4538 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. im wesentlichen gewährleisten. Insoweit dies nicht der Fall sein sollte, tritt hinsichtlich der Vorz.-Aktien die Garantie des Reichs u. Bayerns in Wirksamkeit. Vollendete Bauten: Fertiggestellt ist die Wasserkraftanlage „Untere Mainmühle“ in Würzburg; ihre Kraft wird durch zwei mit Gleichstrom-Dynamomasch. verbund. Turbinen ausgenutzt. Die Jahreserzeug. von etwa 2.5 Mill. Kw.-St. dient hauptsächlich dazu, die Stadt Würzburg mit Strom zu versorgen. Ferner ist der Bau der Staustufe Viereth bei Bamberg, der ersten Schiffahrtsstaustufe, die die Ges. am Main errichtet hat, Anfang 1925 beendigt worden. Sie ist mit einer Wasserkraftanlage von 3 Turbinen zu je 2000 PS Höchst- leistung verbunden, die jährlich etwa 18 Mill. Kw.-St. erzeugen kann. Der Stromabsatz ist durch Verträge gesichert.. „.. In der Ausführung begriffene Bauten: Zurzeit wird an dem Ausbau der Schiffahrts- strecke zwischen Regensburg u. Passau gearbeitet. Die noch im Bau begriffene Anlage an der Kachletstufe in der Donau bei Passau dient dazu, die schwier. Fahrstrecke von Vils- hofen bis Passau dadurch zu verbessern, dass der Wasserspiegel an der Wehrstelle um etwa 85 m gestaut wird. Die Staustufe besteht aus Wehr, Schiffsschleusen u. Krafthaus. Für die Schifffahrt werden beim Wehr zwei Kammerschleusen von je 230 m Länge u. 24 m 1. W. eingebaut. Die Wasserkraft wird durch 8 Turbinen ausgenutzt. Die höchste Leist. der Kraftanlage wird 56 000 PS, die mittlere Jahresleist. 42 000 PS betragen. Ihr Bau wurde Mitte 1922 begonnen u. dürfte im Laufe des Jahres 1927 vollendet sein. Zur Sicherung des Stromabsatzes hat die Rhein-Main-Donau A.-G. mit der Grosskraftwerk Franken A.-G. in Nürnberg einen Vertrag auf die Dauer von 40 Jahren abgeschlossen, nach dem die Wasserkraftanlage am Kachlet bei Passau u. bis zu deren Vollendung die Wasserkraftanlage Viereth bei Bamberg (beide Eigentum der Rhein-Main-Donau A.-G.) Sowie das Dampfkraft-Elektrizitätswerk Gebersdorf-Nürnberg (Eigentum der Grosskraftwerk Franken A.-G.) u. das gleichfalls von der Grosskraftwerk Franken A.-G. betriebene Wasser- kraflwerk Hausen bei Forchheim zum gemeinschaftl. Betriebe zusammengeschlossen sind. Der Betrieb der vereinigten Werke wird von der am 2./2. 1925 gegründeten Betriebsgemein- schaft Kachlet-Franken G. m. b. H. geführt, an der die Rhein-Main-Donau A.-G. u. die Gross- kraftwerk Franken A.-G. mit je 50 % beteiligt sind. Den in den Werken erzeugten Strom verkauft die G. m. b. H. hauptsächlich an die Grosskraftwerk Franken A.-G., die ihn an ihre bisherigen Abnehmer, im wesentl. die Städte Nürnberg u. Fürth u. die Fränkische Überlandwerk A.