Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 4537 bei Banken 688 561, R.-F. 308 500, Umstell.-Rückl. 95 000, Rückl. für Wertmind. 108 191, do. für Ern. 227 617, Sicherheit. 220 000, Gewinn 175 860 Sa. RM. 8 348 795. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib., Rückl. für Wertmind. u. Ern. 454 408, Verwalt.-Kost. u. Steuern 196 872, Gewinn 175 860, (davon R.-F. 15 000, Vortrag 160 860). – Kredit: Vortrag 150 139, Betriebsüberschüsse u. Zs. 677 002. Sa. RM. 827 141. Dividenden 1923–1925: 0, 0, 0 %. Direktion. Dir. Franz Seraph Seidl, Dir. Friedrich Empter, Dir. Justizrat Dr. J. Leeb. Aufsichtsrat. Vors. Bürgermeister Dr. Karl Sittler, Passau; Stellv. Geh. Landesökonomierat M. Mittermeier, Haunersdorf; Komm.-Rat Franz Gerstenecker, Dir. Emil Berg, Landshut a. I.; Landtagsabgeordn. Johann Wartner, Scheibelsgrub, Post Mitterfels Ndb.; Okonomierat Karl Mader, Schuhreith; Brauerei- u. Gutsbes. Emil Barmgartner, Raithenhaslach b. Burghausen; Bank-Dir. B. Fischer, München; Landtagsabg. Dr. Schlittenbauer, Bürgermeister Alois Weinzierl, Stephansposching; Staatsminister a. D. Dr. Franz Schweyer, Dir. August Menge, München; Bürgermeister Brauereibes. Josef Schmauss, Viechtach Bayer. Wald; Mühlenbes. Matthias Krieger, Pilling, Gemeinde Perkam. Zahlstellen. Ges.-Kasse; München: Dresdner Bank, Bayerische Staatsbank. Rhein-Main-Donau Akt.-Ges. in München, Lenbachplatz 4/6. Gegründet: 30./12. 1921; eingetragen 5./1. 1922. Gründer: Das Deutsche Reich, der Staat Bayern, die Länder: Thüringen u. Hessen, die Stadtgemeinden: Aschaffenburg, Bamberg, Berchtesgaden, Kulmbach, München, Passau, Regensburg, Würzburg, Erlangen, Fürth i. B., Nürnberg, Roth bei Nürnberg, Wertheim, Bonn, Koblenz, Crefeld, Duisburg, Frankf. a. M., Hanau a. M., Köln, Neuss, Offenbach a. M., Wesel, Wiesbaden, Mainz, die Deutsche Bank Fil. München in München, Bayerische Staatsbank, Bayerische Vereinsbank, Bayerische Hypotheken- u. Wechselbank, München. Zweck: Ausbau der Grossschiffahrtsstrasse vom Main bei Aschaffenburg über Bamberg, Nürnberg zur Donau u. weiter über Regensburg bis zur Reichsgrenze bei Passau, der Aus- bau der Donau zwischen Kelheim u. Ulm zur Grossschiffahrtsstrasse, die Herstellung von Schiffahrtsanschlüssen nach Augsburg u. München sowie der Bau u. Betrieb von Wasser- kraftwerken an diesen Wasserstrassen. Die Ges. ist berechtigt, ähnliche Unternehmungen zu errichten u. sich an solchen, insbesondere dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken u. Anlagen zur Verwertung von Wasserkraft zu beteiligen, sowie überhaupt alle Geschäfte zu betreiben, die zur Förderung des Unternehmens dienlich erscheinen. Die Grossschiffahrts- strasse Rhein-Main-Donau soll den Nordwesten mit dem Südosten Europas durch eine leistungsfähige Wasserstrasse verbinden, die Schiffen bis zu 1500 t Tragfähigkeit den Verkehr quer durch Europa, Rhein- u. Donaumündung, ermöglicht. In ihrem Zuge sollen Wasser- kraftwerke zur Erzeug. elektrischer Energie ausgebaut werden. Das Deutsche Reich u. der Staat Bayern haben der Ges. an denjenigen Strecken des Mains, der bayerischen Donau u. der sonst. Flussläufe, für die sie der Ges. die Erlaubnis zur Benutz. des Wassers u. des Flussbetts erteilt haben, die den Wasserstrassen- u. Flussbauverwalt. gehörenden Grund- stücke, grundstückähnl. Rechte u. Dienstbarkeiten unentgeltlich zur Verfüg. gestellt, u. zwar nur zur Benutz. beim Ausbau, soweit sie zur Ausführ. der Schifffahrtsstrasse u. ihrer Nebenanlagen erforderlich sind, dagegen als Eigentum der Ges, soweit sie dazu benötigt werden, die Wasserkraftwerke u. ihre der Kraftgewinnung dienenden Nebenanlagen zu errichten. Der Ges. ist ferner das Recht übertragen, zu beiden Seiten der Wasserstrasse bis zu je 1: km Entfernung Grundeigentum zu enteignen. Die Wasserstrassen hat die Gesellschaft für eigene Rechnung auszubauen, jedoch werden die einzelnen Teilstücke der eigentlichen Wasserstrassen nach ihrer Vollend. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich unentgeltlich übernommen. Die Wasserstrassen als solche bilden somit keinen Vermögensgegenstand der Ges.; die Kosten, die ihr Ausbau verursacht, werden den Kosten für die Erricht. der Kraftwerke zugeschlagen. Reich u. Bayern haben der Ges. bei jeder Finanzier.-Aktion auf Grund besond. Vereinbar. jeweils einen Teil der auf die Schifffahrts- strasse entfallenden Baukosten durch Übernahme von St.-Aktien oder Gewähr. von langfrist. Darlehen mit besonders günstigen Zins- u. Tilg.-Beding. zur Verfüg. gestellt. Die Kosten, die Betrieb u. Unterhalt. der Schiffahrtsstrasse u. der Wehre mit sich bringen, trägt von der Übernahme ab das Reich, so dass die Ges. hiervon entlastet sein wird. Die Unterhalt. der Kraftkanäle fällt der Ges. zur Last. Die Ges. hat von dem Deutschen Reich u. dem Staate Bayern das Recht erhalten, die von ihr ausgebauten Wasserkräfte auszunutzen, u. zwar beginnend mit dem Zeitpunkt, wo jedes einzelne Werk ganz oder teilweise in Betrieb genommen wird; dieses Recht wird für die zunächst in Angriff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubnis für die später in Betrieb genommenen Werke verlängert u. endet für alle Werke am 31./12. 2050. Nach Ablauf dieser Frist fallen die Kraftwerke mit allem Zubehör unentgeltlich u. lastenfrei an das Reich. Die im Zuge der Grossschiff- fahrtsstrasse zwischen Aschaffenburg u. Passau projektierten 33 Kraftwerke sollen (die Wasserkräfte der ob. Donau zwischen Ulm u. Kelheim nicht mitgerechnet) zus. 250 000 PS leisten u. jährlich rund 1500 Mill. Kw.-St. erzeugen können. Die Betriebseinnahmen aus der Verwert. dieser Energie sollen nach dem Finanzier.-Programm die Verzins. u. Tilg. der bereits auf dem Geldmarkt aufgebrachten u. weiterhin noch aufzubringenden Kapitalien