636 Metall, Maschinen- und Armaturen-Fabriken, Eisengiessereien etc. Zweck: Die Fabrikation von Masch. u. Masch.-Teilen, insbes. die Anfertigung von Ver- brennungskraftmasch. jeder Art, sowie die Beteilig. bei anderen Unternehmen ähnl. Art. Erzeugnisse: Motoren für alle Brennstoffe u. alle Zwecke, Dieselmotoren, Bootsmotoren, Motorlokomobilen, Motorlokomotiven, Schiffsmotoren, Trekker, Triebwagen, Gaserzeugungs- anlagen, Heizgasanlagen, Motorwalzen. Besitztum; Der mit Werkstätten u. Wohnhäusern bebaute Grundbesitz in Köln-Deutz u. Mülheim umfasst eine Fläche von 174 230 qm, ausserdem besitzt die Ges. 277 304 qm, unbebautes Gelände in Köln-Dellbrück ferner 181 605 qm Bauland in Köln-Mülheim. Das Werk in Köln-Deutz ist mit Bahnanschluss versehen u. sämtl. Werkstätten sind unter- einander durch Gleisanlagen verbunden. Das modern eingerichtete Werk arbeitet mit 13 500 000 Kwst. Jahresleistung, die von drei elektr. Zentralen mit zus. 3500 PS. u. von 55 Probierplatz-Dynamos mit einer Leistung von 3 800 000 Kwst. gelief. wird. Dem Betrieb dienen ferner 8 Motoren u. 850 Elektromotoren sowie 577 Hebezeuge mit zus. 1 002 000 kg Tragkraft u. 1867 Werkzeugmasch. Es sind in dem Werk 1925/26 durchschnittlich 2560 Arb. beschäftigt. Der Ges. gehören die oben genannten Tochtergesellschaften in Österreich, Holland u. in Hamburg. Letztere ist mit einem Kapital von M. 3 500 000 ausgestattet u. vermittelt den Vertrieb nach dem überseeischen Ausland einschl. Spanien, Portugal u. den nordischen Ländern. Aus organisatorischen Gründen wurde im Geschäftsjahr 1925/26 das Betriebsvermögen der Tochterges. Langen & Wolf in Wien in die Bilanz der Motoren Deutz A.-G. übernommen. Vertrag der Motorenfabrik Deutz A.-G. mit dem Moskauer Maschinentrust (Mosmaschtrust). Der Maschinentrust wird während der Vertragsdauer keine Lizenzverträge auf Motoren eines anderen Systems abschliessen u. keine anderen Motoren bauen; doch darf er Motoren eigenen Systems, die er bis zum Abschluss dieses Vertrages produzierte, auch weiterhin herstellen. Die Motorenfabrik Deutz darf ähnliche Verträge über technische Hilfe auch mit anderen Staatsunternehmen der Udssk abschliessen; ihr Lieferungsrecht in den Grenzen der Üdssk wie das aller Lizenzinhaber von Deutz wird durch die vorliegende Vereinbarung in keiner Weise berührt. Der Maschinenbautrust hat das Recht, Motoren des Systems Deutz auf dem Territorium der Udssk sowie nach Afghanistan, Tibet, dem Gebiet der Ost- chinesischen Eisenbahn u. der Mongolei zu verkaufen, nach anderen Gebieten jedoch weder mittelbar noch unmittelbar. Zum Studium der Fabrikationsmethoden in den Deutzer Werken kann der Trust Ingenieure u. Meister dorthin entsenden, denen die Motorenfabrik alle not- wendigen Angaben machen wird. Ausserdem ist die letztere verpflichtet, Fachleute zur Instruktion der Werke des Trusts nach Moskau zu entsenden. Für die von der Deutzer Motorenfabrik gewährte technische Hilfe zahlt der Trust eine im Vertrag festgesetzte Ent- schädigung. Die Dauer des Vertrages beträgt 7 Jahre. Nach deren Ablauf hat der Maschinenbautrust das Recht, alle Patente u. Gebrauchsmuster der Motorenfabrik Deutz, die während der Vertragsdauer in der UdSsk registriert waren, oder die der Trust schon angewandt hat, weiter unentgeltlich zu benutzen. Das gleiche Recht gilt auch für die Motorenfabrik bezüglich der vom Trust erworbenen Schutzrechte. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Der Obmann des Schiedsgerichts wird, falls darüber keine Einigung zwischen den Partnern möglich ist, von der Motorenfabrik bestimmt aus der Zahl der von der Technischen Hochschule in Moskau zu bezeichnenden 5 Kandidaten, von denen 2 Bürger der UdSsgR, 2 deutscher Nationalität u. einer Angehöriger einer anderen Nation, u. zwar alle führende Techniker sein müssen. Iuteressengemeinschaften: Lt. G.-V. v. 6./12. 1921 Abschluss eines Interessengemeinschafts- vertrages mit der Motorenfabrik Oberursel A.-G. in Oberursel zunächst auf 50 Jahre. Nach Ablauf von 20 Jahren kann Oberursel den Umtausch seiner Aktien in Deutzer Aktien im Verh. 1:1 verlangen. Der Vertrag sieht unter Wahrung der rechtlichen Selb- ständigkeit der beiden Ges. eine Vereinig. ihrer Fabrikation u. Betriebe unter Führung von Deutz vor. Die Gewinne werden derart verteilt, dass auf Deutz 3, auf Oberursel entfällt. Gleichzeitig wurde die bisher. Fa. „Gasmotoren-Fabrik Deutz“ in die obige abgeändert. Die G.-V. v. 12./12. 1924 genehmigte einen Interessengemeinschaftsvertrag mit der Maschinenfabrik Humboldt A.-G. in Köln-Kalk. Der Vertrag wurde auf 50 Jahre ab- geschlossen, die Führung der Geschäfte erfolgt nach gemeinsamen Richtlinien unbeschadet der Selbständigkeit der einzelnen Unternehm. Die Erträgnisse werden zus.geworfen u. zu gleichen Teilen den beiden Kontrahenten zugeführt. Das bereits bestehende Interessen- gemeinschaftsverhältnis Deutz-Oberursel ist in dem Vertrag voll berücksichtigt. Die G.-V. v. 16./12. 1926 beschloss, für des Geschäftsjahr 1925/26 die §$§ 10 u. 11 des mit der Maschinen- bau-Anstalt Humboldt abgeschloss. Interessengemeinschaftsvertrags, betreffend den Ausgleich der Geschäftsergebnisse, ruhen zu lassen u. die Beteil.-Quote für die Geschäftsjahre 1926/27 bis 1930/31 für Deutz auf 40 % statt 50 % u. für Humboldt auf 60 % statt 50 % festzusetzen. Kapital: RM. 12 750 000 in Aktien 5000 zu RM. 150 (Nr. 1–5000), 3998 zu RM. 250 (Nr. 20 836–24 833), 36 667 zu RM. 300 (Nr. 5001–20 835, 24 834–45 665) u. 1 zu RM. 400 (Nr./ 45 666). Urspr. M. 900 000 bzw. M. 1 200 000, bis 1911 erhöht auf M. 17 472 000. Näheres hierüber siehe Jahrg. 1921/22. Die 1911 erhöht um M. 4 530 000 in 3775 neuen Akt. zu M. 1200 auf M. 22 002 000. Die neuen Mittel dienten zur Bestreit. der Kosten für bauliche Erweiter. des Deutzer Werkes sowie zur Verstärk. der durch die wesentl. Bestell.- und Umsatzsteiger. angespannten Betriebsmittel. Agio mit M. 724 800 in R.-F. 24./3. 1920 Ausgabe