aek * Banken und andere Geld-Institute. 61 zu jedem Kalender-Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. – Die 6 % Goldpfandbriefe Serie VIII wurden Anfang Jan. 1927 zu 95 % freihändig verkauft u. am 6./1. 1927 an der Berliner Borse zu 95 % eingeführt. 7 % Gold-Komm.-Obl. von 1926, Ser. III: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 31./12. 1931 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Komm.- Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 31./12. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Kalender-Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile der- selben erstrecken, Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./1. 1960 erfolgt 3 7 % Gold-Komm.-Obl. wurden am 6./1. 1927 zu 98 % an der Berliner Börse ein- geführt. 6 % Gold-Komm.-Obl. von 1927, Ser. IV, GM. 20 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 30./4. u. 31./10. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 30./4. 1932 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 30./4. 1932 nur in Höhe derjenigen Beiträge erfolgen, welche auf Komm.-Darlehn durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 30./4. 1932 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1/4. 1962 erfolgt sein. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. Die Gold- Komm.-Obl., Serie IV wurden an der Berliner Börse am 7./2. 1927 zu 97.50 % eingeführt. 6 % Gold-Komm.-Obl. v. 1927, Ser. V, GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 500, 1000 u. 2000. Zs. 1./3. u. 1./9. Seitens der Inh. unkündbar. Rückzahl. durch die Bank nach Kündig. oder Auslos. Auslos. darf bis zum 30./4. 1932 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Kommunal-Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rück- zahl. bei der Ges eingegangen sind. Kündig. bis zum 30./4. 1932 ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann sich die Kündig., die mit dréimonatiger Frist zu jedem Kalender- quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Tilg. auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./3. 1962 erfolgt sein. Die 6 % Gold-Komm.- Obr., Ser. V wurden an der Berliner Börse im März 1927 zugelassen. Die Zinsscheine sämtl. Anleihen lauten auf den Wert von Goldmark (GM. 1 = 1.2790 kg Feingold). Der Geldwert von Kapital u. Zs. wird errechnet nach dem letzten, vor dem 15. des Fälligkeitsmonats amtlich im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgemachten Londoner Goldpreise. Die Umrechnung findet nach den gesetzl. Bestimm. statt. Alle Zahlungen erfolgen in deutscher Reichswährung. 7 % Reichsmark-Hyp.-Pfandbr. von 1926, Ser. I: RM. 2 000 000 in Stücken zu RM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Bank Kündig. bis 1./10. 1931 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 1./10. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungs-Hyp. durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 1./10. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monat. Frist zu dem Kalender- Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./1. 1960 erfolgt sein. – Die 7 % Reichs- mark-Hyp.-Pfandbr., Ser. I wurde im Sept. 1926 freihänd. zu 94 % verkauft u. im Ökt. 1926 an der Berliner Börse zu 94 % eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1926: 99.50 %. 7 % Reichsmark-Hyp.-Pfandbr. von 1926, Ser. II: RM. 3 000 000 in Stücken zu RM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Alles übrige wie bei Serie I. Die 7 % Reichs- mark-Hyp.-Pfandbr., Ser. II wurden an der Berliner Börse am 11./1. 1927 zu 100 % eingeführt. Zahlstellen für die Pfandbriefe ausser den deutschen Zahlst. im Auslande in fremder Währung zu jeweiligem Tageskurse in England: London: N. M. Rothschild & Sons; in Holland: Amsterdam: Hope & Co.; in den Ver. Staaten von Amerika: New York: International Acceptance Bank; in Deutsch-Oesterreich: Wien: Oesterr. Credit-Anstalt; in Schweden: Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget, Stockholms Enskilda Bank, Stockholms Inteck- nings Garanti Aktiebolag. Am 31./12. 1926: Umlauf: GM. 39 176 400 Goldhyp.-Pfandbr., RM. 1 828 000 Reichsmark- Pfandbr. u. GM. 3 540 000 Gold-Komm.-Obl. Als Deckung: GM. 39 585 400 Unterlags-Gold- Hyp., RM. 1 861 000 Unterlags-Reichsmark-Hyp., GM. 3 540 000 Unterlags-Gold-Komm.-Darl. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im II. Quartal des Jahres. Stimmrecht: Je RM. 20 = 1 St. Gewinn-Verteilung: 10 % z. R.-F. bis 20 % des A.-K., dann bis 4 % Div., vom verbleib. Überschuss der Dir. vertragsm. Tant., dem Kuratorium 7 % Tant., Rest nach G.-V. Das Kura- torium erhält auch eine feste jährl. Vergüt., welche auf die Tant. in Anrechn. zu bringen ist. ............ ....