Banken und andere Geld-Institute. 9 werden erstmalig von der Reichsregierung für die Dauer von 3 Monaten bestellt, später vom A.-R. mit einer Mehrheit von ¼ der abgegebenen Stimmen ernannt. – Der Auf- sichtsrat besteht einschl. des Präs. aus 15 Mitgl., von denen 4 von den nichtdeutschen Mitgliedern des Generalrates der Reichsbank, 3 von der Reparationskommission u. 7 von der Regierung u. zwar 3 als Vertreter der Reichsregierung u. 4 aus den Kreisen der belasteten Unternehmer u. der Aktionäre ernannt werden. Der Präs. muss ein Deutscher sein, welcher jährl. zu Beginn des Gesch.-Jahres durch den A.-R. mit mind. 10 Stimmen gewählt wird. Vorstand: Dr. Wilhelm Bötzkes, Berlin; Dr. Robert Gorlitt, Berlin. Prokuristen: H. Strödel, Dr. Otto Heinrich, M. Theuerkauf, Dr. Karl Frank. Aufsichtsrat: Präs. Dr. Gustav Krupp von Bohlen u. Halbach; 1. Vizepräs. Dr. Paul von Schwabach; 2. Vizepräs. Henry de Peyster. Dem A.-R. gehören an als Vertreter der Reichsregierung: Staatssekretär Dr. Ernst Trendelenburg, Ministerialdir. Ernst Bail, Ministerialdir. Dr. Herbert Dorn, Berlin; aus den Kreisen der belasteten Unternehmer u. der Aktionäre: Wirkl. Legationsrat a. D. Dr. Hermann Bücher, Gen.-Dir. Prof. Dr. Julius Flechtheim, Rechtsanw. Clemens Lammers; Dr. Paul von Schwabach; von den nicht- deutschen Mitgliedern des Generalrats der Reichsbank: Bank-Dir. Mario Alberti, Mailand; Bankpräs. Léopold Dubois, Basel, Bankpräs. Gates W. Mac Garrah, New York; Exc. Dr. R. J. H. Patijn, Haag; von der Reparationskommission: Charles Frérichs, Brüssel; Dir. im Finanzministerium Henry de Peyster, Paris; Bank-Dir. Dudley Ward, London. Treuhänder: Bernardino Nogara, Italien. Bank Elektrischer Werte Akt.-Ges. in Berlin NW., Friedrich-Karl-Ufer 2/4. Gegründet: 8./5. 1884 als „Städtische Elektricitätswerke“. Firma geändert lt. G.-V. v. 20./8. 1887 in „Berliner Elektricitäts-Werke“, wie oben geändert lt. G.-V. v. 21./12. 1921. Zweck: Erzeugung u. Ausnutzung der Elektrizität, sowie Errichtung u. Betrieb von Anlagen, die Elektrizität als Betriebskraft verwenden, sowie Erwerb, Verwalt. u. Verwert. von Aktien, Oblig., Geschäftsanteilen oder Beteilig. an industriellen Unternehmungen aller Art. Die Ges. ist berechtigt, sich zu diesem Zwecke auch bei anderen Unternehm. in jeder Form zu beteiligen. Die Ges. betrieb bis 30./9. 1915 die Berliner Elektrizitätswerke, die 6 elektr. Primär-Zentralstationen u. 24 Unterstationen umfassten; näheres über diese im Jahrg. 1914/15 dieses Handb. Die Stadtgemeinde Berlin hat von ihrer Befugnis zur Kündig. des Vertrages Gebrauch gemacht u. die Anlagen der Ges. innerhalb u. ausserhalb des Weich- bildes von Berlin am 1./10. 1915 übernommen. Nach der Schlussabrechn. zahlte die Stadt Berlin M. 132 361 213. Die Verwaltungseinheit mit der A EG wurde mit den durch die veränderten Verhält- nisse gebotenen Modifikationen aufrecht erhalten. Am 30./6. 1926 besass die Ges.: Stamm- u. Vorz.