6040 Metall, Maschinen- und Armaturen-Fabriken, Eisengiessereien etc. 3000 St.-Akt. Lit. A zu M. 12 000, 9000 St.-Akt. Lit. A zu M. 1000, mit Div.-Ber. ab 1./10. 1922. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (Hoffmann & Friedlaender, Darmstädter u. Nationalbank Fil. Ludwigshafen) zu 600 %, davon M. 30 Mill. angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 1: 1 vom 13./7.–6./8. 1923 zu 600 % Stempel. Weiter erhöht lt. derselben G.-V. v. 15./5. 1923 um M. 43 Mill. in M. 35 Mill. St.-Akt. u. M. 8 Mill. Vorz.-Akt., mit Div.-Ber. ab 1./10. 1922. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. zu 600 %. Die Vorz.-Akt. sind mit 20 fach. beschränkten Stimmrecht ausgestattet u. zu 100 % begeben. Anleihe: RM. 13 000 000 in 11 % Oblig. von 1924 ausgegeb. von der Ges. u. auf deren Namen lautend. Die Rückzahlung kann frühestens in sechs Jahren u. muss spätestens in 10 Jahren erfolgen. Die Sicherstellung geschieht durch hypoth. Eintragung auf den Besitz der Roth A.-G., der Berlin-Burger Eisenwerk A.-G. u. der beiderseitigen Tochterges., wobei der Schätzwert der Immobil. stets doppelt so hoch sein soll wie die Höhe der hypoth. Haftsumme. Dafür übernimmt die Roth A.-G. die Verpflicht., den vollen Betriebsmittelbedarf der ver. schiedenen Firmen zu decken. Die Höhe der im einzelnen gewährten Mittel ist nicht abhängig von der Grösse der Quote, die bei der hypoth. Eintrag. auf die betr. Werke entfällt. Eine zusätzliche Sicherstell. der Anleihe erfolgt durch eine Garantie der (gleich. falls zum Barmat-Konzern gehörenden) Allgemeinen Garantie-Versicherungsbank A.-G. in Berlin, die ihrerseits eine 90 % Rückversicherung vornimmt. Durch die Zugehörigkeit zum (ehem.) Barmat-Konzern ist auch diese Ges. in Schwierig- keiten geraten, so dass die Zs. der Anleihe nicht gezahlt werden. Eine G.-V. der Obli- gationäre v. 5./5. 1925 beschloss: Zur Abwendung des Konkurses der J. Roth A.-G. werden die am 2./1. 1925 fällig gewordenen u. die bis zum 31./12. 1926 fällig werdenden Zs. sowie das Anleihe-Kap., soweit es fällig geworden ist oder fällig werden sollte, mit der Mass- gabe gestundet, dass der Grundbuchvertreter jederzeit berechtigt ist, die Stundung inner- halb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. – In der Gläubiger- versammlung v. 21./10. 1926 erstattete der Treuhänder Bericht über seine Tätigkeit seit der Gläubigerversamml. v. 5./5. 1925. Nach seinen Ausführ. ist das Bild ein sehr trübes. Die Aussichten der Obligation. sind je nach Massgabe ihrer besonderen hypothekar. Pfänder sehr verschieden; ein Teil wird sich mit einem sehr bescheidenen Ergebnis abfinden müssen. Eine Taxe für die Aussichten lasse sich z. Zt. garnicht abgeben. Die Gründe hierfür sind folgende: Zunächst stehen die den Beleihungen zugrunde gelegten Sachverständigenschätz. in keinerlei richtigem Verhältnis zu den erzielbaren Werten. Die Eigentümer-Ges. sind sämtlich in Konkurs oder Liqu. Verschiedene von der Freien Vereinigung u. den Barmat- Grossgläubigern unternommene Stützungs- u. Sanierungsversuche scheiterten. Wenn sich in absehbarer Zeit herausstellen sollte, dass die Unternehmen als ganze nicht verkauft werden können, sollen die Masch. u. andere den Obligation. mit verhaftete Zubehörteile einzeln verkauft werden. Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Grundbucheintragungen für etwa ein Drittel der Obl. fehlerhaft sind. Die Obl. sind lt. Aufdruck auf den Stücken durch selbstschuldnerische Bürgschaft von der Allg. Garantiebank versichert u. von dieser rückversichert. Die Allg. Garantiebank selbst ist zur Zahl. der Versich.-Summe ausser- stande. Ihr Hauptaktivum bestand in ihren Ansprüchen gegen 18 Rückversich.-Ges., die die Zahl. aus dem Rückversich.-Vertrag vollständig abgelehnt haben mit Ausnahme des Deutschen Lloyd, mit dem es zu einem Ausgleich gekommen ist. Mehrfache Vergleichs- verhandlungen mit den übrigen Ges. sind gescheitert. In den vertraglich vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren wurden von der Garantiebank die Rückversich.-Ansprüche einge- klagt, sämtl. Ansprücbe sind aber vom Schiedsgericht kostenpflichtig abgewiesen. Der Deutsche Lloyd zahlt RM. 1 200 000 in auf lange Zeit verteilten Raten eine Summe, welche vermutlich 2–3 % auf den Nennwert, der Roth-Obl. ausmacht. Der Verteilungsschlüssel für diese Vergleichssumme liess sich noch nicht genau berechnen. Die Gläubigerversamml. genehmigte sodann den Vergleich mit dem Konkursverwalter der J. Roth A.-G., Ludwigs- hafen, nach welchem die Hyp. auf dem Grundst. der Ges. gelöscht bleibt u. die Provenue zur Hälfte zwischen ihr u. den Obligation. mit geteilt wird. Ausserdem wurde der Vertrag mit der Allg. Garantiebank Versich.-A.-G. genehmigt, da es im Interesse der Obligation. lag, die Garantiebank zu halten. Die bisher entstandenen Kosten gehen zu Lasten der vom Treuhänder vertretenen Obligationäre. Um nicht an die Obligation. mit der Forderung eines Kosteneinschusses herantreten zu müssen, hat die Freie Vereinigung sich die erforderl. Gelder (bisher RM. 61 226) auf dem Kreditwege beschafft u. für den Treuhänder zu Lasten sämtl. Obligation. verauslagt. Sie werde von der Provenue nach Massgabe des Interesses der einzelnen Obligationskategorien seinerzeit zu kürzen sein. Ferner wurde beschlossen, die Stundung der in den Jahren 1925–1927 fällig werdenden Zs. sowie des Kap. zwecks Abwendung des Konkurses zu verlängern. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 20 St. in best. Fällen. Letzte veröffentlichte Bilanz am 30. Sept. 1923 s. Jahrg. 1925. Dividenden 1918/19–1922/23: 4. 6, 8, 40 %, 15 G.-Pf. Vorz.-Akt. 1922/23: 6 %. Aufsichtsrat: Geh. Rat Dr. F. Demuth, Dir. Jacker, Eugen Lichtenstein. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Mercurbank A.-G. Anmerkung: Über Kap.-Umstell. u. Goldmark-Eröffn.-Bilanz sind noch keine Beschlüsse gefasst worden.