4138 Bergwerke, Hütten, Salinen, Erdöl-Industrie, Schachtbau. Schacht Glücksborn hat bisher eine Teufe von 100 m erreicht. Beide Gewerkschaften haben die Stillegungserklärung abgegeben. Bahnanschluss nach Station Wahnebergen. Die Förderung ruht seit 1916. E. Tnürinsische Gruppe. Preuss. Zubussen- Rnz Max.-Felder kapital verhältnis 11. M Gewerkschaft Heldrungen I. . . . 29751 von 1000 Kuxen 16 3 Gewerkschaft Heldrungen II. . . . 2951 von 1000 Kuxen 3 Gewerkschaft Irmgard . . . . 29751 von 1000 Kuxen 10 2 Gewerkschaft Walter . . .. 251 von 1000 Kuxen 10 7 Gewerkschaft Grossherzog Wilhelm Ernst 501 von 1000 Kuxen 10 2 Gew. Heldrungen I u. Gew. Heldrungen II, Oberheldrungen (Thur.). Die Gerechtsame der Gew. Heldrungen I liegt in den Gemark. Reinsdorf, Gehofen, Nausitz, Donndorf u. Kleinroda, die der Gew. Heldrungen II in den Gemark. Oberheldrungen, Schloss u. Staatl. Forst Heldrungen, Hauteroda, Harras, Hemleben, Schloss Beichlingen, Burgwenden, Gorsleben u. Gross-Monra. Die Salzführung besteht aus einem etwa 30 m mächtigen Lager von Carnallit. Die Gew. Heldrungen I besitzt weder einen Schacht noch irgendwelche Tagesanlagen, ist aber mit der Gew. Heldrungen II durch einen Interess.-Gemeinschafts. vertrag eng verbunden, wonach jede der beiden Gew. an den Aktiven und Passiven –— mit Ausnahme der Bergwerksgerechtsame – sowie am Gewinn u. Verlust zur ideellen Hälfte beteiligt ist. Zu den Anlagen von Heldrungen II gehören ausser einem Schacht von 490 m Teufe eine Chlorkalium-, Kalimagnesia-, Sulfat und Bromfabrik –— Endlaugenkonzession für eine tägl. Verarbeit. von 3000 dz – eine Rohsalzmühle, eine Grubenanschlussbahn nach Bahnhof Heldrungen, eine Elektrizitätszentrale sowie 5 Beamten- u. 6 Arb.-Wohnhäuser Der Grundbesitz beträgt 30 ha, 88 a 25 qm. Gew. Irmgard u. Gew. Walter; Oberheldrungen (Thur.). Die Gerecht- same der Gew. Irmgard liegt in den Gemark. Heldrungen. Staatl. Forst Bretleben, Reins- dorf, Gehofen, Braunsroda und Hauteroda, die der Gew. Walter in den Gemark. Oberheld- rungen, Hauteroda und Kleinroda im Kreise Eckartsberga. Die Salzlager bestehen aus Carnalliten u. Hartsalzen u. haben eine Mächtigkeit von 30 m. Die Schächte sind 405 bzw. 432 m tief u. miteinander durchschlägig. Die Salze werden den Anlagen der Gew. Held- rungen II, mit der ein Gemeinschaftsvertrag besteht, zur Vermahl. u. Weiterverarbeit. zu- geführt. Die Gew. Walter besitzt 3 Beamten. u. Arb.-Wohnhäuser sowie gemeinschaftl. mit Irmgard eine 3½ km lange normalspur. Grubenbahn nach dem Werksbahnhof Heldrungen II. Der Grundbesitz der Gew. beträgt zus. 28 ha, 26 a, 5 qm. Für sämtliche 3 Schächte Heldrungen II, Walter u. Irmgard ist Ende 1923 die Stillegungserklärung abgegeben worden. Gew. Grossherzog Wilhelm Ernst. Oldisleben (Thür.). Die Gerechtsame umfasst die ganze weimarische Enklave Oldisleben u. markscheidet mit den Gew. Seehausen, Irmgard u. Sachsenburg. Die Gew. besitzt zwei miteinander durchschlägige 1375 m von- einander entfernt liegende Schächte (Wilhelm Ernst u. Hainthal) mit Teufen von 595 und 621 m. Die Mächtigkeit des Kalilagers (Carnallite) beträgt bis zu 20 m mit etwa 16 % KCl. Zu den Anlagen gehören eine eigene Elektrizitätszentrale, eine Mühle, eine Chlorkalium-, Sulfat- u. Bromfabrik – Endlaugenkonzess. für eine tägl. Verarbeit. von 10 000 dz – sowie eine Anschlussbahn nach Station Oldisleben. Der Grundbes. beträgt 31 ha, 20 a, 55 qm, die Zahl der Beamten- u. Arb.-Wohnh. 27. Die Gew. hat die Stillegungserklärung abgegeben. Auf Grund der Stillegungsverordnung vom 22./10. 1921 waren seitens des Wintershall- Konzerns Ende 1925 für 54 Schächte die Stillegungserklärungen abgegeben worden. Die Produktion wurde bestritten in 1925 von 9 Fabrikwerken in 4 lediglich Rohsalz fördernden Anlagen; der Rest lag in Reserve. Die zum Wintershall-Konzern gehörenden Körperschaften verfügten am 31./12. 1925 über eine Beteil. am Gesamt-Kaliabsatz von 390.5322 %0. Der quotenmäss. Anteil am Absatz des Deutschen Kalisyndikats betrug 1925 4 635 660 dz. K 0., abgesetzt wurden 4 721 964 dz. K20. Die Deutschen Kaliwerke haben mit der Kali-Industrie A.-G. in Cassel einen Interessen- gemeinschaftsvertrag für die Zeit vom 1./1. 1925 bis 31./12. 1953 abgeschlossen. Nach diesem Vertrag beschafft die Kali-Industrie A.-G. der Ges. die zum Ausbau ihrer Werksanlagen einschl. dazugehörigem Erwerb von Grundbesitz u. die zur Betriebshaltung benötigten Geldmittel. Sie stellt der Ges. ferner die Ausnutzung aller in ihrem Besitz befindlichen Patente, Musterschutzrechte u. Lizenzen sowie ihre gesamten betriebs- u. verwaltungstechn. Erfahrungen kostenlos zur Verfügung. Die Kali-Industrie A.-G. übernimmt von der Ges. alljährlich den nach Vornahme ausreichender Abschreib. errechneten Nettoüberschuss, trägt andererseits aber etwaige Betriebsverluste. Sie zahlt der Ges. für je RM. 400 ihres Aktien- kapitals, soweit solches-sich nicht im Besitz der Kali-Industrie A.-G., der Kali-Bank A.-G. oder anderer Unternehmen befindet, mit denen die Kali-Industrie A.-G. einen ähnlichen Interessengemeinschaftsvertrag abgeschlossen hat, einen Betrag in Höhe von 80 % der Div., die jeweils auf RM. 400 des Aktienkapitals der Kali-Industrie A.-G. gezahlt wird.