42 Banken und andere Geld-Institute. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Akt. 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Kassa 164, Debit. 115 690, Wechsel 936, Beteil. 60 000, Inv. 500. – Passiva: A.-K. 50 000, Kredit. 118 611, Delkr. 5057, Gewinn 3622. Sa. RM. 177 291. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 78 525, Gewinn 24 075. = Kredit: Provis. 92 345, Eff.- u. Konsortial-K. 10 255. Sa. RM. 102 601. Dividenden 1924–1926: 0, 0, 5 %. Direktion: Ed. Thomas, H. Schwerdtfeger, Hugo Fries. „ Aufsichtsrat: Vors. Baron C. G. von Gustedt auf Berssel, Berlin; Geh. Komm.-Rat Dr.-Ing. h. c. W. von Saenger, Königsberg i. Priegnitz; Dir. Gustav oos, Stuttgart; Major a. D. Erich Stein, München; Generalleutn. u. Staatssekr. a. D. von Feldmann, Exz., B.-Grunewald; Rittergutsbes. v. Stülpnagel, Grünberg; Rechtsanw. Maass, Berlin; Graf Adolf Friedrich v. Schack, Zülow. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Land. Revisions- und Treuhand-Akt.-Ges. in Berlin-Steglitz, Holsteinische Str. 21. Die Ges. ist lt. Bekanntm. des Amtsger. Berlin-Mitte v. 22./2. 1927 von Amts wegen gelöscht. Letzte ausführl. Aufnahme s. Jahrg. 1925. Kapital: M. 300 000 lt. Handels-Reg. in 300 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 300 000 in 300 Aktien à M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. „ Landwirtschaftliche Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) Akt.-Ges., Berlin W. 35, Potsdamer Str. 27a2. Die G.-V. v. 1./3. 1927 hat einen Fusionsvertrag genehmigt, durch welchen das Vermögen der Ges. als Ganzes unter Ausschluss der Liqu. an die Preussische Pfandbrief-Bank über- tragen wird, u. zwar gegen Gewährung von RM 7 000 000 durch Kap.-Erhöh. neu zu schaffender Inh.-Akt. der Preussischen Pfandbrief-Bank an die Aktionäre der Ges. im Aus- tausch gegen Aktien der Landwirtschaftlichen Ifandbriefbank im Verh. von 1: 1. Der Beschluss der G.-V. bedarf noch der Genehmigung durch den Reichsrat. Für den Fall des Nichtzustandekommens der Fusion hat die G.-V. Kap.-Erhöh. um einen Betrag bis zu RM. 3 500 000 beschlossen. Gegründet: 21./8. 1922; eingetr. 19./9. 1922. Gründer: Dr. phil. Erich Keup, B.-Zehlendorf; Dr. Paul Hörnecke, Berlin; Reg.-Rat Eccardt, Frankf. a. O.; Dr. Wilh. Knoerrich, B.-Halensee: Geh. Justizrat Herm. Dietrich, Prenzlau. 20./12. 1923 Anerkennung als Hypothekenbank durch den Reichsrat, 31./12. 1923 als solche in das Handelsregister eingetragen. Die Fa. der Ges. lautete bis 30./9. 1926: Roggenrentenbank Akt.-Ges. Zweck: Förderung der ländl. Siedlung, Bodenverbesserung u. Produktion durch die Beleihung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke gegen Eintragung von Roggenwert- renten u. Roggen- u. Feingoldhypotheken nach Massgabe der von der Bank aufgestellten Beleihungsgrundsätze u. Ausgabe von Schuldverschreibungen (Hypothekenpfandbriefen), insbesondere von Roggenrentenbriefen u. Goldrentenbriefen. Die Bank darf ausser der Gewähr. von Darlehen oben bezeichneter Art u. der Ausgabe von Roggenrentenbriefen bzw. Goldrenten- briefen nur folg. Geschäfte betreiben: Die Gewähr. nichthypothekar. Darlehen an inländ. Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder.; die Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinhahnunternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder., wobei auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländ. Körperschaft des öffentl. Rechts gewährt sind, Schuldverschr. einer u. derselben Art ausgegeben werden können, denen beide Arten von Forder. zur Deckung dienen; den Erwerb, die Veräusser. u. Beleihung von Hyp. und Reallasten; den kommissionsweisen Verkauf u. Ankauf von Wertp., jedoch unter Aus- schluss von Zeitgeschäften; die Annahme von Geld oder anderen Sachen zur Hinterlegung; die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweis. u. ähnl. Papieren. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Rentenbriefe und solcher Wechsel und Wertp., welche nach den Vor- schriften des Bankges. v. 14./3. 1875 von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweis. Der Erwerb von Grundst. ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten aus Beleihungen oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Seit Nov. 1923 besteht mit der Preussischen Pfandbrief-Bank, Berlin, eine Interess.-Gemein- schaft. Die Hälfte des A.-K. dieser Bank ist im Besitz der Ges. Im Jahre 1925 erwarb die Ges. als neue Beteilig. sämtl. Aktien (nom. GM. 40 000) der Getreiderentenbank. Diese Bank war im Juli 1923 gegründet worden nach dem Muster der Roggenrentenbank; sie konnte jedoch das Hypothekenbankprivileg nicht erhalten u. stellte deshalb die Ausgabe neuer Schuldverschreibungen u. die Fortsetzung des Beleihungsgeschäfts ein u. beschloss am 1./7. 1926 die Liqu. Ihre Tätigkeit beschränkt sich jetzt auf die Abwicklung u. Verwert. ihres