Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 309 Liquidator: Baumeister Leo Nauenberg, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. a. D. Dr. jur. Willy Gerschel, Baurat Otto Richter, Dr. Thomas von Hörner, Berlin. Zahlstelle: Berlin: Bankhaus Leo Perl. Tempelhofer Feld Akt.-Ges. für Grundstücksverwertung in Berlin W. 8, Charlottenstr. 60. Gegründet: 26./10. mit And. v. 26./10. u. 30./11. 1910; eingetr. 1./12. 1910 in Berlin-Mitte. Gründer s. Jahrg. 1923/24. Zweck: Übernahme der Rechte u. Pflichten aus einem von der Deutschen Bank in Er- wartung der Errichtung der Ges. für diese mit der Gemeinde Tempelhof getroffenen Ab- kommen (Verwertungsvertrag). Hiernach überträgt die Gemeinde der Deutschen Bank die ausschliessliche Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärfiskus vom 31./8. 1910 (Näh. darüber s. Jahrg. 1922/23) käufl. erworbenen, den westl. Teil des Tempelhofer Feldes darstell. Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel auszuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandes u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Lt. Beschluss der G.-V. v. 4./11. 1920 Abänderung des mit der Gem. Tempelhof ge- schlossenen Verwertungsvertrages. Die Tendenz, den Hochbau zu beschränken u. möglichst durch den Flachbau zu ersetzen, hat dazu geführt, dass von dem der Verwert. durch die Ges. unterliegenden Terrain ca. 68 000 Quadratruten Bruttobauland, das ges. Gelände südl. des geplanten Parkrings mit Ausnahme eines Schutzstreifens an der Tempelhofer Chaussee, für den eine Randbebauung mit 4 Geschossen vorgesehen ist, der Bauklasse F (Landhaus-- bau) überwiesen wurde. Für das Restgelände von 17 600 Quadratruten Nettobauland wurde der bisherige Hochbau mit Seitenflügel u. Quergebäude beschränkt u. nur noch eine fünfgeschossige Randbebauung zugelassen. Im Geschäftsjahr 1924/25 hat die Ges. ihren Plan verwirklicht, den an der Tempelhofer Chaussee gelegenen Streifen des Geländes selbst zu bebauen. Um eine städtebaulich gute Lösung für diesen wichtigsten Teil ihres Besitzes zu schaffen, hat die Ges. ein Preisausschreiben veranstaltet, dessen Ergebnis voll befriedigte. Die Wohnungsfürsorgegesellschaft zu Berlin hat die Hauszinssteuerhypotheken für etwa 250 Wohnungen genehmigt. 20 Wohnungen sind fertiggestellt u. vermietet. Weitere 27 Wohnungen werden zum 1./4. 1926 fertig u. im Laufe des Jahres 1926 wird mit dem Bau von weiteren 100 Wohnungen begonnen werden. Das der landhausmässigen Bebauung überwiesene Gelände wurde von der Verwert. durch die Ges. ausgeschlossen u. der neu begründ. Gemeinnützigen Tempelhofer Heimstätten-Ges. m. b. H. zur Erbauung von Kriegerheimstätten überlassen. Demzufolge wurde der ursprüngl. Kaufpreis von M. 72 000 000 auf M. 17 000 000 ermässigt u hierauf die in Ausführ. des früheren Verwert.-Vertrages an den Fiskus bereits gez. M. 9 500 000 verrechnet, so dass nur noch M. 7 500 000 in sechs gleichen Jahresraten ab 1/10. 1920 zu entrichten blieben, die inzwischen gezahlt sind. Die G.-V. v. 4./11. 1920 geneh- migte ferner die Aufheb. des der Gem. Tempelhof garant. Gewinnanteils u. nach Zahlung einer 4 % kumulativen Div. die Verteil. des ev. erzielten Überschusses zu an das Reich u. zu an die Aktionäre. Nach langen Verhandl. hat 1923 der Fiskus auf seine bis- herige Gewinnbeteilig. verzichtet, wogegen die Gesellschaft an ihn eine Gebühr von 10 % des Bruttoerlöses aus jedem Grundstücksverkauf abzuführen hat. Ausserdem soll bei Veräusser. von Trennstücken, die mehr als 100 Quadratruten gross sind, die in die Satzung aufzunehmende Genehmig. eines Aufsichtsratsbeschlusses von drei Mitgliedern eingeholt werden, in dem der Fiskus durch eines der von ihm in den Aufsichtsrat entsandten Mit- glieder vertreten ist. Wenn auch dieser Vergleich ein grosses Opfer für die Ges. bedeutete, so hat die Verwalt. ihn einem langwierigen, kostspieligen Prozessverfahren vorgezogen. Die Ges. führt gegen die Stadt Berlin einen Prozess über die Aufwertung einer Forderung von RM. 1 075 000. Die Ges. hatte vor dem Kriege der Gemeinde Tempelhof eine Anleihe von M. 4 000 000 zugesichert; hiervon hatte die Gemeinde M. 1 000 000 für den Ankauf eines Rieselfeldes in Anspruch genommen. Bei der Eingemeindung von Tempelhof war diese Schuldforderung von der Stadt Berlin übernommen. Die Ges. glaubt, dass die Aufwert. ihrer Forder. in Höhe des augenblickl. Wertes des Rieselfeldes zu erfolgen habe bzw. dass das Rieselfeld an die Ges. zurückzugeben sei. 1922 wurde ein Block, der ursprünglich an die Feldkraftwagen A.-G. vermietet u. von dieser mit Gebäuden besetzt worden war, zu Zwecken der Kleinindustrie veräussert. 1924 wurden 5000 qm an die Siedl.-Ges. der Berliner Strassenbahn zu RM. 40 je qm verkauft. Zur Verwert. bleiben 222 000 qm. Im Geschäftsj. 1925/26 erhielt die Ges. nach langwierigen Verhandlungen die Genehmig., die Bauten nach dem preisgekrönten Entwurf