennwertes des gesamten A.-K. Im Falle einer Auflösung der Ges. wird ihr Vermögen zwischen den A-, B- u. C-Aktien nach Massgabe des Verhältnisses dieser Aktienarten zu dem Gesamt-A.-K. der Ges. geteilt. Die B-Vorz.-Akt. werden –— aus- genommen den Fall der Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Hamburgischen Staat – mit 25 % ihres Nennwertes vorweg befriedigt. Die Hamburger Finanzdeputation schloss am 3./7. 1918 einen Vertrag mit der Hamburger Hochbahn-Akt.-Ges. ab. Letztere übernahm danach den gesamten Betrieb der Hamburgischen Verkehrsmittel. Der Hamburg. Staat brachte den Bahnkörper der Hochbahn in die Ges. ein. Hierfür erhielt er M. 48 630 000 B-Aktien, auf seinen Namen lautend. Auch die Hamburger Strassen-Eisenbahn-Ges. wurde mit der neuen Ges. fusioniert. Lt. Vertrag v. 23./12. 1921 mit der Hamburg-Altonaer-Centralbahn-Ges. ging deren gesamter Wagenpark sowie das Betriebsbahnhofsgrundst. in Altona u. die gesamten Masch., Werkzeuge, Lagerbestände etc., ferner. deren Rechte an der elektr. Oberleitung in Hamburg in den Besitz der Ges. über gegen Gewährung von 5100 neuer A.-Akt. der Hochbahn-Ges. ― ――