-G., absetzt. Bauprogramm: Als nächster Teil des Bauprogramms der Ges. ist in Aussicht ge- nommen, die Donauschiffahrtsstrasse zwischen Vilshofen u. Regensburg durch Ausdehnung der bereits begonnenen Niederwasserregulierung weiter zu verbessern. Ausserdem soll die Grossschiffahrtsstrasse am Main von Aschaffenburg aufwärts bis Würzburg baldigst vor- getrieben werden. Auf dieser Strecke sind 13 Staustufen zu errichten, deren Kraftwerke eine mittlere Leistung von 39 000 PS. besitzen u. jährlich etwa 230 Mill. K WSt. erzeugen können. Kapital: RM. 2 700 000, davon RM. 1 800 000 St.-Akt. (Gruppe A) in 90 000 St.-Akt. zu je RM. 20 u. RM. 900 000 Vorz.-Akt. (Gruppe B) in 45 000 Vorz.-Akt. zu je RM. 20. Die St.-Akt. (Gruppe Abefinden sich im Besitze des Deutschen Reiches, des Staates Bayern u. anderen Ländern sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sie erhalten keine Bauzinsen u. eine Div. erst dann, wenn den Vorz.-Akt. (Gruppe B) eine Divid. von 7 % zugeflossen ist. Die Divid. der St.-Akt. ist auf 4 % beschränkt. Die Vorz.-Akt. (Gruppe B) erhalten während der Bauzeit 6 Jahre lang seit einer Einzahlung auf sie also bis 1927 einschl. 5 % Bauzinsen auf die geleisteten Einzahl. Alsdann haben sie einen beschränkten, vor den St.-Akt. zu befriedigenden Dividendenanspruch bis zu 7 %. Sowohf für die 5 % Bauzinsen als auch für eine nach dem Fortfall zu zahlende Mindestdivid. von 5 % u. ferner für die Rückzahl. der Vorz.-Akt. zum Nennwert bei Auflösung der Ges. haben das Deutsche Reich u. der Staat Bayern die gesamtschuldnerische Bürgschaft übernommen. Die Ges. hat das Recht, die Vorz.-Akt. vom Jahre 1928 ab jederzeit auf Beschluss einer G.-V. mit einer ein- jährigen Kündigungsfrist ganz oder teilweise einzuziehen, u. zwar bis 1937 zum Kurse von 110 %, von da ab zum Kurse von 115 %, jeweils zuzüglich 5 % Zs. auf die Einzahl. vom Beginn des Geschäftsjahres, für das ein von der G.-V. genehmigter Abschluss noch nicht vorliegt, bis zum Tage der Einlös. Für die Einzieh. sind die Vorz.-Akt. in 30 untereinander völlig gleichberechtigte Serien eingeteilt; die einzuzieh. Serien werden bei einer Einziehung in Teilen durch das Los bestimmt. Im Falle der Liquid. wird die für die Deckung der Vorz.-Akt. nach Ablauf der Erlaubnisdauer bestimmte Rücklage, soweit dieser Fonds nach Deckung der Verbindlichkeiten noch besteht, auf die Vorz.-Akt. verteilt. Ein weiterer ver- bleibender Liqu.-Erlös wird verwendet: 1. zur vollständigen Deckung der Vorz.-Akt., 2. zur Deckung der St.-Akt., 3. zur Verteil. auf alle Aktien gleichmässig. Die Vorz. Akt. sind durch den Beschluss des Reichsrats vom 31./12. 1921 für reichsmündelsicher erklärt worden. A.-K. bis März 1923 M. 900 Mill. in 600 000 St.-Akt. u. 300 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 14./3. 1923 erhöht um M. 1200 Milf. in 1 200 000 St.-Akt., begeben zu pari. Umstell. lt. a. o. G.-V. v. 20./11. 1924 von M. 2 100 Mill. auf RM. 2 700 000 derart, dass gegen 20 St.-Akt. zu M. 1000 eine neue, gegen 20 Vorz.-Akt. zu M. 1000 3 neue zu je RM. 20 u. gegen 20 St.-Akt. zu M. 1000 3 neue zu je RM. 20 im Umtausch gewährt wurden, mithin dann 90 000 St.-Akt. u. 45 000 Vorz.-Akt. zu je RM. 20. 0