-Akt. der Elektr.-Liefer.-Ges. (Div. 1924 u. 1925: 8, 9 %), der Grube Leopold A.-G. (Div. 1924–1925: 8, 6 %), der A.-G. Mix & Genest Telephon- u. Telegraphen-Werke (Div. 1924–1925: 8, 8 %), der Allg. Elektr.-Ges. (Div. 1924/25: 6 %); ferner St.-Akt. der Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. (Div. 1924–1925: 6, 6 %), der Hamburger Hochbahn A.-G. (Div. 1924–1925: 6, 6 %), der Nationalen Automobil-Ges. A.-G. (Div. 1924–1925: 12, 6 %), der Thüringer Elektr.-Liefer.-Ges. A.-G. (Div. 1924–1925: 8, 7 %). Kapital: RM. 24 200 040 in 6000 St.-Akt. zu je RM. 20 (Nr. 1–6000), 136 424 St.-Akt. zu je RM. 60 (Nr. 1–136 424), 100 000 St.-Akt. Lit. B zu je RM. 60 (Nr. B 1–5 100 000), 5000 St.-Akt. Lit. C zu je RM. 1 (Nr. 136 425–141 424), 86896 St.-Akt. zu RM. 100, sowie 20 000 Vorz.-Akt. zu je RM. 60 (Nr.1–20 000). Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 4½ % mit Nachzahlungsrecht u. im Falle der Auflös. der Ges. oder einer Herabsetz. des Grundkapitals auf eine vorzugsweise Zahlung von 104 % ihres Nennwerts zuzügl. lauf. Stück-Zs. u. event. Div.-Rückstände. Die Ges. ist berechtigt, die Vorz.-Akt. aus dem Reingewinn durch Auslos. oder Ankauf zu den gleichen Beding. wie bei der Auflös. einzuziehen. Weiteren Anspruch auf den Reingewinn u. das Vermögen der Ges. haben die Vorz.-Akt. nicht. Die St.-Akt. Lit. B haben im Falle der Auflös. der Ges. oder einer Herabsetz. des Grundkapitals den Anspruch auf Zahl. ihres Nennwertes erst dann, nachdem die Vorz.-Akt. befriedigt sind u. nachdem die anderen Stamm-Aktien, zu denen auch die Stamm-Aktien Lit. C gehören, den Nennwert erhalten haben. Der Rest der Liquidationsmasse wird auf die Stamm- Akt., die Stamm-Aktien Lit. C u. die Stamm-Aktien Lit. B im Verhältnis ihres Nennwertes verteilt. Urspr. A.-K. der BEW M. 3 000 000 in Aktien zu M. 500, erhöht 1889 um M. 3 Mill. 1890 um M. 3 Mill., 1895 um M. 3 600 000, 1899 um M. 12 600 000, 1905 um M. 6 300 000, 1907 um M. 20 Mill. in 4½ % Vorz.-Akt. zu M. 1000 u. 1908 um M. 12 600 000 auf M. 64 100 000. Die G.-V. v. 6./12. 1920 u. 18./1. 1921 beschlossen dann Erhöh. um M. 15 Mill. St.-Akt. Die A E G verwandte die ihr zustehenden Bezugsrechte zugunsten der B EW für den Umtausch in Aktien der Grube Leopold. Der Umtausch in Leopold-Aktien erfolgte derart, dass für 2 Leopold-Aktien 3 B EW-Aktien u. M. 300 bar gewährt wurden. M. 7 500 000 der neuen St.-Akt. wurden den alten Aktion. im Febr. 1921 zu 100 % angeboten. Die G.-V. v. 21./12. 1921 beschloss weitere Erhöh. um M. 39 400 000 in 39 400 St.-Akt. Lit. B zu M. 1000. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 4./12 1922 um M. 98 500 000 in 59 100 St.-Akt. u. 39 400 St.-Akt. Lit. B zu M. 1000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 11./9. 1923 um M. 303 Mill. auf M. 520 000 000. in 281 800 St.-Akt. u. 21 200 St.-Akt. Lit. B zu M. 1000 mit Dividenden-Ber. ab 1./7. 1923. 23: