Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 6291 Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschaft Berlin mit Wirkung ab 1/1. 1926, gegen Gewährung von je 6 neuen, ab 1./1. 1926 gewinnanteilberechtigten Stammaktien der Deutsch-Atlantischen Telegraphengesellschaft, jede über RM. 100, für je 5 Aktien der Ges., jede über RM. 80, unter Genehmigung des Fusionsvertrags. Die Fusion konnte noch nicht erfolgen, da in der G.-V. die erforderlichen ¾ aller Stimmen nicht vertreten waren. Eine neue G.-V. soll zu diesem Zweck am 15./1. 1927 stattfinden. Gegründet: 19./7. 1906 mit Abänderung v. 31./8. 1904; eingetr. 2./9. 1904. Gründer s. Jahrgang 1906/07. Zweck: Erwerbung von Konz. jeglicher Art für telegraph. u. telephon. Verbindungen sowie die Herstellung, Unterhalt. u. Betrieb solcher Verbindungen, ferner die Beteilig. an ähnl. Unternehm.; alles im Einvernehmen mit dem Deutschen Reichs- Postamt und dem Königl. Niederländischen Ministerium der Kolonien. Die Ges. ist auf Grund eines zwischen der Deutschen und Niederländischen Regierung unter dem 24./7. 1901 abgeschlossenen Staatsvertrages ins Leben getreten, der die Bildung einer deutsch-niederländischen Ges. für die Herstellung und den Betrieb von Kabelverbindungen im fernen Osten vorsieht. Näheres hierüber u. über die Konzess. etc. siehe dieses Handb. 1919/20, I. Bd. Nach dem Friedensvertrag von Versailles verzichtet Deutschland für sich u. im Namen seiner Staatsangehörigen zugunsten der Hauptmächte der Alliierten auf alle Rechte, welche es an Kabeln besitzt. Dazu gehören u. a. auch die der Deutsch-Niederl. Telegraphenges. gehörigen Kabel Vap-Shangha, Yap-Guam und Yap-Menado. Die Verhandl. der Gesellsch. mit dem Reich wegen Entschädigung kamen Ende November 1926 zum Abschluss. Das Reich zahlte der Ges. als Entschädig. RM. 600 000 unter der Beding., dass ihre Verwend. zu Wiederaufbauzwecken gesichert ist u. dass die Ges. sich zu diesem Zweck mit der Deutsch-Atlantischen Telegraphenges. verschmilzt. Von der Entschädigung entfallen RM. 40 000 auf Obligationsverpflicht., sodass der Ges. ein Aktivvermögen von RM. 560 000 bleibt, auf welchen Betrag auch das Kap. umgestellt wurde. Vertrag mit der niederländischen Schutzvereinigung: Die niederländischen Gläubiger der Ges. bestanden auf der einen Seite in Banken, die der Ges. zur Erfüllung ihrer aus- ländischen Verpflichtungen während des Krieges einen Guldenkredit eingeräumt hatten, auf der anderen Seite in den niederländischen Besitzern von Obligationen der Ges. Die niederländischen Obligationäre u. Aktionäre hatten sich 1919 unter Führung der Amster- damschen Bank zu einer Schutzvereinigung zusammengeschlossen. Auf Veranlassung der Schutzvereinigung hatte die Niederländ. Regierung gegen die Abtretung der Kabel an die alliierten Hauptmächte Protest eingelegt. Von letzteren ist der Niederländ. Regierung die Übereignung des Kabels Jab-Menado zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen in Aussicht gestellt worden; die Übertragung hat aber noch nicht stattgefunden. – Die Forder. der Banken belief sich Ende 1923 auf über fl. 861 000; von den noch ausstehenden Obligationen befanden sich Ende 1923 M. 1 328 000 in niederländischen Händen. Der mit dem nieder- ländischen Schutzverband abgeschlossene Vertrag bezweckt die Abgeltung dieser Ansprüche. Als Gegenleistung hat die Ges. die Verpflichtung übernommen, an die Schutzvereinigung zugunsten der niederländischen Obligationäre u. Banken ihren Besitz in Menado sowie Bankguthaben in den Niederlanden in Höhe von fl. 38 388,16 am 30./6. 1926 abzutreten, ihr einen Barbetrag von RM. 191 902 zu zahlen u. den Banken die ihnen als Pfand ge- gebenen deutschen Wertpapiere im Nennbetrag von PM. 5 981 300 zu überlassen. Kapital: RM. 560 000 in 7000 Akt. zu RM. 80. Urspr. M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000 = holl. fl. 592.50, seit 1./4. 1906 voll eingezahlt. Umstellung lt. G.-V. v. 17./12. 1926 auf RM. 560 000 (12.5: 1) in 7000 Akt. zu RM. 80. Anleihe: M. 7 250 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1906, hinsichtlich des Zins- und Amort.- Dienstes durch Vertrag mit dem Deutschen Reichspostamt gemäss § 9 der Anleihebedingungen sichergestellt, rückzahlbar al pari, verstärkte Tilg. und Gesamtkündig. bis 2./1. 1917 ausgeschlossen. Stücke à M. 1000 = holl. fl. 592.50, auf Namen der Dresdner Bank u. durch Indoss. übertragb., Zs. 2./1. u. 1./7., Tilg. ab. 2./1. 1907 mit jährl. M. 243 000 nebst ersp. Zs. innerhalb 20 Jahren spät. bis 2./1. 1926, ab 1917 verstärkte Rückzahl. oder Totalkündig. zulässig, Auslos. im Okt. (zuerst 1906) auf 2./1. (zuerst 1907). Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie Div. Kurs in Berlin Ende 1914–1926: 95.75*, –, 92, –, 95*, 111, 98, 103, 85, –, –, 14.8, 13 %. Von den Teilschuidverschreibungen waren nach Absetz. der in niederländ. Händen befindlichen Oblig. (s. a. oben) am 1./1. 1924 M. 555 000 noch nicht eingelöst. Nach Ankauf von M. 443 000 zwecks Tilg. in den Jahren 1924–1926 befanden sich Ende 1926 noch M. 112 000 im Umlauf. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., 4 % Div., Rest zur Verfüg. der Gen.-Vers., 5 % Tant. an A.-R., vertragsmäss. Tant. an Vorst. nach Vornahme aller Abschreib. u. Rückl. u. nach Abzug von 4 % Div. Reichsmarkbilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Besitz in Woosung bei Shanghai 275034, Einricht. 5757, Schuldner 600 424, Beteiligung an der Deutschen Südseeges. für drahtlose Telegraphie, Berlin 2263. – Passiva: A.-K. 560 000, Teilschuldverschreib. (Vorkriegs-Anl.) 83 250, R.-F. 9464, Gläubiger 230 765. Sa. RM. 883 480. Bilanz am 31. Dez. 1924: Aktiva: Besitz in Woosung bei Shanghai 275 034, Einricht. 5418, Schuldner 600 000, Bankguth. 1775, Wertp. 1800, Beteil. an der Deutschen Südseeges. 394*