164 Banken und andere Geld-Institute. Pfälzische Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. Gegründet: 29./5. 1886; eingetr. 4./6. 1886. Die Ges. gehört unter Beteil. der Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, München, Frankf. Hyp.-Bank, Frankf. a. M., Rheinische Hyp.-Bank, Mannheim, Süddeutsche Bodencreditbank, München u. Württ. Hyp.-Bank, Stuttgart, seit 1923 der Arbeitsgemeinschaft süddeutscher Hypothekenbanken an. Filiale in München, Zweigbüros in Berlin u. Köln. Die Bank hat der im April 1926 gegründeten „Pfälzische Wirtschaftsbank', welche den Immobilienkredit der pfälzischen mittleren u. kleineren Industrie u. des Gewerbes befriedigen soll, ihre geschäftlichen Erfahrungen u. technischen Apparat für die Leitung u. Führung ihrer Geschäfte in Personalunion zur Verfüg. gestellt. In finanzieller Bezieh. wird der Geschäftsbetrieb des neuen Instituts in strenger Trennung von dem eigenen Betrieb der Bank geführt. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken in Deutschland, zunächst in der Pfalz u. den übrigen bayer. Reg.-Bez., sowie Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworb. Hyp. u. Grundschulden; auch Gewährung nicht hypoth. Darlehen an deutsche Körperschaften des öffentl. Rechtes; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend § 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes. Als Deckung für Hyp.-Pfandbr. dürfen nur Hyp. benutzt werden, welche innerh. der ersten Hälfte (50 %) des Wertes der belasteten Grundstücke gegeben sind; eine höhere Belastung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise u. nur mit Zustimm. des Staatskommissars statthaft. Kapital: RM. 5 105 000 in 33 000 St.-Akt. zu RM. 100 Serie 1 Nr. 1–6000, Serien 2–14 Nr. 1–27 000, 9000 zu RM. 200 Serie 15 Nr. 27 001–36 000 u. 50 6 % Vorz.-Akt. Nr. 1–50 zu RM. 100. Die Vorz.-Aktien, die auf Namen lauten, haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % u. 60 faches Stimmrecht sowie bei Beschlussfass. über Besetzung des A.-R., Anderung des Gesellschaftsvertrages u. Auflos. der Ges. 900faches Stimmrecht. Die St.-Aktien können auf Verlangen in Nam.-Aktien u. diese wieder in Inh.-Aktien umgewandelt werden. Die Bank besass Ende 1925 RM. 1 200 700 St.-Akt. Der der Ges. aus deren Veräusserung über den Buchwert hieraus zufliessende Erlös wird dem gesetzl. R.-F. zugeführt werden. Urspr. M. 6 000 000, erhöht 1893 auf M. 7 000 000, 1894 auf M. 8 000 000, 1895 auf M. 9 000 000, 1896 auf M. 10 000 000 bzw. auf M. 11 000 000, 1898 auf M. 13 000 000; 1899 auf M. 16 000 000, 1905 auf M. 19 000 000, 1911 auf M. 22 000 000, 1922 auf M. 33 000 000. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 4./4. 1923 um M. 21 000 000 auf M. 54 000 000 durch Ausgabe von 9000 St.-Akt. zu M. 2000 u. 50 Vorz.-Akt. zu M. 60 000. Von den St-Akt. M. 8 250 000 den Aktionären im Verh. M. 8000: M. 2000 zu 2700 % angeb. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 15./1. 1925 von M. 54 Mill. auf RM. 5 105 000 derart. dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 u. M. 2000 auf RM. 100 bzw. RM. 200 umgewertet wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt. von bisher M. 60 000 ist entsprechend ihres Einzahl.-Wertes auf RM. 100 herabgesetzt. Die G.-V. v. 11./3. 1927 soll über Erhöh. um RM. 5 000 000 Beschluss fassen. (Die G.-V. fiel der Ver- tagung (auf 8./4. 1927) anheim.) Pfandbriefe: Die Bank darf Hyp.-Pfandbr. nur bis zum 15fach. Betrage des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. ausgeben. Die wertbeständigen Darlehen werden in vorsichtigster Weise unter Berücksichtig. der gegenüber den Friedenswerten eingetretenen Wertveränder. gewährt. Der Wert wird auf Grund des Reglements durch die von der Bank aufgestellten Sachverständigen oder durch behördl. Abschätzung ermittelt. Die Hyp.-Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. der Pfälz. Hyp.-Bank sind in Bayern zur Anlage von Gemeinde- u. Stiftungsgeldern zugelassen u. zur Anleg. von Mündelgeldern für geeignet erklärt. Die Pfandbr. u. Komm.-Obl. sind von der Reichsbank u. der Bayer. Staatsbank zur Beleihung im Lombardverkehre zugelassen. Zur Rückzahlung gekündigte u. verloste Pfandbr. u. Komm.-Oblig. Zum 1./4. 1923: 3½ % Pfandbr., Serien 19, 43 u. 44, Stücke à M. 200 u. 100, desgl. 4 % Pfandbr. Serien 66 u. 67, ferner die Stücke zu M. 500, 200 u. 100 der Serie 68. Zum 1./7. 1923: 3½ % Pfandbr. Serien 20, 22 u. 23, 45–47, sämtl. Stücke zu M. 500, 200 u. 100. 4 % Pfandbr. Serien 21, 69–70. Zum 1./4. 1923: 4 % Komm.-Oblig. Serie 2, Stücke zu M. 200 u. 100. Weiter sind sämtliche Pfandbriefe der Serien 1 mit 31 und 33 mit 37, soweit sie noch umlaufen, zum 1./1. 1924 ausgelost. Zum gleichen Tage sind sämtliche noch umlaufenden Pfandbriefe der Serien 38 mit 71 sowie die Kommunalobligationen der Ser. I u. II zur Rückzahl. gekündigt. 3½ % Pfandbr. in 37 Serien, u. zwar I u. III–XV zu je M. 5 000 000 XIX=–XX, XXII bis XIXV u. 43–49 zu je M. 10 000 000 in Stücken zu M. 2000, 1000, 500, 200, 100. (Die Serien 43 –49 haben auch Stücke à M. 5000.) Zs. Serie I, XX, XXII–XXXI, XXXIII bis XXXV, 43–46 am 1./4. u. 1./10.; die übrigen am 1./1. u. 1./7. Tilg. in 50 J. Die Pfand- briefe der Serie XXXII sind unverlosbar; sie werden in längstens 50 J. durch Künd. oder durch freihänd. Rückkauf aus dem Verkehr gezogen. Kurs in Berlin Ende 1914–1926: 87.80*, –, 81, –, 84*, 90, 93, –, –, –, –, –, 15.9 %. – In Frankf. a. M.: 88*, –, 81, –, 84*, 87,. 93.10, 90, 120, –, 4.30, 5.55, 15.5 %. 1) 4 % Pfandbriefe, jederzeit verlosbar, in 25 verlosb. Serien, und zwar XXI (ohne AA Stücke). XXXVII–XXXIX, 40–42, 50–57, 58–63, 68–71 zu M. 10 000 000. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1913–1926: 97.50*, –, 90, –, 98*, 98.50, 103.50, 101, 150, –, 4.30, 5.55, 15.5 %. 2) 4 % Pfandbriefe, vor 1./1. 1920 nicht rückzahlbar, gelten als verlosbare (siehe oben), Serie 58–63. Zs.: 1./1. u. 1./7.