3986 Banken und andere Geld-Institute. Überwachung der gesamten Geschäftsführ. der Bank bestellt ist. Die gewährten Darlehen sind durch Hypoth. auf inländischen Grundst. sicherzustellen, die der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig sind, Bei Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt wird, kann auf Bestellung von Hypotheken verzichtet werden. Die Pfandbriefe, Kommunal- u. Kleinbahnobligationen werden auf den Inhaber ausgestellt, auf Antrag des Inhabers aber von der Bank auf den Namen eines Berechtigten umgeschrieben. hr wesentlicher Inhalt wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Bank durch Auslos., Kündig. oder Rückkauf. Verlosungen finden in Gegenwart des Staatskommissars statt. Das Ergebnis der Auslosung wird wenigstens zwei Monate vor dem Rückzahlungs- tag öffentlich bekanntgemacht. Goldobligationen: Reihe I: GM. 1 000 000 = 1792 0 kg Feingold; 5 %; Zs. 1./6., 1./12. entsprech. dem Feingoldpreise mit 1. 5. bezw 1./11. als Stichtag für die Umrechnung. Stücke zu GM. 10, 20, 50, 100, 500. Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Bank ab 1./6. 1928 rückzahlbar nach 4 wöchiger Kündig. zum Schlusse eines Kalendermonats. Verzins. u. Rückzahl. erfolgen entsprechend dem amtlich festgestellten Feingoldpreise. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Deutschen Reichsanzeiger bekannt- gegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurse der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage, der für die Berechnung des Kapital- u. Zinsbetrages massgebend ist. Die Berechnung der Zinsen zu. der Kapitalbeträge geschieht auf Grund der letzten Bekanntmachung dieses Gold- preises vor dem 15. desjenigen Monats, der dem Zinstermin vorausgeht, bzw. in dem der Rückzahlungstermin liegt. Die Umrechn. in die deutsche Währung erfolgt unter Zugrunde- legung der dem Tage der Bekanntmachung vorausgehenden letzten amtl. Notierung (Mittel- kurs) für Auszahlung London an der Berliner Börse. Kurs in Berlin Ende 1934–1925: 60.10, 59 %. Reihe II: GM. 1 000 000 (GM. 1 = 7oo kg Feingold). GM. 4 000 000 Erweiterungsausgabe vom Sept. 1924. 8 %; 1./3. u. 1./9. Stücke zu GM. 50, 100, 500 u. 1000. Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Bank ab 1./3. 1929 durch Kündig. mit 6 wöchiger Frist zum Schlusse eines Kalendermonats rückzahlbar. Berechnung des Rückzahlungsbetrages u. der Zs. wie bei Goldobl. Reihe I. Zur Zeichnung aufgelegt bis 10./3. 1924. Zeichnungspreis für 100 Goldmark gleich 88 Rentenmark. Kurs in Berlin Ende 1924–1925: 80, 79.25 %. Wertbeständ. Roggen-Schuldverschreib.: Reihe I: 120 000 Ztr. Roggen. 5 %. Stücke zu 1, 2, 5 u. 10 Ztr. Zs. 1./4. u. 1./10. Der Geldwert der Zinsen u. des Kap. bestimmt sich nach dem Durchschnitt des Mittelbetrages der amtl. Notierung für märkischen Roggen an der Berliner Börse. Soweit die amtl. Notier. für märkischen Roggen in GM. = 1 % $ U. S. A. erfolgt, wird für jeden Tag auf Grund der amtl. Notiz für Auszahl. New Vork (Mittelkurs) an der Berliner Börse der Preis für Roggen in Reichswähr. ermittelt u. dann aus diesen Preisen der Durchschnitts-Roggenpreis in Reichswähr. errechnet. Die Schuldverschr. sind seitens des Inhabers nicht kündbar. Die Bank zahlt sie nach vorgäng. Kündig., die nur unter Einhalt. einer Frist von mindest. vier Wochen zum Schlusse eines Kalendermonats möglich ist, zu dem oben angegeb. Werte zurück. Eine Rückzahl. vor dem 1./4. 1928 ist ausgeschlossen. Kurs in Berlin Ende 1924–1925: RM. 4.97, 6 für 1 Ztr. Gold-Pfandbriefe: Serie I: GM. 5 000 000 (8M. 1 –= 7 kg Feingold); 8 %: Zs. 2./1. u. 1./7. Einlös. der Zs. zu dem jeweilig für den vorhergehenden 1./12. u. 1./6. festgestellten Fein- goldpreise. Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000. Seitens des Inh. unkündbar. Tilg. seitens der Bank ab 1./1. 1931 mit jährl. mind. 3 % des Em.-Betrages durch Verlos., Kündig. oder freihänd. Ankauf. Verlos. findet Anfang Mai zum 30./6. statt. Kündigung erfolgt mit 6 wöchiger Frist zum Schlusse eines Kalendermonats. Tilg. muss bis-1965 beendet sein. Berechnung des Rückzahlungswertes wie bei Goldobl. Reihe I. — Anfang Jan. 1926 in Berlin zugelassen. Erster Kurs am 9./1. 1926: 85 %. Serie II: GM. 5 000 000 (GM. 1 –= kg Feingold); 10 %; Zs. 2./1. u. 1./7. Einlös. der Zs. wie bei Ser. I. Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000. Seitens des Inh. unkündbar, seitens der Bank ab 1./7. 1929 durch Kündig. mit 6 wöchiger Frist zum Schlusse eines Kalendermonats rückzahlbar. Berechnung des Rückzahlungswertes wie bei Ser. I. –— Anfang Jan. 1926 in Berlin zugelassen. Erster Kurs am 9./1. 1926: 96 %. Serie III: GM. 5 000 000 (GM. 1 = oo kg Feingold): 8 %; Zs. 2./1. u. 1./7. Einlos. der Zs. wie bei Ser. I. Stücke zu GM. 50, 100, 500, 1000, 5000 u. 10 000. Seitens des Inh. unkündbar; Tilg. seitens der Bank ab 1930 mit jährl. mind. 3 % des Em.-Betrages durch Verlos., Kündig. oder durch freihänd. Ankauf zum Nennwert. Verstärkte Tilg. oder Gesamt- kKkündig. frühestens zum 31./12. 1930 zulässig. Kündig. erfolgt mit 6 wöchiger Frist zum Schlusse eines Kalendermonats. Berechnung des Rückzahl.-Wertes wie bei Serie I. –— August 1926 in Berlin zugelassen. Gold-Kommunal-Schuldverschreib.: Serie IV. GM. 5 000 000 (GM. 1 – kg Feingold); 8 %; Zs. 1./5. u. 1./11. Stücke zu GM. 100, 500, 1000, 5000 u. 10 000. Seitens des Inh. unkündbar. –— Rückzahl. durch die Bank erfolgt durch Auslos., Kündig. oder durch Rück- kauf jährlich in Höhe der Beträge, welche auf die den Schuldverschreib. als Deckung dienenden Darlehen durch Tilg.-Beiträge, vom 1./5. 1928 ab 2 % jährlich, eingehen. Eine über diesen Umfang hinausgehende Kündig. ist frühestens zum 31./10. 1930 zulässig. Kündig. seitens der Bank ist nur unter Einhalt. einer Kündig.-Frist von mind. 6 Wochen