4546 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. in der die Schwierigkeiten der Kohlenversorgung ernste wirtschaftliche und sonstige Nachteile verursachen. Nach dem vollständigen Ausbau aller Werksanlagen stellt sich die Neckar-A.-G. als ein umfassendes hydro-elektr. Unternehmen dar. Die Ges. hat im 2. Geschäftsj. 1922 das Bauprogramm zunächst fortgesetzt, das aber gegen Ende des Jahres infolge starker Geldentwertung eine wesentl. Einschränkung erfahren musste, wodurch die Bauarbeiten an den Staustufen Ladenburg, Horkheim u. Oberesslingen stillgelegt wurden. Im Geschäftsj. 1923 wurde die Neckarverlegung bei Obertürkheim als Teilstück der Staustufe Obertürkheim fertiggestellt u. an den Staustufen Wieblingen, Neckarsulm u. Untertürkheim mit guten Fortschritten weitergearbeitet. Für die Neckarstrecke von Heidelberg bis Wimpfen sind die Bauentwürfe für die verringerte Stufenzahl (8 gegen- über 12 des früheren Entwurfs) fertiggestellt worden. Seit Herbst 1925 sind die Haupt- kraftwerke der beiden Staustufen bei Schwabenheim u. Kochendorf im Betrieb, die mit je 3 Turbinen, Zwischengetrieben u. Generatoren ausgestattet sind u. eine Leistungsfähig- keit von 9510 bezw. 8400 PS. besitzen; der im Hauptkraftwerk Schwabenheim erzeugte Strom geht vertragsgemäss an die Badische Landeselektrizitätsversorgung A. G. (Baden- werk. Das Kraftwerk Kochendorf ist an die Grosskraftwerk Württemberg A.-G. Heilbronn verpachtet u. gibt die erzeugte Energie an deren Dampfkraftwerk bei Heilbronn an das Elektrizitätswerk Heilbronn ab. Das kleine Kraftwerk am Wehr bei Wieblingen mit einer Leistung von 700 PS. liefert seit Sommer 1925 an die Portland-Cementwerke Heidelberg elektrische Energie. Die gesamte Erzeugung der drei Kraftwerke beträgt im Jahr durch- schnittlich etwa 62 Millionen K Wh. Auf der Staustufe Ladenburg wurde im Jahre 1925 die 1.6 km lange Kanalstrecke zwischen der Ziegelei bei Ilvesheim u. dem Hauptkraft. werk bei der Freudenheimer Fähre vollendet, wofür die Arbeiten schon im Jahre 1921 begonnen, im Winter 1922 wegen der Schwierigkeit der Geldbeschaffung zunächst ein- gestellt, sodann im Sommer 1923 zur Linderung der Arbeitslosigkeit in Mannheim u. Um- gegend als Notstandsarbeit wieder aufgenommen worden waren. Falls die Bauarbeiten an der Staustufe Ladenburg ungestört fortschreiten, kann die Schiffahrt voraussichtlich im Frühjahr 1927 durch das neue Kanalstück geleitet werden; mit der Inbetriebnahme der Haupt- u. des Wehrkraftwerks dieser Staustufe ist im Sommer 1927 zu rechnen. Das Bauprogramm, das die Regierungen des Reichs u. der Neckaruferstaaten mit der Ges. im Juni 1925 vereinbart haben, sieht vor, dass gleichzeitig immer 2 Staustufen sich im Bau befinden u. die Staustufen Ladenburg u. Heidelberg in den Jahren 1925–1927, Neckar- gemünd u. Neckarsteinach 1928 –1930, Hirschhorn u. Rockenau 1930–1932, Neckargerach u. Hochhausen 1932–1934 u. Gundelheim sowie der erste Teil der Staustufe Heilbronn 1933–1935 fertiggestellt werden. Die Ges. war am 31./12. 1925 beteiligt an der Grosskraft- werk Mannheim A.-G. mit RM 440 000, an der Württemb. Landeselektriz. A.-G. mit RM. 120 000 an der Neckar-Elektriz.ges. m. b. H. mit RM. 2400 u. an der Schleppschiffahrt auf dem Neckar A.-G., Heilbronn mit RM. 110 000. Kapital: RM. 5 360 000 in 60 000 Akt. zu RM. 20 u. 41 600 Akt. zu RM. 100. Urspr. M. 300 Mill. in zwei Gattungen: 1. 240 000 Akt. Gruppe A, von denen 160 000 vom Reich, vom Land Württemberg u. von württemb. Amtskörperschaften u. Gemeinden übern, wurden, 2. 60 000 Aktien Gruppe B, von denen 17 500 vom Land Baden, 2500 vom Land Hessen oder von öffentlich-rechtl. Körperschaften dieser Länder, der Rest von sonst. Zeichnern übern. wurden. Es waren zunächst nur 25 % eingezahlt. Die Aktionäre wurden am 21./1. 1922 aufgefordert, die restl. 40 % zum 1./2. 1922 u. weitere 35 % zum 1./4. 1922 einzuzahlen. Die Ges. gewährt während der Bauzeit 6 Jahre lang von der Einzahl. ab Bauzinsen in Höhe von 5 %. Die Beträge, die als Bauzinsen bzw. Div. auf die Aktien Gruppe A entfallen würden, fliessen jeweils 10 Jahre lang von einer Einzahlung auf das A.-K. ab einer Rücklage zu, die zur Verfügung der Ges. steht u. in erster Linie zur Verbilligung des Preises für die von der Ges. aus den Wasserkraft- werken des Neckars gewonnene elektrische Arbeit zu dienen hat. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 12./6. 1922 um M. 260 000 000 (also auf M. 560 000 000) in 260 000 Aktien à M. 1000, übern. vom Reich u. von den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen. Lt. G.-V. v. 6./3. 1923 Erhöh. um M. 2 600 000 000 durch Ausgabe von 104 Stück Nam.-Akt. der Gruppe C zu M. 25 Mill. Weiter ermächtigte die G.-V. den Finanzausschuss des A.-R. zur selbständ. Beschlussfassung über die Ausgabe von weiteren Teilschuldverschreib. bis zum Hochstbetrag von RM. 8 Mill. Die G.-V. v. 27./9. 1924 genehmigte die Umstell. von M. 3 160 000 000 auf RM. 2860 Mill. Die vom Reich u. den Ländern übern. Akt. wurden gegen RM. 65 780 eingezogen, sodass für die Umstell. M. 300 Mill. in 300 000 Akt. zu M. 1000 in Betracht kamen, denen ein Rein- vermögen v. RM. 1 200 000 gegenüberstand, sodass sich die Zus. legung im Verh. 250: 1 in 60 000 Akt. zu RM. 20 ergab. Erhöh. lt. G.-V. v. 16./6. 1925 um RM. 4 160 000 in 41 600 Akt. zu RM. 100, angeb. alten Aktion 1:3, 75 % der Einzahl. auf die neuen Aktien wurden sofort eingefordert, die restl. 25 % zum 1./5. 1926. Die neuen Akt. wurden vom Reich u. den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen übern., die jedoch insoweit auf den Bezug ver- zichten als etwa andere Aktion. neue Aktien zu beziehen wünschten. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis so reichlich, dass die Ges., um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M. 350 Mill. einen Betrag von insges.