6836 Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. Geschäftsj. 1914–1922 sowie von der Einberufung der ordentl. G.-V. gewährt. Der Ge- sellschaft ist behördlicherseits für die Aufstellung einer Goldmarkeröffnungsbilanz Aufschub gewährt. Eine Umstellung hat noch nicht stattgefunden. Gegründet: 30./9. bezw. 29./10. 1909 mit Wirkung ab 1./1. 1909; eingetr. 30./10. 1909 Gründer siehe Jahrg. 1913/14. Die Besitzungen der Ges. in der Südsee sind von der australischen Regierung, die mit dem Mandat über das ehemalige Schutzgebiet von Neu- Guinea betraut worden ist, beschlagnahmt worden. Die der Ges. gehörenden Pflanzungen, welche frei von Belastungen waren, umfassten Ende 1919 nahezu 4000 ha u. über 430 000 Kokospalmen. Die Verwaltung hat im fernen Osten neue Geschäftsverbindungen an- geknüpft, sucht sich dort zu betätigen u. betreibt den weiteren Ausbau ihrer Verbindungen. Gemeinsam mit anderen Firmen hat sich die Ges. an einem Handelsunternehm. in Hol- ländisch-Indien beteiligt; bisher hat diese Beteil. zufolge der wirtschaftlichen Schwierig- keiten noch kein günstiges Resultat gezeitigt. Die Schadenanmeldung bei der Reichs- regierung ist erfolgt. Zweck: Erwerb und Betrieb von Handel und Schiffahrt jeder Art, insbesondere in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten und dem sonstigen Auslande. Kapital: M. 1 800 000 in 1800 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 200 000; erhöht lt. G.-V. v. 24./10. 1911 um M. 600 000 in 600 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1912, angeboten den alten Aktionären vom 1.–15./12. 1911 zu 125 %. Der Erlös der Neu-Emiss. dienfe für den Ausbau u. Neuanlage von Kokospflanzungen in der Südsee. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Letzte veröffentlichte Bilanz am 31. Dez. 1923 s. Jahrg. 1925. Kurs Ende 1925–1926: 8.75, 155 (für PM.) %. Freiverkehr Hamburg. Dividenden: 1909–1913: 8, 11, 11, 11, 12 %; 1914–1923: 29Ö Direktion: Maxim. Fr. Thiel. . Aufsichtsrat: Vors. C. Scharf, Johs. Naht, Dr. Julius Schlinck, Hamburg. Zahlstellen: Hamburg: Scharf & Kayser, M. M. Warburg & Co., Norddeutsche Bank. Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, Alsterdamm 12/13. Gegründet: 21./12. 1887. Gründung s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Die Ges. bezweckt den Betrieb von Faktoreien, den Plantagenbau und den Betrieb von Handel und Schiffahrt mit den Inseln der Südsee oder anderen Gebieten; sie ist auch zum Betriebe anderer Handelsgeschäfte berechtigt. Das Eigentum der Ges. auf allen Stationen in der Südsee (Näheres über dieses s. Handbuch 1922/23)/ wurde von der japanischen bzw. engl. Regierung eingezogen. Nachdem die Jaluit-Ges. und die Deutsche Handels- und Plantagen-Ges. der Südsee-Inseln bereits Vorentschädigungen für einen Teil der ihnen entzogenen Gegenstände erhalten hatten, haben beide sich seit Tahren nahe- stehende Ges. gemeinsam mit dem Wiederaufbau ihrer Unternehmen im Auslande begonnen. Zur Errichtung der gemeinsamen Geschäftsführ. haben beide Ges. die Handels-Landbau.- Akt.-Ges. in Hamburg mit einem Kapital von RM. 500 000 gegründet. Ferner haben sich beide Ges. bei gleicher Beteil. seit 1./1. 1922 die Aktienmehrheit u. die Führung der Handels- vereeniging voorheen J. Mohrmann & Co. in Makassar (A.-K. hfl. 1 000 000) gesichert u. sich im Jahre 1925 an einem kaufm. Unternehmen in Westafrika beteiligt, das ab 1926 unter dem Namen Witt & Büsch weitergeführt wird. Kapital: RM. 600 000 in 1200 St.-Akt. zu je RM. 500. Ursprünglich M. 1 200 000 in 240 Aktien zu M. 5000; die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss Umwandl. dieser 240 Aktien in 1200 Stück zu M. 1000, des weiteren erhielt jeder Inhaber einer Aktie 2 Genuss- scheine (siehe dieselben). Die G.-V. v. 10./6. 1912 beschloss, jedem Inhaber einer Aktie u. jedem Inhaber eines Genussscheins einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempel- kosten in Höhe von M. 30 per Stück zu verabfolgen. Die a. o. G.-V. v. 21./2. 1920 beschloss die Ausgabe von M. 250 000 in 4 % Vorz.-Akt. In der G.-V. v. 12./12. 1925 wurde beschlossen, das A.-K. von M. 1 450 000 auf RM. 615 000 umzustellen u. Zwar in der Weise, dass der Nennwert der St.-Akt von M. 1000 auf RM. 500, der der Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 60 abgestempelt wurde. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloss Einziehung der nom. RM. 15 000 Vorz.-Akt. u. Rückzahlung zum Nennwert. Genussscheine: Die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss die Ausgabe von 2 Genuss- scheinen zu jeder Aktie, zus. also 2400 Stück. Weitere 3600 Genussscheine wurden lt. G.-V. v. 10./6. 1912 mit Wirkung ab 1./1. 1912 ausgegeben, indem jeder Inhaber einer Aktie oder eines alten Genussscheines einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempelkosten von M. 30 erhielt. Den Inhabern derselben steht ein Stimmrecht nicht zu. Ht. §aa der Statuten haben die Genussscheininhaber für den Fall der Ausgabe weiterer Genussscheine das gleiche Bezugsrecht wie die Aktionäre. Aus dem nach Auflösung der Ges. sich etwa ergebenden Überschuss des Gesellschaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genussscheine bis zu M. 1000 für jeden Genussschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre u. Genussschein-Inhaber derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Die G.-V. v. 16./6. 1914 beschloss folg. Zusatz: Auch bei Gewährung anderer geldwerter Vergünstigung ausser der Div.