120 Banken und andere Geld-Institute. Vertrag siehe unter Preussische Central-Bodencredit-A.-G. in diesem Handbuch. Durch Beschluss der G.-V. v. 8./10. 1925 wurde dieser Interessengemeinschaftsvertrag dahin ab- geändert, dass an die Stelle der bisherigen weitgehenden Verknüpf. in der Verwalt. der Bilanzaufstell. u. Gewinnverteil. eine losere Verbind. derart trat, wie sie bei der Arbeits- gemeinschaft der Süddeutschen Hypothekenbanken geschlossen worden ist; u. im Okt. 1926 wurde beschlossen, den Gemeinschaftsvertrag in völlig freundschaftl. Einvernehmen zwischen den einzelnen Bankinstituten mit Wirkung vom 1./1. 1927 zu lösen. Zweck: Gegenstand des Unternehm. ist, Grundbesitz im Deutschen Reiche hypothek. zu beleihen u. auf Grund der erworbenen Hypoth. Schuldverschreib. auszugeben. Ausser. dem darf die Bank Geschäfte entsprechend dem Hypoth.-Bank-Gesetze v. 13./7. 1899 betreiben. Zweigniederlassung in Berlin NW. 9, Bellevuestr. 14. Wegen Übernahme der Schwarzburg. Hyp.-Bk. siehe bei Kapital. Kapital: RM. 3 755 000 in 25 000 Akt. zu RM. 50 (Nr. 1–25 000), 25 000 Akt. zu RM. 100 (Nr. 25 001–50 000) u. 500 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 10. Die Einzieh. (Amortisation) der Akt. kann durch Ankauf, die der Akt. (Nr. 25 001–50 000) auch im Wege der Auslos., Kündig. oder in ähnlicher Weise aus dem jährl. Reingewinn erfolgen. Die Nam.-Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) mit Nachzahl. pflicht sowie im Falle der Liqu. auf vorzugsweise Befriedig. zu 115 %. Vom 1./1. 1929 ab ist ihre Rückzahl. zu 115 % mit ½ã jähr. Kündig. frist zulässig. Urspr. M. 15 000 000; erhöht 1909 um M. 3 000 000 in 2500 Akt. zu M.' 1200. Die G.-V. v. 18./2. 1921 beschl. die Übernahme der Schwarzburgischen Hypo- theken-Bank in Sondershausen u. Erhöh. des A.-K. um M. 4 500 000. Hiervon dienten 2100 Stück zum Umtausch gegen Aktien der Schwarzb. Hyp.-Bk., 1250 Stück waren den Inh. von Gründerrechten anzubieten, die restl. 400 Stück wurden einem Konsort. zu 130 % über- lassen. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 25./11. 1922 um M. 22 500 000 in 18 750 Akt. à M. 1200 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 21./3. 1923 um M. 3 Mill. in 500 Vorz.- Aktien zu M. 6000 zu 110 % mit 12 fachem Stimmrecht u. 6 % Vorz.-Div. ab 1./1. 1923, bei eventl. Liquid. der Ges. rückz. zu 115 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 48 Mill. auf RM. 3 755 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. zu M. 600 u. M. 1200 auf RM. 50 bzw. RM. 100 u. der der Vorz.-Akt. von M. 6000 auf RM. 10 denominiert wurde. In der G.-V. v. 5./4. 1927 wird Beschluss gefasst werden über die Erhöh. des A.-K. um RM. 3 755 000 durch Ausgabe von 3750 St.-Akt. zu je RM. 1000 u. 500 Vorz.- Aktien zu je RM. 10. Gründerrechte: Bei neuen Serienausgaben haben die Gründer ein Vorrecht auf die neuen Aktien zum Nennbetrage in Höhe bis zu einem Dritteile je nach ihrer urspr. Zeichnung. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Peandbr. darf den 20fachen Betrag des Grundkapitals nicht übersteigen, unbeschadet der gesetzl. zulässigen Erhöh. des Gesamtbetrages der Hypoth.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. bei einer Vermehrung des Grund-Kap. u. bei Ausgabe von nicht hypoth. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. Die Hypoth.-Pfandbr. der Bank sind durch das Sachs.-Cob.-Goth. Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt worden; die Reichs- bank beleiht die Pfandbr. in I. Klasse. Die erworbenen Hyp. betrugen Ende 1923 M. 1 725 505 936, davon waren M. 1 725 154 921 zur Bedeckung der umlaufenden Pfandbr. in das Hypoth.-Register eingetragen. Ende 1923 waren in Umlauf M. 960 343 300 Pfandbr., davon M. 24 079 000 zu 3½ %, M. 490 200 zu 3¼ %, M. 325 774 100 zu 4 % u. M. 610 000 000 zu 6 %. Bestand an wertbeständigen Hypotheken am 31./12. 1926: GM. 44 360 530, davon in das Hyp.-Register eingetragen: GM. 41 547 880. Im Umlauf befindliche Gold-Hyp.-Pfandbriefe am 31./12. 1926 zu 5 % GM. 600 000, zu 6 % GM. 1 487 500, zu 10 % GM. 15 560 000, zu 8 % GM. 23 615 000, insges. GM. 41 162 500. Bestand an Kommunal-Darlehen am 31./12. 1926: GM. 376 000. In Umlauf befindliche Kommunal-Schuldverschreib. am 31./12. 1926: GM. 376 000. Der Goldwert der Zinsscheine u. ausgelosten oder gekündigten Stücke wird errechnet nach dem für den 15. Tag des der Fälligkeit vorausgehenden Monats geltenden, amtlich bekanntgegebenen Preise des Feingoldes. Die Umrechnung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen. Sobald an der Berliner Börse eine amtl. Notierung für Feingold erfolgt, ist mangels anderer gesetzl. Bestimm. die Notiz des 15. Tages des der Fälligkeit voraus- gehenden Monats oder, wenn solche Notiz an diesem Tage nicht stattgefunden hat, die des letzten vorhergegangenen Börsentages massgebend. 3½ % (früher 5 %) Prämien-Pfandbr. Abt. II vollständig ausgelost. Seit 3./11. 1924 für Abt. II–XX (Vorkriegspfandbriefe) eine gemeinsame Börsennotiz. Kurs für Abt. II–XX: Ende 1924–1926: In Berlin: 4.15, 5.78, 14.40 %. – In Frankf. a. M: 4 (5.80), 14.25 %. 3½ % (früher 5 %) Pfandbr. Abt. III u. IIIa v. 1872 u. 1874, rückzahlb. zu 110 %. Stücke zu M. 300, 600, 1500 u. 3000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. innerhalb 50 Jahren. – Kurs Ende 1914–1925: In Berlin: 101.25*, –, 100.50, –, 102*, 103, 106.50, 104, 110, 1000, 4.15, 5.78 %. – In Frankf. a. M.: 101.30*, –, 100.50, –, 102*, 102.30, –, 102, 101, –, 4, (5.80) %. Kurs mit Abteil. II zus. notiert.