Banken und andere Geld-Institute. 5705 Bilanz am 31. Dez. 1925: Aktiva: Kassa 98, Postscheck 462, Kontokorrent 2201, Inv. 601, Kap.-Entwert. 3331. – Passiva: A.-K. 5000, Kredit. 1551, Reingew. 152. Sa. RM. 6703. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 8110, Unk. 3268, Abschr. 33, Reingewinn 152. Sa. RM. 11 564. – Kredit: Bruttoeinnahmen RM. 11 564. Dividenden 1924–1925: 0, 0 %. Direktion: Friedrich Kelch. Aufsichtsrat: Oberreg.-Rat Th. Oppermann, Hermann Trapp, Hermann Faber. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Neue Berliner Treuhand-Aktiengesellschaft, Berlin C 2, Spandauer Str. 42. Gegründet: 10./12. 1925; eingetr. 24./12. 1925. Gründer: Rechtsanwalt Dr. Karl Aden, Walter Fürstenberg, Alfred Lesser, Guido von Lippa, Bücherrevisor Max Michaelis, Berlin. Zweck: Vornahme von Rechnungsprüfungen u. Betriebskontrollen, Ausübung von Wirtschafts- u. Steuerberatungen, Übernahme von Sanierungen, Liquidationen u. Ver- mögensverwaltungen sowie aller sonstiger Treuhandgeschäfte. Kapital: RM. 100 000 in 100 Nam.-Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: 0 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Direktion: Bank-Dir. Rich. Rehn, Banksyndikus Dr. Rudolf Meyer. Aufsichtsrat: Max Brasch, Rechtsanwalt Willy Braubach, Kurt Fränkel, Bank-Dir. Georg Michaelis, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Neuland Akt.-Ges., Berlin W., Potsdamer Str. 27a. Gegründet: 30./5. 1918; eingetr. 12./7. 1918. Gründer s. Jahrg. 1922/23. Zweck: a) Beteiligung an Siedlungs- u. verwandten Unternehmungen, insbesondere in den Ostlandgebieten, einschliessl. Kredit- u. sonst. der Aufschliessung dieser Gebiete dienender Gesellschaften, b) Darlehns- und sonstige Geldgeschäfte mit Siedlungs- und ver- wandten Unternehmungen, c) Wahrnehmung solcher gemeinschaftl. Aufgaben der Siedlungsgesellschaften, die mit der Aussicht auf landesüblichen Ertrag betrieben werden können. Die Tätigkeit der Ges. soll gemeinnützig sein und auf der Grundlage des Zu- sammenschlusses der gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften und verwandter Unternehm. unter Heranziehung sonst. Geldgeber beruhen. Eine eigene Siedlungstätigkeit darf die Ges. nicht ausüben. Die Ges. steht in enger Verbindung mit der Landbank, die als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes in der Grenz. mark und in Mecklenburg-Schwerin anerkannt ist; ferner mit der Landgesellschaft Kur- land m. b. H. Da diese Gesellschaft zurzeit ihre satzungsmässigen Aufgaben nicht erfüllen kann, so hat sie bis auf weiteres ihre Kapitalien der Neuland A.-G. zur Verfügung gestellt. Weiter ist die Gesellsch. an den meisten provinziellen gemeinnützigen Siedlungsgesellsch. mit Stammeinlagen beteiligt. Den ihr nahestehenden Siedlungs- u. verwandten Unter- nehmungen hat die Gesellschaft teils aus ihren eigenen Mitteln Kredite gewährt, teils Kredite bei anderen Stellen durch Übernahme von Bürgschaft verschafft. Durch Erlass des Preuss. Finanzministers ist die Gesellschaft mit Wirkung vom 1./4. 1921 von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Die Neuland A.-G. hat 1921/22 mit den Siedlungsges. u. and. landwirtschaftl. Organis. mit einem Kap. von M. 6 000 000 die Roggenrentenbank A.-G. in Berlin gegründet. Die Neuland A.-G. ist zu einem wesentlichen Teil am Grundkap. beteil., in die Leit. der Bank sind die Vorst.-Mitgl. der Neuland A.-G. eingetreten. Die der Neuland A.-G. angeschloss. Siedlungsges. haben fast sämtl. im letzt. Geschäftsj. ihr Kap. erhöht. Die Neuland A.-G. hat sich an folg. Siedlungsges. mit den in Klammern beigefügten Be- trägen beteiligt: Landges. „Eigene Scholle“ (M. 1 000 000), Pommersche Landges. (M. 500 000), Schlesische Landges. (M. 500 000), Schleswig-Holsteinische Höfebank (M. 600 000). Siedlungsges. „Rote Erde“ Münster i. W. (M. 500 000), Hannoversche Siedl.-Ges. (M. 298 000), Siedl.-Ges. Sachsenland“ (M. 1 000 000). Zum Zwecke der Wiederansiedl. der von den Polen ver- drängten ostmärkischen Flüchtlinge hat das Reich mit der Neuland A.-G. einen Vertrag (den sogenannten Globalvertrag) geschlossen, durch den die Ges. für die ihr angeschloss. ländlichen Siedlungsges. die Verpflichtung zur Wiederansiedlung der in dem Vertrage bezeichneten ostmärkischen Flüchtlinge übernahm. Das Reich hat dafür aus den den Flüchtlingen zustehenden Abfindungen dem bei der Ges. verwalteten Siedlungsfonds Geldbeträge von insges. GM. 5 000 000, z. T. in E- Schatzanweisungen, zugeführt. Die früher bestehende engere Verbindung zum Deutschen Creditverein A-G. u. zur Ostdeutschen Privatbank A.-G. ist 1924 aufgehoben. Durch Erlass des Zentralfinanzamts I, Berlin, ist die Ges. als bankähnliches Unternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1, No. 3 Abs. 2 des Kapitalertragsteuerges. anerkannt. Kapital: RM. 1 500 000 in 1268 Nam.-Akt. zu RM. 150 u. 21 830 Nam.-Akt. zu RM. 60. Urspr. M. 300 000 in 30 Nam.-Akt. zu M. 10 000, begeben zu pari. Die G.-V. v. 22./8. 1918 bzw. 20./3. 1919 beschloss Erhöh. um M. 14 700 000. Höchstdiv. 5 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 18./11. 1922 um M. 85 Mill. in 85 000 Nam.-Akt. zu M. 1000. Übertrag. ist nur mit Zustimm. des Vorstandes zulässig. Lt. G.-V. v. 27./10. 1925 Umstell. von M. 100 Mill. auf RM. 1 500 000,