5724 Banken und andere Geld-Institute. „Hessische Landes-Hypothekenbank A.-G.“ in Darmstadt. (Unter Leitung und mit Zinsgarantie des Staates.) Gegründet: 17./1. 1903 auf Grund des Landesgesetzes v. 12./7. 1902 als rein gemeinnütz. Institut; eingetr. 17./1. 1903. Gründer: Der Hessische Staat, Spar- u. Leihkasse des Kreises Bingen, Spar- u. Leihkasse zu Oppenheim, Stadt Worms, Provinz Oberhessen. Nach Ablauf von 40 Jahren hat der Staat das Recht, die Bank nach vorausgegangener 1jähr. Kündig. zu erwerben. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken im Gebiete des Freistaates Hessen, insbes. durch Gewahrung von unkündbaren Amort.-Darlehen auch an die kleineren Landwirte und Gewerbetreibenden; Gewährung nichthyvoth. Darlehen an Gemeinden u. andere Körper. schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft; Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forder.; Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; kommissionsweiser Ankauf u. Verkauf von Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnl. Pap. Die Bank ist zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden. Öffent- liche Fonds dürfen in den Schuldverschreib. der Bank angelegt werden. Die Bank ist von allen Staats- u. Kommunalsteuern befreit. Nach dem Jahre 1923 hat die Ges. das Hyp.- u. Pfandbriefgeschäft noch nicht wieder aufgenommen. Es wurde lediglich die Abwickl. des alten Hyp.-Geschäftes betrieben, weiter bestand die Tätigkeit der Ges. in der Wiederausleihung von Mitteln, die zuerst von der Reichsbank u. dann von der Rentenbank für die nichtgenossenschaftlich organisierte Land- wirtschaft zur Verfüg. gestellt wurden. Ebenso wurden in kleinerem Umfange auch an hessische Gewerbetreibende Kredite vermittelt. Ferner wurde die Auszahl., dio dingliche Sicherstellung u. die Verwaltung der aus staatlichen Mitteln herrührenden Kleinwohnungs- bau-Darlehen gegen Vergüt. übernommen. Im übrigen wurde ein Teil des Personals der Hess. Landesbank u. der Kommunalen Landesbank zur Verfüg. gestellt. Kapital: RM. 1 680 000. Urspr. M. 4 600 000. Die G.-V. v. 26./3. 1904 beschloss Erhöh. um M. 4 400 000 zu pari. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 20./12. 1913 um M. 5 000 000 zu pari. Lt. G.-V. v. 22./8. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 14 Mill. auf RM. 1 680 000. Der Bundesrat hat Befreiung vom Aktien-Em.-Stempel unter Anerkennung der Bank als rein gemeinnützige Anstalt ausgesprochen. Die Aktien dürfen nur an den hessischen Staat, eine hessische Gemeinde oder einen weiteren Kommunal-Verband oder an öffentl. (mit Kommunalgarantie versehene) hessische Sparkassen begeben werden; der hessische Staat besitzt ca. M. 1 500 000 Aktien. Die Aktien sind an keiner Börse eingeführt. Schuldverschreibungen: Dem Institute ist am 17./1. 1903 die staatl. Genehm. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Pfandbr. u. Kommunal-Oblig.) unter den in den 88 6–9, 41 des Reichs-Hypoth.-Bankgesetzes bezeichneten Bedingungen mit der Massgabe erteilt, dass die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehm. des Hessischen Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde bedarf. Der hessische Staat hat die Garantie für die Verzinsung der Pfandbr.- u. Komm.-Schuldverschreib. bis zu deren völligen Rückzahlung übernommen (Gesetz v. 19./12. 1903). Dieselben besitzen somit nach § 1807, Ziffer 3 B. G.-B. die Mündelsicherheit in sämtlichen Bundes- staaten des Deutschen Reiches. Die Hypoth.-Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden von der Reichsbank in I. Klasse beliehen, ebenso von den übrigen deutschen Notenbanken u. der Bayer. Staatsbank in Nürnberg usw. Auf Grund des Artikels 79 (2) der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz ist das Umrechnungsverhältnis für die nach dem 31./12. 1917 ausgegebenen Serien wie folgt festgesetzt: Pfandbriefe Ser. 26 u. 28 PM. 1000 = RM. 400, Komm.-Obl. Ser. 17–24 PM. 1000 = RM. 340, do. Ser. 26–29 PM. 1000 = RM. 45, do. Ser. 32–37 PM. 1000 = RM. 10, do. Ser. 39–42 PM. 1000 = RM. 0.50. Sämtliche Stücke zu M. 100, 200 u. 500 der 3½ % u. 4 % Pfandbriefe u. Kommunal- oblig. wurden zur Rückzahl. am 30./6. 1923 gekündigt. Desgl. die Stücke zu M. 1000, 2000 und 5000 der 4 % Pfan dbriefe Serie 27 u. 28 u. der 4 % Kommunaloblig. Serie 10, 11 u. 17 zur Rückzahl. am 31./12. 1923. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. I. u. II. Serie von 1903, je M. 5 000 000, Stücke à M. B 2000, C 1000. D 500, E 200, F 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F). Notiert in Berlin, Frankfurt a. M., München u. Leipzig. – Kurse der 3½ % Pfandbriefe Ser. I–XI siehe unten. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. III., IV. u. V. Serie von 1904, je M. 5 000 000, Serie III u. IV, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100, Serie V Stücke à M. 5000, 2000 u. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Notiert in Berl., Frankf., Leipzig u. München. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. VI., VII. u. VIII. Serie von 1905, je M. 5 000 000, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Notiert in Berlin, Frankf. a. M., Leipzig u. München. 3½ % Hypoth.-Pfandbr. IX., X. u. XI. Serie von 1905, je M. 5 000 000, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Notiert in Berlin, Frankf. a. M., Leipzig u. München. Kurs 3½ % Hypoth.-Pfandbr. Ende 1913–1916: In Berlin: Serie I–XI: 84.10, 84.60,, –, 76 %. – In Frankf. a. M.: Serie I, II, VI, VII, VIII: 84.20, 84.90*, –, 76 %; Serie III,