3940 Banken und andere Geld-Institute. Zweck: Unter Ausschluss des Eigenhandels mit Getreide aller Art die Förderung und Finanzierung von Geschäften in landwirtschaftlichen Erzeugnissen u. Bedarfsstoffen, Ueber- nahme von Treuhandgeschäften jeder Art für den Getreidehandel sowie die damit ver- bundenen Industrien u. verwandten Betriebe, Bankgeschäfte aller Art. Die Ges. übt die Vertret. für die Roggenrentenbank A.- G., Berlin aus. Kapital: RM. 155 000 in 2500 St.-Akt. zu RM. 20, 1000 St.-Akt. zu RM. 100 u. 250 Vorz.-Akt. zu RM. 20. Die Einzieh. von Vorz.-Akt. mittels Ankauf oder Auslos., Kündig. oder in ähnl. Weise ist zulässig. Urspr. M. 2 020 000 000 in 300 000 St.-Akt. zu M. 6000; 20 000 St.-Akt. zu M. 10 000, 2000 Vorz.-Akt. zu M. 10 000, übern. von den Gründern Vorz.-Akt. zu pari, St.-Akt. zu 600 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte It. G.-V. v. 25. 8. 1924 von M. 2020 Mill. auf RM. 55 000 in der Weise, dass an Stelle von 400 St.-Akt. zu M. 6000 drei neue über RM. 20, von 100 St.-Akt. zu M. 10 000 eine neue Aktie über RM. 20 £ 1 Anteilschein zu RM. 5 treten. 4 Anteilscheine wurden zu 1 Aktie über RM. 20 vereinigt. Die Vorz.-Akt. sind im Verh. 8: 1 zus.gelegt u. ist der Nennbetrag von M. 10 000 auf RM. 20 umgewertet, welcher Betrag neu einzuzahlen war. Umtausch bis 15. 6. 1925 bei den Ges.-Kassen. Die gleiche G.-V. beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 100 000 in 1000 Aktien zu RM. 100. Dann erhöht lt. G.-V. v. 24./8. 1925 um RM. 150 000 in 1500 St.-Akt. zu RM. 100. Auf fünf bisherige Aktien zu M. 20 oder auf jede bisherige Aktie zu M. 100 kann eine neue Aktie zu M. 100 zu 105 % bezogen werden. Nicht bezogene Aktien können vom Vorstande nach Ablauf der Bezugsfrist zu pari zuzügl. eines Aufgeldes von 10 % zur Zeichnung aufgelegt werden. Zu zahlen sind 35 % u. das Aufgeld sofort, weitere 25 % bis 15./12. 1926, restl. 50 % bis 31./3. 1927. Bezugsrechtsfrist von Juli bis 15./. 1926. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 20 St.-Akt. = 1 St., RM. 20 Vorz.-Akt. = 30 St. in 3 Fällen. Gewinn-Verteilung: 5 % zum K.-F. (Gr. 0 des A.-K.), 10 % Div. an Vorz.-Akt. mit Nachzahl.-Anspruch, 4 % Div. an St.-Akt., nach 4 % Grunddiv. an alle Aktien 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergüt. von RM. 300 je Mitgl, der Vors. RM. 600), Rest weitere Div. an St.-Akt. u. wenn diese insges. über 10 % beträgt, für jedes Proz. 1 % Zusatz-Div. an Vorz.-Akt. Bilanz am 31. März 1926: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten 10 529, Guthaben bei Noten- u. Abrechnungsbanken 36 217, Wechsel 43 606, unser Guthaben bei deutschen Banken u. Bankfirmen 62 774, Vorschüsse auf Waren u. Warenverschiffungen 29 905, eig. Wertp. 10 381, dauernde Beteil. 5750, Schuldner in laufender Rechnung: gedeckte 260 944, ungedeckte 159 722 (Aval- u. Akzept- -Schuldner RM. 73 690), Einricht. 1. – Passiva: A.K. 155 000, R.-F. I 15 000, do. II 26 200, Guth. deutscher Banken u. Bankfirmen 15, Gläubiger in laufender Rechnung auf provisionsfreier Rechnung 74 599, do. sonst. Gläubiger 337 613, un- erhob. Div. 325 (Aval- u. Akzept-Verpflicht. RM. 73 690), Reingewinn 11 080. Sa. RM. 619 833. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. einschl. Geh. u. Tant. 126 524, Steuern 20 611, Abschreib. für zweifelh. Forder. 65 220, do. auf Einricht. 5670, Reingewinn 11 080 (davon: Div. 9500, Tant. an A.-R. 508, Vortrag 1072). – Kredit: Vortrag aus 1924/25 5056. Erlös für Zs., Provis. usw. 224 050. Sa. RM. 229 107. Dividenden 1923/21–1925/26: St.-Akt.: 0, 6, 6 %; Vorz.-Akt.: 0, 10, 10 %. Direktion: Karl Viktor Hartwig, Dresden; Rob. Aehnlich, Leipzig. Aufsichtsrat: Vors. Karl Seifert, Leipzig; Paul Raabe, Gen. Dir. Ökonomierat Kurt Lohse, Dresden; Josef Weisskopf, Chemnitz; Willy Braune, Riesa; Alwin Kaiser, Bankdir. Singer, Leipzig; Kommissionsrat Max Rost, Grimma. Zahlstellen: Ges.-Kassen in Dresden, Leipzig u. Chemnitz. Sächsische Staatsbank, Dresden-A., Seestrasse 18. Gegründet: 1862 als Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, die 1919 den Namen „Sächsische Staatsbank' annahm. Völlige Reorganisation durch das Staatsbankgesetz vom 25./6. 1921. Zweigniederlass. in Leipzig, Chemnitz, Zwickau. Zweck: Die Bank hat die Aufgabe, den Geld- u. Kreditverkehr im Lande zu fördern, insbes. Handel, Industrie, Gewerbe u. Land wirtschaft zu unterstützen. Im besonderen liegt ihr als Staatsanstalt ob, verfügbare Gelder des Staates nutzbar zu machen, den Geldverkehr für Staats- u. andere öffentliche Kassen zu vermitteln, die im staatl. Interesse liegenden Geldgeschäfte auszuführen sowie überhaupt die Interessen des Staates auf dem Geldmarkte zu vertreten. Die Bank ist amtl. Hinterlegungsstelle im Bereiche der Justizverwalt. in dem vom Justizministerium auf Grund des Ges. v. 28./7. 1920 jeweilig zugelassenen Umfange. Sie ist zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. Die Bank pflegt alle wesentlichen Zweige des Bankgeschäfts. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Sicherheit der Bank nicht gefährdet wird. Ausserhalb ihres eigentlichen Geschäftskreises kann der Bank vom Finanzministerium die Durchführ. besond. Finanzgeschäfte, vor allem auch die Finanzierung besonderer wirtschaftlicher oder finanztechnischer Staatsaufgaben übertragen werden; für einen der Bank hierbei entstehenden Verlust hat die Staatskasse der Bank gegenüber auf- zukommen. Ebenso kann der Bank vom Finanzministerium die Teilnahme an besonderen Kreditmassnahmen öffentlich-rechtlicher inländischer Körperschaften oder die Durchführung solcher Massnahmen genehmigt werden. Die Sächsische Staatsbank ist eine unter der obersten