5938 Bergwerke, Hütten, Salinen, Erdöl-Industrie, Schachtbau. Die Zeche Mathilde, die die Ges. im Jahre 1921 in Gemeinschaft mit einem Zement werk errichtete, ist in ihren Alleinbesitz übergegangen. Auch hier hat sich der Absatz erheblich vermehrt. Die tägliche Förderung beträgt z. Zt. 225 t, die Belegsschat ann. Kapital: RM. 1 510 000 in 30 000 St.-Akt. zu RM. 50 (davon 5000 noch nicht begeben) u 2000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Urspr. M. 1 500 000. 1912 Erhöh. um M. 500 000. Nach mehrfach. Erhöh. u. Umwandl. (siehe Jahrg. 1923/24) A.-K. M. 2 000 000. 1920 Erhöh. um M. 6 000 000, 1921 um M. 10 000 000 in 8000 St.-Akt. u. 2000 Vorz.-Akt. zu M. 1000, mit 7 fach. Stimmrecht Lt. G.-V. v. 1./8. 1922 weiter erhöht um M. 9 000 000 in 9000 St.-Akt. zu M. 1000, ausgeg im Verh. 2:1 zu 220 %. Dann lt. G.-V. v. 25./6. 1923 Erhöh. um M. 5 000 000 St.-Akt. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 24./7. 1925 von M. 32 000 000 auf RM. 1 510 000 durch Umwert. des Nennbetrags der St.- bzw. Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 50 bzw. RM. 5. Geschäftsjahr: 1./11.–31./10. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Aktie = 7 St. Reichsmark-Bilanz am 1. Nov. 1924: Aktiva: Schachtbau-Betriebsanl., Masch. u. Geräte 438 736, Anlage Constanze 1 432 867, Mobil. 10 650, Beteil. 13 010, Wertp. 100 002, Kassa 2648 Debit. 394 365, Betriebsmaterial. 121 958. – Passiva: A.-K. 1 510 000, R.-F. 173 299, Kredit 830 939. Sa: RM. 2 514 238. Dividenden: St.-Akt. 1913/14–1924/25: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 2, 50, 0, 0, 0 %. Vorz.-Akt. 1914/15–1924/25: 8, 8, 8, 8, 8, 8, 10, 58, 0, 0, 0 %. Direktion: Dir. Gottfried Bohde. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. Georg van Meeteren, Mülheim-Ruhr; Stellv. Bergwerks- unternehmer Wilh. Pattberg, Heinr. Grewen, Essen; Bankier Walter Meininghaus, Dortmund; Bergassessor a. D. Dr.-Ing. h. c. Stan. Klemme, Köln. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin, Dortmund, Hannover u. Mülheim-Ruhr: Darmstädter u. Nationalbank; Berlin: S. Bleichröder; Essen: Essener Bank. Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat in Essen-Ruhr. Gegründet: 16./2. 1893. Infolge Ruhrbesetz. Sitz Anf. 1923 vorübergeh. nach Hamburg, Kirdorfhaus, Alsterdamm 16/18, verlegt. Ab 16./1. 1924 erfolgte Rückverlegung nach Essen und Neuorganisation unter dem Namen Vereinigung für die Verteilung und den Verkauf von Ruhrkohle Akt.-Ges. (s. diese Ges.). Zweck: Das Statut der Ges. wurde durch die vom Reichswirtschaftsminister ge- nehm. Beschl. der G.-V. v. 15./9. u. 20./10. 1919 geändert. Insbes. ist Gegenstand des Unternehmens jetzt einer durch Zusammenschluss von Zechenbesitzern im Bezirk des Niederrheinisch- Westfälischen Steinkohlenbergbaus gegründeten Kartellvereinigung als geschäftsführendes Organ zu dienen und in dieser Eigenschaft alle Aufgaben zu erfüllen, welche die Ausführungsbestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 den Kohlensyndikaten übertragen. Ausser Stein- kohlen, Steinkohlenkoks u. Steinkohlenbriketts aus den Anlagen der Mitgl. des Syndikats, kann die A.-G. auch Kohlen, Koks u. Briketts vertreiben, welche von ausserhalb des Syndikats stehenden Zechen u. Werken herrühren. Sie kann auch Grubenfelder u. Berg- werksanteile erwerben, sowie Anlagen betreiben, welche die Lagerung, die Aufbereitung, den Absatz u. die Beförderung von Kohlen, Koks u. Briketts bezwecken. Der am 31./3 1923 ablauf. Syndikatsvertrag wurde zunächst bis Ende Sept. 1923, so- dann bis Ende Dez. 1923 und schliesslich noch einmal bis zum 15./1. 1924 verlängert. Am 16./1. 1924 nahm die neue Verkaufsorganisation des Ruhrbergbaues die „Vereinigung für die Verteilung und den Verkauf von Ruhrkohle A.-G.“ ihre Tätigkeit in Essen auf. Die Vereinigung hatte, zumal da ihr eine Reihe grosser Zechen fernblieb, nicht die innere Kraft, um die nötige Geschlossenheit des Verkaufs wieder herbeizuführen. Sie fand deshalb durch Kündig. ein vorzeit. Ende. Zum 1./10. 1924 trat ein neuer Synd.- Vertrag in Kraft, dem eine Anzahl Zechen mit etwa 10 % der Gesamtförd. nicht freiwillig sondern auf Grund einer Verordn. des Reichswirtschaftsministers beitraten. Ein befried. Verhältnis zwischen den Mitgl. wurde aber auch durch diesen Vertrag nicht herbeigeführt. Allgemein herrschte der Wunsch nach einem Ausgleich, der jeder Zeche den freiw. Bei- tritt ermöglichte. Nach überaus schwierigen Verhandl. wurde am 30./4. 1925 ein wesent- lich umgestalteter Vertrag von allen Zechen mit Ausnahme derjenigen unterzeichnet, auf deren Beitritt wegen ihrer geringen Förder. verzichtet wurde. Durch Beschluss der G.-V. v. 29./7. 1925 der Vereinigung für die Verteilung u. den Verkauf von Ruhrkohle A.-G. in Essen trat diese den Vereinigungsvertrag v. 30./4. 1925 an das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat ab, während die Vereinigung- usw. A.-6. selbst in Liquid. trat und die alte Syndikatsfirma alle Rechte und Pflichten wie vor der Ruhrbesetzung wieder übernahm. Die rechnungsmässige. Beteiligungsziffer (Verkaufsbeteiligung) der angeschloss. Zechen belief sich für die Jahre 1914–1916 auf 88 583 200, 88 702 073, 108 779 266 t: für die Jahre 1917/18–1925/26 auf 112 770 800, 115 550 310, 117 612 164, 119 765 838, 120 510 097, 115 340 840, 112 690 568, 111 16 6 095, 130 842 292 t; die Förderung der Jahre 1914–1916 betrug 84 809 916, 73 984 097, 93 556 211 t; f. d. Jahre 1917/18 – 1925/26: 100 717 726, 88 481 865, 72 201 256, 91 640 325, 94 518 208, 91 554 047, 42 220 741, 94 180 649, 101 304 011 t.