Banken und andere Geld-Institute. 91 diskontiert sind, oder Danziger Metallgeld zu decken, durch letzteres nur, sofern der Gesamtbetrag der umlaufenden Silbermünzen nicht über 30 Gulden, derjenige der Nickel- u. Kupfermünzen nicht über 3 Gulden pro Kopf hinausgeht. Falls der Notenumlauf den Betrag von 100 Gulden pro Kopf übersteigt, muss die Mehrausgabe voll durch Goldmünzen, Noten der Bank of England oder über englische Pfund lautende, täglich fällige Forder. gegen die Bank of England gedeckt sein u. mit jährl. 5 %, die an die Freie Stadt Danzig zu entrichten sind, versteuert werden; der Senat kann die Bank von Danzig von dieser Steuer jedoch teilweise oder überhaupt befreien, wenn sich nachweislich ein entsprechender Teil der Mehrausgabe im Ausland befindet oder ausserhalb des regulären Umlaufs fest gebunden ist. Die Tätigkeit der Bank als Notenbank erlischt teilweise oder ganz schon vor Ende 1953, wenn das Notenausgaberecht vor diesem Zeitpunkt eingeschränkt oder aufgehoben wird, wozu der Senat mit einjähriger Kündigungsfrist für den Fall berechtigt ist, dass die Ver- einheitlichung des Danziger u. polnischen Währungssystems durchgeführt werden sollte. Wenn eine den Aktionären im Zus. hang hiermit angebotene Abfin ung von der Haupt- versammlung nicht mit Zweidrittelmehrheit angenommen wird, so ist der Bank von Danzig von der Freien Stadt Danzig eine Entschädigung zu zahlen, die bei vollständiger Aufhebung des Notenausgaberechts im Kalenderjahr 1925 auf 50 % vom Nennwert des Grundkapitals festgesetzt war; dieser Betrag, um den sich der Liquidationswert der Aktien gegebenenfalls erhöhen würde, vermindert sich bis einschl. 1946 jährl. um 2 % u. danach bis 1953 jährl. um 1 %, würde sich also zurzeit (April 1927) auf 46 % stellen. Bei teil- weiser Einschränkung des Notenausgaberechts muss die von der Freien Stadt Danzig zu leistende Entschädigung in entsprechendem prozentualen Verhältnis zu der Quote stehen, die bei vollständiger Aufhebung in dem betreffenden Jahr fällig wäre. – Das Recht zur Notenausgabe erlischt ohne jede Entschädigung bei Verletzung der für die umlaufenden Banknoten erlassenen Deckungsvorschriften, bei Betrieb von Bankgeschäften, die durch das Notenprivileg nichit gestattet sind, bei Verlust von mehr als der Hälfte des Akt.-Kap. u. bei Eröffnung des Konkursverfahrens. Aktienkapital: Danz. G. 7 500 000 in 75 000 Nam.-Akt. zu Danz. G. 100. Zur Über- tragung einer Aktie, die durch Indossament erfolgen kann, ist die Zustimmung des Vor- standes u. des Bankausschusses erforderlich. Der Übergang einer Aktie auf einen andern Besitzer ist der Bank von Danzig anzuzeigen u. von dieser im Stammbuch zu vermerken. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In Danzig spät. Ende April. Stimmrecht: Je Danz G. 100 = 1 St.; ein Aktionär darf jedoch höchstens 2500 St. vertreten. Gewinn-Verteilung: 25 % z. R.-F., solange dieser nicht das eingezahlte Akt.-Kap. über- steigt; 5 % Div.; vom Rest 25 % als Super-Div. oder Überweis. an einen Disp.-F.; mind. 75 % des Restes müssen aber solange u. soweit dem gesetzl. R.-F. zugeführt werden, wie dieser nicht das eingezahlte Grundkapital übersteigt; sofern diesem Erfordernis genügt ist, sind die restl. 75 % an die Freie Stadt Danzig abzuführen. – Der A.-R. erhält weder Be- soldung noch Tant., sondern ausser Ersatz seiner Spesen lediglich eine jährl. Entschädig. ven Danz. G. 200 für den Vors. u. Danz. G. 100 für jedes andere Mitglied. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Goldbestand (Münzen) 7258, Noten der Bank von Eng- land 35 547, Guth. bei der Bank von England 19 896 872, Kasse: Danz. Metallgeld 2 841 014, deckungsfähige Wechsel 16 195 636, sonst. Wechsel 221 610, (weiterbegebene Inlandswechsel 285 000), Lombardforder. 270 717, Valuten-Bestände 16 875 697, tägl. fällige Forder. 733 784, Immob. 1 800 000, Inv. 1, sonst. Aktiva 767 678. – Passiva: A.-K. 7 500 000, R.-F. 2 059 846, Betrag der umlauf. Noten 35 715 970, Guth. der Giro-Gläubiger 4 846 245, do. der Kontokorrent- Gläubiger 1 810 588, do. des Treuhänders der 7 % Anleihe der Stadtgemeinde Danzig von 1925 5 679 088, Willi Klawitter-F. 180 000, sonst. Passiva 448 621, (darunter Rückstell. für zweifelh. Forder. 120 000), Giroverbindlichkeiten aus weiterbegeb. Wechseln 285 000), Gewinnvortrag aus 1925 87 368, Reingewinn 1 318 087. Sa. Danz. G. 59 645 816. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 773:885, Noten-Emissions-Unk. 27 941, Steuern u. Abgaben 30 000, Abschreib. 148 467, Rückstell. für zweifelhafte Forder. 120 000, Zuweis. zum Willi Klawitter-F. 75 000, Reingewinn 1 318 087 (davon: R.-F. 789 695, Div. 525 000, Vortrag 3391. – Kredit: Devis. 107 933, Wechsel-Zs. 909 932, Lombard-Zs. 45 437, Kontokorrent-Zs. 1 414 657, Provision 15 421. Sa. Danz. G. 2 493 381. Dividenden 1924–1926: 7, 8, 7 % Kurs Ende 1926: 108 %. In Berlin zugelassen im April 1926 das gesamte A.-K. Erste Notiz am 11./5 1926: 104 %. Auch in Danzig notiert. Staatskommissar: Reg.-Rat George Hinz, Zoppot. Vorstand: Präsident Dr. Konrad Meissner, Dir. Walter Bredow; Stellv. Dir. Dr. Fritz Meyer, Dr. Carl Schaefer, Danzig. Bankausschuss (dem die dauernde Unterstützung u. Überwachung der gesamten Ge- schäftsführung obliegt): Vors. Präsident Dr. Ing. h. c. Willi Klawitter; Stellv. Konsul Bank-Dir. Richard Marx; ordentl. Mitgl. Dir. Edwin Grube, Bank-Dir. Dr. Franz von Krecki, Danzig; Landrat Paul Walzer, Zoppot; stellv. Mitgl. Max Caskel, Dir. Dr. Feliks Hilchen, Karl Leiding, Bank-Dir. Alfred Weinkrantz, Bank-Dir. Dr. Wellmann, Danzig. Aufsichtsrat: Vors. Präsident Dr.-Ing. h. c. Willi Klawitter; 1. Stellv. Bank- Dir. Richard Heidenfeld, Danzig; 2. Stellv. Bankpräsident Antoni Wieniawski, Warschau; 3. Stellv. Reichs-