388 Bergwerke, Hütten, Salinen, Erdöl-Industrie, Schachtbau. solidation von fünf Gew. gehörigen Grubenfeldern im Jahre 1894 entstanden. Das bis auf zwei Grubenfelder unter dem Namen Eisenzecher Zug konsolidierte Feld umfasst 2 636 000 qam u. besteht aus 60 alten Einzelverleihungen, die fast sämtl. für Eisenerz gelten. Die Gew. betreibt die Ausbeut. der Spateisensteingrube Eisenzecher Zug u. besitzt: 1. Sämtl. Kuxe der mit Eisenzecher Zug markscheidenden Grube der 1000teil. Gew. Concordia zu Dermbach, welche durch Konsolidation von 39 fast durchweg auf Eisen verliehenen Feldern ent- standen ist. Die Gew. Concordia hat ausserdem sämtl. Kuxe der Gew. alten Rechts Harteborn erworben, die über 15 Einzelfelder verfügte. Zus. umfasst der Felderbesitz von Concordia 1.654 000 qm. 2. 531 Kuxe der 1000teil. Gew. Apfelbaumer Zug, die ihrerseits an der mit umfangreichem Felderbesitz ausgestatteten 1000 teil. Gew. Waldstolln mit 778 Kuxen beteil. ist u. selbst beträchtl. gut abgerundeten Grubenbesitz aufweist. Die Felder Apfelbaumer Zug u. Waldstolln markscheiden miteinander u. mit den Gruben Eisenzecher Zug u. Con- cordia. Der Betrieb auf Apfelbaumer Zug wurde mangels Absatz bis auf weiteres eingestellt. 3. 64 Kuxe der erwähnten Gew. Waldstolln. 4. Sämtl. Kuxe der 1000teil. Gew. Reinhold Forster Erbstolln. Die Gew. Eisenzecher Zug baut mit den beiden Gruben Eisenzecher Zug u. Concordia in der Hauptsache auf dem von Siegen über Eiserfeld nach SsW sich er. streckenden Eisenzecher Gangzug, welcher als einer der bedeutendsten Siegerländer Gangzüge anzusehen ist. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, sich für ihre Erztransporte frachtlich zu sichern, hat sich die Ges. ferner an der Seereederei-A.-G. Frigga in Hamburg beteiligt. Im Jahre 1922 u. 1923 beteiligte sich die Ges. durch Erwerb von Aktien an der A.-G. F. Küppersbusch & Söhne in Gelsenkirchen, sowie bei der A.-G. für Federstahl-Industrie vorm. A. Hirsch & Co. in Kassel. Um in der Verfeinerung ihrer Erzeugnisse weiter fortzuschreiten, übernahm die Ges. im Verein mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein die Edelstahlwerke von Eicken & Co. in Hagen. Durch diese Anglieder. ist die Liefer. ihres Eigenbedarfs an Edelstählen u. die Versorg. ihrer Drahtseilerei in Dortmund mit besonders hochwertigen Stahldrähten für Förderseile sichergestellt. Ferner beteiligte sich die Ges. im Jahre 1925 an dem Werdohler Stanz- u. Dampfhammerwerk Adolf Schlesinger (Ges.-K. RM. 600 000), nachdem die Linke-Hofmann-Lauchhammer A.-G. ihre Beteil. an dieser Ges. aufgegeben hatte. Das Werdohler Werk stellt hauptsächlich Eisenbahnmaterial, Gesenk- schmiedestücke für die Automobilindustrie u. Hebezeuge her. Ferner erwarb die Ges. Anfang April 1926 die Aktienmehrheit der Spezialblech-Walzwerks A.-G., Dortmund-Hafen. Im Oktober 1926 pachtete die Ges. die Ruegenberg'sche Eisenwerke in Olpe, die Feinbleche herstellen, zunächst auf 3 Jahre. Interessengemeinschaftsvertrag mit dem Köln-Neuessener Bergwerksverein: Der Ver- trag ist mit Wirkung v. 1./7. 1920 an auf 80 Jahre abgeschlossen; das Quotenverhältnis ist für beide Teile gleich. Der Vorstand von Hoesch hat die Betriebsleitung der Interessengemeinschaft; Köln-Neuessen ist jedoch das Recht eingeräumt, aus seinen ordent- lichen Vorstandsmitgliedern zur Wahl in den Vorstand von Hoesch jeweils bis zur Zahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder von Hoesch seinerseits Mitglieder vorzuschlagen. In Ausübung dieses Rechts ist der Gen.-Dir. von Köln-Neuessen, Bergrat Dr.-Ing. e. h. Fritz Winkhaus, bei Hoesch zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Ihm liegt die Oberleitung des gesamten Bergwerksbesitzes beider Ges. ob. Zur Überwachung der Durchführung des Gemeinschaftsvertrages ist ein Gemeinschaftsausschuss gebildet worden, der aus je 7 Mit- gliedern des A.-R. jeder der beiden Ges. besteht. Der Vorsitz in demselben wechselt all- jährlich zwischen beiden Ges. Dem Gemeinschaftsausschuss sind die Abschlüsse beider Ges. zur Bestätigung einzureichen. Er hat die vom Vorstand jeder Ges. vorgeschlagenen Abschr. u. Rückl. zu prüfen u. das Ergebnis jeder Ges. festzustellen. Die Ergebnisse beider Ges. sind dann in der Art auszugleichen, dass jeder Ges. der gleiche Betrag zufällt. Die Gewinnanteile, die Köln Neuessen aus RM. 5.4 Mill. Hoesch-Aktien zufliessen, fallen nicht unter das für die Ausgleichung in Frage kommende Ergebnis, verbleiben viel- mehr zur alleinigen Verfügung von Köln-Neuessen. Bei späteren Kapitalserhöh. beschliesst der Gemeinschaftausschuss darüber, ob u. in welchem Umfange der betreffenden Ges. für das ihr durch die Kapitalserhöh. zufliessende neue Betriebskapital eine besondere Beteilig. am Ergebnis der beiden Ges. zustehen soll. Erhöht eine der Ges. ihr Kap. ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses, so hat sie keinen Anspruch auf eine solche besondere Beteilig. Jede Ges. kann über den ihr zustehenden Anteil an der Summe der Ergebnisse beider Ges. frei verfügen. Bei Beendigung der Interessengemeinsch. ist jede Ges. verpflichtet, der andern einen Anteil am Jahresgewinn zu gewähren, der der Höhe der Beträge entspricht, die an die Gesamtheit der eigenen Aktionäre ausgeschüttet werden. Bei Feststellung dieser Beträge werden für den Fall, dass nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft die eine oder andere Ges. ihr Kapital erhöht, 5 % des der Ges. neu zugefloss. Kapitalbetrages vorweg abgezogen. Im Falle der Liquidation einer Ges. wird der nach Berichtigung der Schulden, der Rückzahl. des Nennwertes der Aktien, des Rückzahlungs- kurses der Vorz.-Akt. u. des etwaigen Agios der nach Eingehung der Interessengemeinschaft etwa neu ausgegebene Aktien verbleibende Liquidationserlös zwischen der Gesamtheit der Aktion. beider Ges. hälftig geteilt. Die vorerwähnten RM. 5.4 Mill. Köln-Neuessen zustehenden Hoesch-Aktien werden hierbei gesondert behandelt. Geht nach Beendigung der Interessen- gemeinschaft eine der Ges. im Wege der Fusion in einer andern Ges. auf, so hat die auf- nehmende Ges. entsprechende Verpflicht. Beide Ges. sind berechtigt, die Verbriefung vor- erwähnter Rechte in der Form eines Genussscheins zu verlangen.