3888 Nachträge. Veränderungen während des Druckes. Mddträge. Veränderungen während des Druckes. Bavaria- u. St.-Pauli-Brauerei in Altona (s. auch Seite 1458). Anleihen: 3 % Zs. für 1926 zahlbar mit RM. 2.25 für je nom. M. 500 gegen Abstemp. der Ern.-Scheine. Vereinsbrauerei Apolda A.-G. in Apolda (s. auch Seite 1462). Anleihe v. 1922 gekündigt zum 1./10. 1926. Rückzahlung erfolgt mit RM. 2.25 für je nom. M. 1000. Vereinigte Thüringer Brauereien A.-G. in Artern (s. auch Seite 1463). Ablösungsbetrag der Altbesitzgenussrechte der Anleihe der früheren Aktienbrauerei Allstedt v. 1908 beträgt RM. 40 für je M. 500. Aktienbrauerei zum Hasen, Augsburg (. auch Seite 1464). Goldhypothekar-Anleihe: RM. 1.8 Mill. in 8 % Teilschuldverschreib. v. 1926. Stücke zu RM. 200, 500 u. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Anleihe wird auf den Brauereigrundstücken der Abteilungen Hasenbräu u. Kronenbräu in Augsburg an bereitester Stelle hypothekarisch sichergestellt. Tilg. durch Auslosung zu 100 % vom 1./10. 1931 ab innerhalb 25 Jahren. Vom 1. OÖOktober 1931 ab verstärkte Auslosung oder Gesamtkündigung zulässig. Zum Ver- kauf aufgelegt am 20./4. 1926 zu 93 %. – St.-Akt. im März 1926 in Berlin zugelassen. Zu- lassung an der Dresdner u. Münchener Börse im Juni 1926 beantragt. – Vorstand: Hans- Heufelder ist ausgeschieden- Hofbräu A.-G. Bamberg u. Erlangen in Bamberg (. auch Seite 1467). 5 % Hyp.-Anleihe v. 1922: Zwecks Ablösung gekündigt zum 1./9. 1926 mit 84.68 % des Aufwert.-Betrages zuzügl. 0.25 Zs. für 1925 u. 1926 für je nom. M. 1000. Engelhardt-Brauerei A.-G. in Berlin (. auch Seite 1476). Die 4 % Anleihen v. 1899 der durch Fusion übernommenen Gesellschaften wurden zur Rückzahl. zum 1./9. 1926 gekündigt. Der Aufwertungsbetrag wurde auf RM. 127.02 für je nom. M. 1000 festgestellt. Den Altbesitzern soll eine Abfindung von RM. 80 für je nom. M. 1000 gewährt werden. C. A. F. Kahlbaum A.-G. in Berlin (s. auch Seite 1479). „ Die G.-V. v. 5./7. 1926 beschloss den Austritt der Ges. aus der Interessengemeinschaft Ostwerke-Schultheiss-Patzenhofer-Kahlbaum u. Auflösung des Vertrages mit der Ostwerke A.-G. mit Wirkung ab 1./9. 1925. Die Schultheiss-Patzenhofer A.-G. übernimmt dabei die vertragl. Verpflicht., den Kahlbaumaktionären einen Umtausch ihrer Aktien in Schultheiss- Patzenhoferaktien anzubieten, u. zwar in der Weise, dass auf 3 Kahlbaumaktien 2 alte Schultheiss-Patzenhoferaktien gewährt werden. Die Vorz.-Akt. der Ges. werden zu 100 % zuzügl. 6 % Zs. ab 1./9 1925 in bar zurückgezahlt. Gleichfalls mit Wirkung ab 1./9. 1925 wurde der Interessengemeinschaftsvertrag zwischen der Kahlbaum A.-G. einerseits u. der Ostwerke A.-G. andererseits gelöst. Es ist ferner vorgesehen, wenn die Übernahme der Kahlbaum A.-G. im Wege des freiwilligen Aktienumtausches an den zu hohen Steuern scheitern sollte, die Kahlbaum A.-G. unter Ausschluss der Liqu. auf die Schultheiss-Patzen- hofer Brauerei A.-G. im Wege der Fusion ganz zu übertragen. In diesem Falle hätte die Schultheiss-Patzenhofer Brauerei, die ihr A.-K. um RM. 13.5 Mill. erhöht, gleichfalls auf je nom. RM. 3000 Kahlbaum-St.-Akt. je nom. RM. 2000 Schultheiss-Patzenhofer-St.-Akt. zu gewähren. Die G.-V. ermächtigte den Vorstand, entweder den einen oder den anderen Weg zu bescbreiten. Der gesamte Aufsichtsrat beschloss die Amtsniederlegung mit dem Zeitpunkt, an dem die Kapitalerhöhung der Schultheiss-Patzenhofer A.-G. ins Handels- register eingetragen sein wird. Der neue Aufsichtsrat wird aus folgenden Mitgl. bestehen: Komm.-Rat Dr. Walter Sobernheim, Dir. Kuhlmey, Dir. Zernott, Berlin. Die Quote der Ges. an der Interessengemeinschaft von 20/70 wird auf die Schultheiss-Patzenhofer A.-G. übertragen. Ostwerke A.-G. in Berlin (s. auch Seite 1486). Die G.-V. v. 5./7. 1926 genehmigte die Auflösung des Vertrages mit der C. A. F. Kahl- baum A.-G. u. Austritt dieser Ges. aus der Interessengemeinschaft Ostwerke-Schultheiss- Patzenhofer-Kahlbaum mit Wirkung ab 1./9. 1925. Der bisher zwischen Ostwerke u. Kahl- baum einerseits u. Schultheiss-Patzenhofer anderseits bestehende Interessengemeinschafts- vertrag wird zwischen Ostwerke u. Schultheiss-Patzenhofer fortgesetzt. Zur Erreichung einer Verständigung haben die Ostwerke sich damit einverstanden erklärt, dass a) die bie- her auf Kahlbaum entfallende Quote von 20/70 auf Schultheiss übergeht, b) die Ostwerke auf 6 % ihrer eigenen bisherigen Quote von 25/70 zugunsten von Schultheiss verzichtet. Es erhalten also in Zukunft die Ostwerke 23.5/70 bei einem Stammkapital von nom. RM. 25 Mill., Schultheiss-Patzenhofer 46.5/70 bei einem Stammkapital von nom. RM. 38.5 Mill. Schultheiss-Patzenhofer Brauerei A.-G. in Berlin (s. auch Seite 1489). Die G.-V. v. 5./7. 1926 genehmigte den Austritt der C. A. F. Kahlbaum A.-G. aus der Interessengemeinschaft Ostwerke-Schultheiss-Patzenhofer-Kahlbaum mit Wirkung ab 1/9.1925.