6458 Textil- und Beklei dungs-Industrie. über je M. 1000 in solche über je M. 3000 u. durch Ausgabe von weiteren 900 Stück über je M. 3000, M. 900 000 der neuen Aktien sind Vorz.-Akt. mit mehrfachem Stimmrecht. Weiter erhöht Ilt. G.-V. v. 15./9. 1923 um M. 15 Mill. in 1500 St.-Akt. zu M. 10 000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (M. 5 Mill. zu 100 %, M. 10 Mill. zu 480 000 % ausgegeb.), angeb. den bisher. Aktion. zu 500 000 %. Die Vorz.-Akt. sind mit 20 fachem Stimmrecht in best. Fällen ausgestattet. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 22./12. 1924 von M. 30 Mill. auf RM. 62 600 (St.-A. 500: 1 in neue Aktien über RM. 20, RM. 100 u. RM. 1000, Vorz.-A. 240: 1), letztere unter Zuzahl. von RM. 1120. Reichsmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Grundst. 40 280, Geb. 78 270. Masch. 43 050, Inv. u. Werkz. 6000, Auto 4600, Vorräte 26 939, Kassa u. Postscheck 320, Debit. 2167, Nachzahl. auf Vorz.-Akt. 1120. – Passiva: A.-K. 62 600, Kredit. 31 552, Bank 1479, Lohnsteuern 29, Delkr. 586, Hyp. 500, R.-F. I 6000, do. II 100 000. Sa. RM. 202 748. Dividenden 1922–1924: 36, 0, 0 %. Aufsichtsrat: Bankdir. Wilh. Dannhof, Chemnitz; Rechtsanw. Oskar Mittenzwei, Dir. Heinr. Gerber, Hainichen; Rechtsanw. Dr. Thiele, Chemnitz. Bargella Schuhfabrik Akt.-Ges., Hamburg, Gr. Borstel. Die Fa. soll lt. Bek. des Amts-Ger. Hamburg v. 22./9. 1925 von Amts wegen gelöscht werden, wenn nicht binnen 3 Mon. Widerspruch gegen die Lösch. zu Protokoll gegeben wird. Bis Dez. 1926 nichts näheres hierüber bekanntgegeben. Letzte ausführl. Abhandl. s. Jahrg. 1925. Bekleidungs-Industrie Philipp Bachmann, Akt-Ges. Hamburg. Die Firma soll It. Bekanntm. des Amtsger. Hamburg v. 22./9. 1925 von Amts wegen gelöscht werden, wenn nicht binnen 3 Mon. Widerspruch gegen die Löschung erhoben wird. Bis Dez. 1926 nichts näheres hierüber bekanntgegeben. Letzte ausführliche Abhandlung s.Jahig 1925. Boley Schuhfabrik Akt-Ges. in Liduid. in Hamburg: Bramfelder Str. 53. Lt. G.-V. v. 17./4. 1925 ist die Ges. aufgelöst u. trat in Liquid. Liquidator: Otto Schultz, Wandsbek, Schillerstr. 34. Die Ges. soll lt. Bekanntm. des Amtsgerichts Hamburg vom 22./6. 1926 von Amts wegen gelöscht werden, wenn nicht binnen 3 Mon. Widerspruch gegen die Löschung zu Protokoll gegeben wird. Letzte Aufnahme der Ges. s. Jahrg. 1925. Deutsche Nähfaden-Akt.-Ges. in Hamburg, Alter Steinweg 66/67. (In Konkurs.) Über das Vermögen der Ges. ist am 17./9. 1925 Konkurs eröffnet. Verwalter: Friedrich Vogler, Börsenbrücke 2 a. In einer Gläubigerversammlung der Ges. wurde der in Riga ver- haftete Dircktor v. Geisau zwangsweise vorgeführt. In der Versammlung wurden insgesamt Forderungen in Höhe von RM. 1 077 000 anerkannt, worunter sich RM. 600 000 Forderungen der Deutsche Nähfaden A.-G. in Stuttgart befinden. Es soll versucht werden, Aufsichtsrats- mitglieder regresspflichtig zu machen u. auch diejenigen Käufer in Anspruch zu nehmen, die in letzter Zeit Waren weit unter Preis von der Ges. erworben haben. Lt. Mitteilung des Konkursverwalters v. 16./12. 1926 ist z. Zt. keine Masse vorhanden. Die Aussenstände für die Gläubiger sind sehr ungünstig. Die Aktionäre werden auf keinen Fall etwas erhalten. Amtl. Firmenlöschung steht noch aus. Letzte Aufnahme s. Jahrg. 1925. Martins & Bloch Akt.-Ges. in Hamburg. (In Konkurs.) Verwaltung: Steinstr. 121–127. Über das Vermögen der Ges. wurde am 23./10. 1925 das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Emil Korn, Hamburg, Glockengiesserwall 8. Zu der Konkurseröffnung teilte die Verwalt. folgendes mit: Da die Ges. das ihr im vorigen Jahre gewährte Moratorium, welches eine volle 100 % Befriedig. der Gläubiger vorsah, nicht restlos durchführen konnte, drohte eine kleine Gläubigergruppe mit Zwangsmassnahmen. Um die Mehrheit der Gläu- biger zu schützen, sah sich die Verwalt. gezwungen, Konkurseröffnung zu beantragen. Die Betriebe der Ges. u. zwar das Elektrizitätswerk Winsen sowie die Spinnerei u. Weberei, die auf Monate hinaus voll beschäftigt ist, laufen vorläufig weiter. Das Elektrizitätswerk darf als lebenswichtiger Betrieb nicht stillgelegt werden, da sonst die Stadt Winsen von rhrem Vertragsrecht, einzugreifen, Gebrauch machen würde. Der Status wird zurzeit noch