Banken und andere Geld-Institute. 187 Debit. 9870), Immobil. 11 607, Inv. 1. – Passiva: A.-K. 150 000, R.-F. 18 452, Spezial-R.-F. 10 000, Beamten-Pensions-Zuschuss 9750, Unterstütz. 1328, Schulden an Banken 108 546, Mittelstandskredite 65 500, Kredit. 670 154, (Aval- u. Bürgsch.-Verpflicht. 9870), Spareinlagen 359 105, rückst. Div. 749, Reingewinn 39 578. Sa. RM. 1 433 161. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kosten 63 387, Geschäftsunk. 23 091, Rein- gewinn 39 578 (davon: R.-F. 1548, Spez.-R.-F. 8500, Beamten-Pens.-Zuschuss 5000, zu gemein- nützigen u. wohltät. Zwecken 1000, Div. 18 000, Vortrag 5530). – Kredit: Vortrag 5349, Zs. u. Provis. 71 914, Wechsel 45 316, Eff. 3258, Coupons u. Sorten 218. Sa. RM. 126 055. Kurs: Die Einführung der Aktien an der Dresdner Börse ist beabsichtigt. Dividenden 1914–1926: 7, 6, 7, 9, 8¼, 8½, 12, 15, 80, 0, 15, 12, 12 %. Coup.-Verj.: 5 J. (F.) Direktion: O. Bätz, O. Wolff, K. G. Einführer. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Heinr. Schade, Stellv. Stadtrat Herbert Claus, Arno Leuner, Oswin Frenzel, A. Riegert, Wilhelm Hoffmeister, Richard Hartmann, Neustadt i. Sa.; Bank-Dir. Dr. Müller, Dresden. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Mecklenburg-Strelitzsche Hypothekenbank in Neustrelitz. Gegründet: 21./4. 1896; Privileg vom 14./3. 1896. 31 Agenturen in Mecklenburg. Zweck: Vermittlung u. Erleichterung des Kapital- u. Kreditverkehrs. Der Wirkungs- kreis berechtigt die Ges. zu folgenden Geschäften: hypoth. Beleih. von Grundstücken u. zur Ausgabe von Hypoth.-Pfandbr. auf Grund der erworbenen Hypotheken oder Grund- schulden: Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth. oder Grundschuldforder.; Ge- währung nicht hypothek. Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworb. Forder.; Gewährung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn, u. zur Ausgabe von Schuldver- schreib. auf Grund der so erworb. Forder.; Ankauf u. Beleihung der von ihr ausgegeb. Hypoth.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. Die Aufnahme von Goldmarkbeleihungen u. Aus- gabe von Goldmark-Pfandbriefen ist erst im Jahre 1926 in die Wege geleitet. Die Ges. ist ferner berechtigt: zur Diskontier. inländ. u. ausländ. Wechsel; zur Beleih. von Wechseln u. Wertp.; Annahme von verzinsl. u. unverzinsl. Depositen; Aufbewahr. von Geld, Wertp. u. Wertgegen- ständen sowie zur Effektuier. von Bankgeschäften aller Art; Ein- u. Verkauf von edlen Metallen in gemünztem Zustande u. von soliden Wertp. für eig. Rechnung. Die Geschäfte der Bank zerfallen in eine Bank- u. Hypothekenabteil. Für die Hypothekenabteil. gelten die Vor- schriften des Hypothekenbankgesetzes vom 13./7. 1899. Die Ges. besitzt 5 eigene Bank- grundstücke. Kapital: RM. 1 000 000 in 10 000 Akt. zu RM. 50 u. 5000 Akt. zu RM. 100. Urspr. A.-K. M. 6 Mill.; erhöht 1898 um M. 6 Mill., 1901 Herabsetz. des A.-K. auf M. 1 165 000. Die G.-V. v. 5./11. 1909 beschloss Erhöh. um M. 2 835 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 9./4. 1923 um M. 6 Mill. auf M. 10 Mill. durch Ausgabe von 6000 Akt. zu M. 1000, übern. von der Darmst. u. Nationalbank, Berlin, zu 240 %, angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 2:3 vom „ 1924 zum Preise von 1 $ Goldanleihe je Aktie plus Steuern. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 28./11. 1924 von M. 10 Mill. im Verh. 20: 1 auf RM. 500 000 durch Herabsetz. des Nennwert. von bisher M. 1000 auf RM. 50. Die G.-V. v. 10./11. 1926 beschloss, das A.-K. von RM. 500 000 auf RM. 1 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 5000 Akt. zu je RM. 100. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1927, wurden der Darmst. u. Nationalbank mit der Verpflicht. überlassen, sie den alten Aktionären (auf 2 alte Akt. zu je RM. 50 eine neue Aktie zu RM. 100) bis 24./12. 1926 zu 125 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. 3 Grossaktionäre sind der Freistaat Mecklenburg-Strelitz u. die Darmst. u. Nationalbank. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Ges. ausgeg. Hypoth.-Pfandbr. darf nicht eine Summe übersteigen, welche sich zus. setzt: a) aus dem 15 fachen Betrage des bis zum 1./5. 1898 in dem Handelsregister vorgemerkten Grundkapitals, soweit dasselbe nicht nachträgl. herabgesetzt worden, u. b) dem 10fachen Betrag derjenigen Summen, um welche die Bank für die Folge ihr Grundkapital erhöhen wird, zuzügl. des 10fachen Betrages derjenigen Summen, welche nach Erreichung des Höchstbetrages ad a) dem zur Deckung einer Unter- bilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. zufliessen werden. Verj. der Coup.: Nach den gesetzl. Bestimmungen; der gekünd. Stücke: 30 J. (F.) Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen des Reichs- Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Die am 31./12. 1923 bestehende Anlage im Hypoth.-Geschäft betrug M. 8 914 400 (davon M. 8 815 100 zur Deckung der Pfandbriefe bestimmt). Ende 1926 waren an Pfandbriefen in Umlauf M. 8 700 000 (davon M. 7 338 600 zu 4 % u. M. 1 361 400 zu 3½ %), u. zwar: 4 % Pfandbriefe Serie I u. II, Em. von 1896 M. 20 000 000, Em. von 1898 M. 30 000 000. Stücke zu M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 300 u. 100. Zs. 1./1. u. 1./7. bezw. 1./4. u. 1./10.; verlosbar u. kündbar seit 1906, Kurs notiert in Berlin. Kurs Ende 1914–1926: 91.75, –, 82, –, 94*, 92.50, 96.50, 98, 112, –, –, 7.60, 17.75 % 3½ % Pfandbriefe Serie I u. II, Em. von 1896, M. 20 000 000 in Stücken wie oben bei 4 %. Zs. 1./1. u. 1./7. bezw. 1./4. u. 1./10. Verlosbar u. kündbar seit 1906. Notiert in Berlin.