54 Banken und andere Geld-Institute. der Goldpfandbriefe im Wege der Auslos. zum Nennbetrage zu verwenden. Auch können diese Goldpfandbriefe zur Rückzahl. der aus der Teilungsmasse stammenden Aufwert. hyp. verwendet werden, wobei sie in Höhe ihrer Nennbeträge auf die Aufwert. beträge anzu- rechnen sind. – Kurs: Eingeführt in Berlin im Jan. 1927. Anteilscheine zu den 4½ % Liquidations-Pfandbriefen: Die Anteilscheine werden zusammen mit den Liquidations-Pfandbriefen ausgehändigt u. sind im Anschluss an dieselben Nennwerte nach Serien, Literas u. Nummern wie die Pfandbriefe eingeteilt. Sie sind mit 4 Ratenscheinen Nr. 1–4 versehen, mittels welcher nach der ersten 10 %igen Ausschüttung die weiteren Ausschüttungsbeträge aus der Teilungsmasse nach vorheriger Bekanntmachung erhoben werden können. Die Endausschüttung wird gegen Rückgabe des Anteilscheins mit den noch nicht aufgerufenen Ratenscheinen ausgezahlt. – Kurs: Eingeführt in Berlin im Jan. 1927. Teilungsmasse am 31. Dez. 1926: Pfandbriefe: Aktiva: Bareingänge aus Kapital- rückzahl. u. Hyp.-Zs. abz. 8 % Verwalt.-Kosten u. aus Anlage-Zs. 5 680 657, Hyp.: a) fest- stehender Aufwert.-Betrag abz. 8 % Verwalt.-Kosten 23 458 296, b) noch nicht feststehender Aufwert.-Betrag: a) an eingetr. Hyp. 2 896 669, b) an Rückwirkungshyp. 19 910 658, zu a u. b eingestellt mit 25 % des Goldmarkbetrages abz. 8 % Verwalt.-Kosten c) an Vorbehaltshyp., eingestellt mit 10 % des Goldmarkbetrages 3 317 148, d) an persönl. Forder. u. Forder. in den abgetr. Gebieten – eingestellt mit 25 % des Goldmarkbetrages – abz. 8 % Verwalt.- Kosten 1 602 269, Zinsrückstände abz. 8 % Verwalt.-Kosten 503 636, 4½ % Goldliquidations- pfandbriefe nebst Anteilsscheinen, zur Ausschüttung an die Inhaber der teilnahmeberechtigten Vorkriegspfandbriefe bestimmt, abz. 8 % Verwalt.-Kosten 65 700 840. Sa. GM. 123 070 175. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 656 166 400. Kommunalschuldverschreibungen: Aktiva: Bareingänge aus Kapital-Rückzahl. u. Kommunaldarlehns-Zs. abz. 8 % Verwalt.-Kosten u. aus Anlage-Zs. 887 216, Kommunal- darlehne: Der Goldmarkbestand der aufzuwertenden Kommunaldarlehne –— vorbehaltl. der infolge unserer Anträge möglicherweise höheren Aufwertung bzw. der evt. eintretenden Ausfälle infolge niedrigerer Aufwertung –, eingestellt mit 2½ %, 12½ % u. 25 % abz. 8 % Verwalt.-Kosten 15 531 930. Sa. GM. 16 419 147. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahme- berechtigten Kommunalschuldverschreibungen GM. 168 823 500. Ablösung der Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. alter Währung: = Pfandbriefe: Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nimmt die Ges. zum 1./1. 1927 an die Besitzer der Pfandbriefe alter Währung eine erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldwertes dieser Pfandbriefe in 4½ % Central-Goldpfandbriefen vom Jahre 1926 Ausg. 2 (s. a. unten), vor. Als Goldwert gilt nach dem Gesetz für alle von uns aus- gegebenen Pfandbriefe der Nennwert, mit Ausnahme der 4 % Pfandbriefe vom Jahre 1922, für welche der Goldwert auf GM. 2.28 für je PM. 1000 festgesetzt u. ein besonderes Abfindungsangebot (s. weiter unten) gemacht worden ist Die Goldpfandbriefe sind ein- geteilt in Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Für Beträge unter GM. 50 werden Zertifikate in Stücken zu GM. 30 u. 10 ausgegeben. Den Goldpfandbriefen u. Zertifikaten sind Anteilscheine mit je 4 Ratenscheinen für die späteren Ausschüttungen aus der Teilungs- masse beigefügt. Unberührt hiervon bleibt folgendes Abfindungsangebot an die noch im Betrage von M. 88 756 500 im Umlauf befindl. 4 % Pfandbriefe vom J. 1922 weiter bestehen: Die Ges. zahlt für je M. 1000 Nennwert der 4 % Central-Pfandbriefe von 1922 RM. 2.28 in bar. Denjenigen Pfandbrief-Inhabern, die ihre Stücke vor dem 21./10. 1922 gekauft haben und nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwert.-Gesetzes einen höheren Goldmarkwert als GM. 2.28 für M. 1000 darstellt, zahlt die Ges. an Stelle des genannten Betrages diesen höheren Gold- markwert ihres Kaufpreises bar in Reichsmark. Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage der gleichzeitig mit den Stücken einzureichenden, vor dem 21./10. 1922 ausgestellten mit Nummern versehenen Bankrechn. Bis Anfang März 1927 hatten bereits ca. M. 66 Mill. von dem Angebot Gebrauch gemacht. Kommunal-Obligationen: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde machte die Ges. im Dez. 1926 den Inhabern von den in der Inflationszeit ausgegebenen 6 % Komm.-Obl. v. J. 1922, 8 % do. v. J. 1923 u. 10/20 % do. v. J. 1923, welche einen Goldmarkwert von GM. 2.13 auf M. 1000 bzw. GM. 8.40 auf M. 100 000 bzw. GM. 9.43 auf M. 100 Mill. darstellen, also nur die auf diese Beträge aus der Teilungsmasse zur Ausschüttung kommende Quote er- halten würden. folgendes Angebot: 1. Die Ges. zahlt für je M. 1000 der 6 % Kommunal- Obl. RM. 0.50, für je M. 100 000 der 8 % do. RM. 6, für je M. 100 000 der 10/20 % do. RM. 1. 2. Denjenigen Inhabern, die ihre Stücke vor dem 1./1. 1923 bzw. vor dem 10./6. 1923 bzw. vor dem 23./7. 1923 gekauft haben u. nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwertungsgesetzes einen höheren Goldwert als die unter 1. genannten Beträge darstellt, zahlt die Ges. diesen höheren Goldmarkwert ihres Kaufpreises in Reichsmark. Einlösung gemäss 1.: Das An- gebots erfolgt sofort, Einlösung gemäss 2.: nach Prüfung der erforderlichen Nachweise. Central-Roggenpfandbr.: 5 % von 1923 Ausg. I im Werte von 400 000 Ztr. Roggen Stücke Lit. A 1–24 000 zu 1 Ztr., Lit. B 1–28 000 zu 2 Ztr., Lit. C 1–32 000 zu 5 Ztr., Lit. D 1–16 000 zu 10 Ztr. Roggenwert. Erweit. um Ausg. II 1 600 000 Ztr. Stücke zu 5, 10, 20 u. 50 Ztr. Zs. 30./6. u. 31./12., zuerst am 31./12. 1923. Seitens der Inhaber un- kündbar. Rückzahl. durch Ausl. oder Kündig. mit einmonatl. Kündig.-Frist. Sicherheit