6252 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. vom 13./8. u. 8./11. 1910. Zur Sache selbst sei folgendes mitgeteilt: Im März 1901 sind von der Akkumulatoren- und Elektrizitätsgesellschaft Boese & Co. in Berlin Schuldverschreib. im Gesamtbetrage von M. 2½ Mill. ausgegeben worden. Zur Sicher. der Forder. aus diesen Schuldverschreib. wurde im Dez. 1903 auf die Grundstücke der Schuldnerin in Altdamm eine erststellige Hyp. in Höhe von M. 400 000 eingetragen. Bei der Zwangsversteigerung dieser Grundstücke im April 1914 brachte diese Hyp. einen Erlös von nur M. 115 000. Für den Ausfall machen die Gläubiger der Schuldverschreib. in der gegenwärtigen Klage die Treuhandvereinig. in Berlin verantwortlich, die in der Zeit vom Mai 1910 pis Sept. 1913 Gläubigervertreterin u. Grundbuchvertreterin gemäss § 1189 BGB., gewesen ist. Sie werfen der Beklagten vor, dass sie schuld an dem Schaden sei, denn sie habe es zu einer Devastierung der zum Betriebe einer Akkumulatorenfabrik eingerichteten Grundstücke kommen lassen. Die Kläger fordern im gegen wärtigen Rechtsstreit einen Teil des Schadens in Höhe von GM. 10 000. Landgericht u. Kammergericht zu Berlin haben der Klage stattgegeben. Ebenso hat das Reichsgericht erkannt u. die Revision der Beklagten als erfolglos zurückgewiesen. Was die Verantwortlichkeit der Beklagten für die Devastierung der mit der Sicherungshyp. belasteten Grundstücke der Schuldnerin in Altdamm betrifft, so geht aus den reichs- gerichtlichen Entscheidungsgründen hervor, dass die Beklagte in einer Gläubigerversammlung v. 28./5. 1910 durch einstimmigen Beschluss zur Gläubigervertreterin bestellt worden ist; zugleich war ihr die Befugnis erteilt worden, als Grundbuchvertreterin gemäss §$ 1189 BGB. zu wirken. Die Beklagte hat in einem Rundschreiben an die Gläubiger selbst erklärt, das sie das ihr übertragene Mandat angenommen habe u. sich der Wahrnehm. der Rechte der Gläubiger mit Sorgfalt u. Entschiedenheit unterziehen werde. Das Kammergericht ist zwar der Beklagten darin gefolgt, dass der Beschluss der Gläubigerversammlung v. 28./5. 1910 wegen Verstosses gegen die damals geltenden gesetzl. Bestimmungen nichtig sei. Das Gericht nimmt aber an, die Beklagte hafte trotzdem als Geschäftsführerin ohne Auftrag nach § 677 BGB. Ausserdem habe sie durch Rundschreiben v. 30./5. 1910 das Amt einer Gläubigervertreterin u. Grundbuchvertreterin ausdrücklich angenommen u. auch so gehandelt. Es würde gegen Treu u. Glauben verstossen, wenn die Beklagte jetzt, wo sie wegen schuld- hafter Verletzung ihrer Pflichten in Anspruch genommen werde, sich auf die Nichtigkeit des Beschlusses berufen dürfte, um sich der Haftung zu entziehen. In der Vers. v. 11./9. 1923 wurde von der Schutzvereinigung ein Vergleich angenommen, nach welchem ihr von der Schuldnerin ein Betrag von PM. 2 Mill., das einem Wert von $ 40 entspricht, ange. boten wurde. Die Versamml. wurde jedoch von einigen Obligationären wegen Formfehler angefochten. In einer auf den 20./8. 1926 einberufenen Versamml. wurde der Schutzver- einigung die Befugnis zum Abschluss von Vergleichen u. Genehmig. des abgeschlossenen Vergleichs erneut erteilt; ebenso wurde über das Erlöschen der Vertretung Beschluss gefasst; die Versammlung hatte lediglich einen formellen Charakter. „Afra“ Akt.-Ges. für Radio-Apparatebau, Berlin NW. 40, Kronprinzen-Ufer 23. Der G.-V. v. 29./4. 1926 sollte die Goldbilanz vorgelegt werden, auch sollte über Liqu- der Ges. beschlossen werden. 0 Gegründet: 14./9. 1923; eingetr. 11./10. 1923. Gründer s. Jahrg. 1925. Zweck: Herstell. von Elektro- u. Radioapparaten aller Art sowie Einzelteilen solcher Apparate, Handel mit diesen Fabrikaten, Beteil. an u. der Erwerb von ähnl. Unternehm. Kapital: M. 100 Mill. in 1600 St.-Akt. zu M. 10 000, 640 St.-Akt. zu M. 100 000, 400 Vorz.- Akt. zu M. 10 000, 160 Vorz.-Akt. zu M. 100 000, übern. von den Gründern zu pari. – Kapital- umstellung, Goldmark- u. darauffolgende Bilanz waren bis Redaktionsschluss nicht zu erlangen. 48 Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Vorz.-Akt. 5faches St.-Recht in best. Fällen. Direktion: Reinhold Helmig. Aufsichtsrat: Vors. Fabrikant Paul Justus, Barmen; Geh. Oberbaurat Prof. Franz Baltzer, B.-Wilmersdorf; Rittergutsbes. Werner von Langenn, Wildenow b. Friedeberg, N.-M. „Agfem' Akt.-Ges. für Elektrotechnik und Metallwaren in Berlin-Charlottenburg, Kaiser Friedrich Str. 100. (In Konkurs.) Über das Vermögen der Ges. ist am 10./7. 1925 das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Arthur Stadthaus, Charlottenburg, Schlüterstr. 26. Gegründet: 29./10. 1921, 26./1. 1922; eingetr. 18./2. 1922. Gründer s. Jahrg. 1922/23. Zweck: Herstellung u. Vertrieb aller Gegenstände u. Einzelteile der elektrischen und Metallwarenbranche. Kapital: RM. 90 000. Urspr. M. 2 Mill., übern. von den Gründern zu 100 %. Dann erhöht lt. G.-V. v. 23./6. 1923 um M. 10 Mill. in 2000 Akt. zu M. 1000 u. 800 Akt. zu M. 10 000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1923. Die Aktien wurden von einem Konsort. übern. (Handels- u. Diskont A.-G., Berlin), davon: M. 2 Mill. angeb. den bisher Aktion. im Verh. 11