― 5 ―――――――― Banken und andere Geld-Institute. 209. Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar (Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken). Gegründet: Am 27. Nov. 1868. Domizil früher Berlin, jetzt befindet sich daselbst nur noch eine Zweigniederlassung. Die G.-V. vom 4. Jan. 1895 beschloss Verlegung des Sitzes nach Weimar. Die a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 genehmigte den Beitritt zu der zwischen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen, der Preussischen Boden-Credit- Actien-Bank in Berlin und der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln abgeschlossenen Interessengemeinschaft. Gemäss G.-V. v. 29./11. 1922 ist der Gemeinschaftsgruppe die Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. lt. G.-V. v. 26./4. 1923 die Schles. Boden- kredit-Aktien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypothekenbank, Leipzig, beigetreten. 1925 Beitritt der Mecklenbg. Hyp.- u. Wechselbank, Schwerin. Die Interessengemeinschaft bezweckt die Vereinfach. des Betriebes in der Organisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förderung bei Geschäfts- abschlüssen sowie die Verwendung der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemein- same Zwecke. Sie ist vorläufig bis 1./1. 1968 vereinbart. Die Gewinnverteil. geschieht im Verhältnis der jeweiligen Aktienkapitalien. Zweck: Förderung des Real- u. Kommunalkredits im Gebiete des Deutschen Reiches: Gewährung von Hypoth.- u. Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz nach Massgabe des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899; event. auch Kommunaldarlehen u. Darlehen an Kleinbahnen; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend 5 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes. Zweigniederlassung in Berlin W.9, Vossstrasse 6. Die Beleihung auf Grundstücke ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; die Beleihung darf die ersten % des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen; Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zus. den 20. Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Pfandbr. benutzten Hypoth. sowie den halben Betrag des eingez. A.-K. nicht überschreiten. Hypoth. an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. Kapital: RM. 4 000 000 in 39 Aktien zu RM. 60, 7473 Aktien zu RM. 100, 3 Aktien zu RM. 120, 1500 Aktien zu RM. 600, 2350 Aktien zu RM. 1000. Urspr. M. 4 500 000 in Aktien zu Tlr. 200 = M. 600, erhöht lt. G.-V. v. 4./1. 1895 um M. 3 Mill., u. lt. G.-V. v. 29./4. 1922 um M. 1 500 000. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 9 Mill. in 1500 Aktien zu M. 6000, begeben zu 300 %. Den Aktionären wurde unterm 29./3. 1923 seitens eines Konsort. das Angebot gemacht, auf je M. 6000 der noch im freien Verkehr befindl. Aktien, M. 2700 Aktien der Deutschen Hyp.-Bank in Meiningen zum Kurse von 365 % plus Börsen- umsatzsteuer bis 15./4. 1923 zu gewähren. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss Erhöh. um bis M. 18 Mill. Zur Durchführ. gelangte eine Erhöh. um M. 15 Mill. in 2500 Aktien zu M. 6000. Lt. a. o. G.-V. v. 16./2. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 33 Mill., nach Einzieh. von M. 8 Mill. Vorrats-Akt., also von verbleibenden M. 25 Mill. auf RM. 2 500 000 (10: 1) durch Herabsetz. der Aktien von M. 600, 1200 u. 6000 auf bzw. RM. 60, 120 u. 600. Die Vorrats- aktien (Nennwert RM. 700 000, Buchwert RM. 350 000) wurden im Laufe des Jahres 1926 an ein Bankenkonsortium zu 102 % verkauft, der Buchgewinn von RM. 364 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 18./11. 1926 beschloss, das A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 4 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1927, wurden einem Banken- konsortium zu 120 % mit der Verpflichtung überlassen, sie den alten Aktionären (2: 1) bis 30./12. 1926 zu 125 % zum Bezuge anzubieten. Das erzielte Agio ist mit RM. 300 000 der gesetzl. Res. zugeflossen. Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth.-Forder. auf den Inhaber lautende Pfandbr. aus. Die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn- Hypoth.-Oblig. (letztere noch nicht ausgegeben) darf den 20fachen Betrag des bar eingez. A.-K. u. des gesetzl. R.-F. nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindl. Kommunal-Oblig. dürfen unter Hinzurechnung der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. obigen 20fachen Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die Gesamtsumme der umlauf. wertbeständigen Pfandbr. darf den 10 000fach. Betrag der Garantiekapitalien nicht übersteigen. Die im Umlauf befindl. wertbeständ. Komm.-Obl. dürfen unter. Hinzurechn. der umlauf. wert- beständigen Pfandbr. obigen 10 000fach. Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die auf den Inhaber lautenden Pfandbr. u. zwar Serie VI u. ff. werden von der Reichsbank in Klasse I zu ¾ des Kurswertes beliehen. In Thüringen sind sie ebenso wie die Komm.-Obl. zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassen. Zur Rückzahlung gekündigte Pfandbriefe: 4 % Pfandbr. der Serien III, I. XV, XVI, XVIII u.-XIX, alle Stücke zu M. 300, 200 u. 100, rückzahlbar am 1./7. 1923. 4 % Pfandbr. der Serien VI, XII, XVII, 3% % Pfandbr., Serie XIV, u. 3½ %, Serie VII, alle nicht schon früher gekündigten Stücke zu M. 500, 300, 200 u. 100, rückzahlbar am 1./10, 1923. 3½ % Pfandbr., Serie XIII, sämtl. Stücke; 3 % Pfandbr., Serie XIV, die Stücke Lit. D zu M. 200, 4 % Pfandbr., Serie XII, die Stücke Lit. F u. G zu M. 200 u. 100, rückzahlbar am 1./4. 1923. Sämtl. noch nicht verlosten oder gekündigten Stücke der 4 % Pfandbriefe Serie 3, 6, 10–12, 15–19; 3 % Pfandbriefe Serie 14 u. 3½ % Pfandbriefe Serie 7–9 zum 1./1. 1924; 4 % Pfandbr. Serie 20 zum 1./4. 1924; 4 % Pfandbriefe Serie 4 u. 5 zum 1./7. 1924. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1927. 14