3600 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Die Gewinn-Verteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen u. nach dem mit dem Staate Hamburg geschlossenen Vertrage vorzunehmen u. zwar wie folgt: Nach Deckung aller, Verwalt.-Kosten, Unterhalt. u. Betriebsausgaben einschl. der Ausgaben für Versicher. u Wohlf.-Zwecke, der Steuern u. Hypothekenschuld u. Schulverschreib.-Zinsen, sowie nach Rückstell. der Beträge für Abschreib., Erneuerung u. für aussergewöhnl. Ausgaben im Betriebe u. ferner nach Vornahme der Einlagen in den gesetzmässigen R.-F. u. nach Zahlung der Anteile an Vorst. u. Angestellte wird der Reingewinn der Ges. unter die Aktiengruppen so verteilt, dass der Gewinnanteil auf jede B-Aktie solange um 1 % geringer ist, als derjenige auf eine A-Aktie u. doppelt so gross ist, als derjenige auf eine C-Aktie, bis der auf die B-Aktien entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes dieser Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinnanteil an die A-Akt., 5 % Gewinnanteil an die B-Akt. u. 2½ % Gewinnanteil an die C.-Akt. u. nach Gewährung der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt, ist zu einem Vier. teile von der Ges. an den Staat abzuführen. Die anderen drei Vierteile werden zunächst zur Erhöhung des Gewinnanteiles aller Aktienarten verwendet, dergestalt, dass A.-Akt. u. die B-Akt. je 1 weiteres %, die C-Akt. weitere 1½ % Gewinnanteil erhalten. Von dem alsdann noch verbleibenden Reingewinne erhalten die B-Akt. bis zu 1 weiteren %, die C-Akt. bis zu weiteren 3 % Gewinnanteil, sodass alsdann alle Aktien gleichmässig 7 % Gewinnanteil erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½ Reichs-Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staate auf die B-Akt. gewährte letzte 1 % Gewinnanteil u. die dem Staate auf die C-Akt. gewährten letzten 3 % Gewinnanteil zusammen mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als RM. 1 500 000 ausmachen. Die Fahrscheinabgabe wird berechnet mit ½ Reichs-Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein beförderten Fahrgast. Die Begrenzung auf RM. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es bei der Anrechnung des siebenten 1 % Gewinnanteil der B-Akt. u. der letzten 3 % Gewinnanteil der C-Akt. auf die Fahrscheinabgabe. Der schliesslich noch verbleibende Reingewinn wird zur gleichmässigen Erhöhung der Gewinnanteile der A-, B- u. C.-Akt. verwendet. Der Hamburgische Staat über- nimmt den Aktion. gegenüber die Gewähr für einen jährl. Gewinnanteil von 5 % der A-Akt. u. wird etwaige Fehlbeträge der Ges. zur Verteil. an die Aktion. zur Verfügung stellen. In gleicher Weise übernimmt der Staat die Gewähr für die Verzins. u. Tilg. der Schuldverschreib. Das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zum Hamburgischen Staate regelt sich durch den Vertrag vom 3./7. 1918, den Nachvertrag vom 7./6. 1923 u. die Verleihungsurkunde vom 3./7. 1918, nach deren Inhalt die zu erhebenden Fahrpreise die Genehmig. des Senats u. der Bürgerschaft bedürfen. Die Fahrpreise sollen so bemessen werden, dass eine Verzins. der A-Akt. mit mindestens 6 % und der B-Akt. sowie B-Vorz.-Akt. mit mindestens 5 % erwartet werden kann. Anleihe v. 1920: M. 25 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. zu M. 1000, aufgewertet auf je RM. 12, für deren Dienst der Hamburger Staat haftet. Em. I Nr. 1–25 000, Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Auslos. zu 102 % erstmalig am 15./2. 1921 ab 30./6. 1921 bis längstens 1954, stärkere Tilg. oder Totalkünd. mit 9 monatl. Frist zulässg, erstmalig auf 30./6. 1927. Zahl- stellen: s. unten. Zugelassen in Hamburg im Juli 1920. Kurs Ende 1920–1925: 88, 92, 85, 100, 0.95, 0.95 %. Im Umlauf am 31./12. 1925 nom. M. 14 294 000 = RM. 171 528, davon nom. M. 2 144 000 mit Altbesitz-Genussrecht = RM. 17 152. Anleihe von 1922: M. 100 000 000 = RM. 2000 in 5 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 2./11. 1922. Stücke zu M. 10 000, aufgewertet auf je RM. 0.20. Ein Bankenkonsort. ist mit dem kommissionsweisen Verkauf beauftragt worden. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., 1 B-Aktie, 1 C-Aktie = je 1 St., 1 Vorz.-Aktie B = 48 900 St. Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Anlagen u. Grundst.: Hochbahn 60 338 298, Strassen- bahn 38 538 019, Alsterschiffahrt 400 000, Autobusbetr. 1 107 360, Hochbahnhaus 1 867 497, Büroausrüst. 144 647, Lagerbestände 4 453 171. Schuldner 6 131 259, Bankguth. u. Kassa 7 969 469, Anspruch auf den Erlös noch nicht verwert. 9399 Stück A-Akt. VI. Em. 899 836, Wertp. 100 150, vorausbez. Versich. 7975. – Passiva: A.-K. 92 075 000, 4 % Teilschuld- verschr. 188 680. 5 % do. 2000, Gläubiger 12 761 151, Ern.-F. 8 500 000, Haftpflichtversich.-F. 900 000, R.-F. 2 310 890, Gewinn 5 219 965. Sa. RM. 121 957 686. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Rückstell. für Ern. 4 000 000, Tilg.: Gleisanlage auf preuss. Gebiet 122 161, Rückstell. für Haftpflichtversich. 200 000, Zuwendung an die Pensions- kasse 600 000, verfügbarer Überschuss 5 219 965 (davon R.-F. 260 998, Tant. an A.-R. 52 000, Div. 4 896 792, an Hamburg. Staat 2543, Vortrag 7630). – Kredit: Vortrag aus 1924 10 202, Betriebsüberschuss 9 618 009, Betrieb Walddörferbahn 32 806, Zs. 351 438, verschied. Einnahmen 129 668. Sa. RM. 10 142 126. Kurs Ende 1920–1925: in Berlin 91, 206½, 1825, 11.5, 33 , 61.50 %; in Hamburg 95, 205, –, 11.75, 33%, 62 %. 5 Dividenden: 1913–1917: 5½, 4, 0, 4, 5½ %; 1918–1925: A-Akt.: 6, 5, 5, 6, 6, 0, 6, 6 . B-Akt.: 5, 1½, 1, 5, 5, 0, 5, 5 %. Direktion: Reg.-Baumeister a. D. Wilh. Stein, Charles Liez, Dr.-Ing. Wilh. Mattersdorff, Dr. Max Mumssen, Carl Walther. Vertreter der öffentlichen Interessen: Staatsrat Dr. Krönig, Hamburg.