Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 781 der Westf. Kleinbahnen A.-G.; Aktien des Elektrizitätswerks Berggeist A.-G. Das Elektrizitäts- werk Berggeist A.-G. erwarb von dem Rhein.-Westf. Elektrizitätswerk A.-G. das gesamte Kap., nämlich M. 300 000 Anteile des Bergischen Elektrizitätswerks m. b. H. in Solingen. Ferner besitzt die Rhein.-Westfäl. Elektrizitäts-Ges. sämtl. Anteile der Elektrizitätswerke Wermelskirchen G. m. b. H., Anteile der Rheinisch-Westfäl. Bahngesellschaft m. b. H. in Essen; Aktien der Paderborner Elektrizitätswerk- u. Strassenbahn-A.-G., Paderborn, Anteile der Kreis Mettmanner Strassenbahnen G. m. b. H., Aktien der Bergischen Licht- u. Kraftwerke A.-G. in Lennep, Clever Strassenbahn-Ges. m. b H., der Strassenbahn Mörs-Camp-Rheinberg G. m. b. H. Kleinbahn Langenfeld-Monheim-Hitdorf, Strassenbahn Opladen-Ohligs, Kleinbahn Opladen- Lützenkirchen, Kleinbahn Wesel-Rees-Emmerich, Kleinbahn Rees-Empel, Kleinbahn Sieg- burg-Zündorf, Wahner Strassenbahn, Aktien der Rhein-Nahe-Kraftversorgungs-A.-G. in Bad Kreuznach, Aktien der Licht- u. Kraftwerke der Moselkreise A.-G. in Berncastel-Cues, Aktien der Oberrhein-Idarer Elektrizitäts A.-G. in Idar. Per 1./6. 1912 pachtweise Übernahme des Betriebes der Solinger Kreisbahn. 1920 Abschluss eines Betriebsgemeinschaftsvertrages mit der Braunkohlen- u. Brikettwerke A.-G. Roddergrube in Brühl. Auf dieser Grube ist eine grosse elektr. Zentrale errichtet. – Neuerdings hat die Ges. zus. mit der Elektrowerke A.-G. die Mehrheit der Braunschweigischen Kohlenbergwerke (A.-K. RM. 12 750 000) in Helmstedt erworben. Die Ges. betreibt ferner folgende, den Kreis- u. Gemeindeverbänden gehörige Bahnen, mit denen sie Betriebsges. oder Pachtverträge abgeschlossen hat: die Kreis Mettmanner Strassenbahnen, Clever Strassenbahnges. m. b. H., Kleinbahn Langenfeld-Monheim-Hitdorf, Strassenbahn Opladen-Ohligs, Kleinbahn Opladen-Lützenkirchen, Kleinbahn Wesel-Rees- Emmerich; Kleinbahn Rees-Empel, Kleinbahn Siegburg-Zündorf, Wahner Strassenbahn. Die Strassenbahn-Abteilung der Khein.-Westfäl. Elektrizitätswerke A.-G. wurde am 1./10. 1926 von Düsseldorf nach Essen verlegt. Die Leitung der Süddeutschen Eisenbahn-Ges., der Essener Strassenbahnen, der Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen u. der Studienges. zum Bau der Schnellbahnen sind durch Personal-Union zusammengeführt u. befinden sich im gleichen Gebäude. Die Zahl des von der Ges. u. ihren Tochterunternehmungen ausschliessl. der Kohlen- gruben beschäftigten Personals beträgt (Jan. 1926) etwa 1100 Angestellte u. 3500 Arbeiter. Die a. o. G.-V. v. 4./3. 1921 genehmigte die Interessengemeinschaftsverträge mit den sogen. Stinnes-Zechen, der Gew. Viktoria Mathias, Graf Beust u. Friedrich Ernestine. Nach den Verträgen, die auf 90 Jahre abgeschlossen werden, übernimmt das Rheinisch- Westf. Elektrizitätswerk die Geschäftsführung u. Verwalt. sämtl. Anlagen der Stinnes- Zechen. Bei einem Verkauf von Schacht- oder Werksanlagen bedarf es des Einverständ- nisses der Stinnes-Zechen. Gegenüber den Kuxenbesitzern der Stinnes-Zechen übernimmt das R.-W. E. eine Ausbeutegarantie von M. 1000 jährlich für Viktoria Mathias. M. 920 für Graf Beust u. M. 800 für Friedrich Ernestine. Wenn das R.-W. E. für die ersten 10 Jahre der Dauer der Verträge nicht die gegenwärtige Div. von 8 % verteilt, muss der Überschuss der Zechen so erhöht werden, als wenn die R.-W. E.-Div. 8 % beträge. Das Inkrafttreten der Verträge ist an die Bedingung geknüpft, dass bis zum 15./4. mind. 81 % aller Kuxe der Stinnes-Zechen den R.-W. E.-Werken zur Übernahme bis zum 30./6. 1931 eingestellt werden. Für die Gewährung dieses Optionsrechtes erhalten die Kuxen- besitzer der Stinnes-Zechen je M. 1250 bzw. M. 1150 bzw. M. 1000 jährlich auf den Kux. Nach Ablauf der 10 Jahre soll der Übernahmepreis für alle 3 Stinnes-Zechen M. 34 Mill. betragen. 1922 fand ein Aktienaustausch mit der Roddergrube sowie mit den vorstehenden Gewerkschaften statt. Verträge mit Gemeinden etc.: Die Verträge sind in den Jahren 1903–1908 geschlossen u. laufen von 25 bis zu 50 Jahren. Für die Gemeinden ist gegen die Ein- räumung des ausschliessl. Rechts der Strassenbenutzung zwecks Stromlieferung eine jede nach der Art des Strombezuges von 1–8 % schwankende Abgabe von den Bruttoeinnahmen ausbedungen. Die Ges. liefert den Gemeinden und Privaten elektr. Strom für Licht- und Kraftzwecke zu vereinbarten Preisen. 24 Gemeinden sind verpflichtet, das gesamte Kabel- netz mit Zubehör nach Ablauf des Vertrages zum jeweiligen Taxwert zu übernehmen, falls sie ein eigenes Elektrizitätswerk errichten oder den Strom von Dritten beziehen wollen. Im übrigen besitzen die Gemeinden das Recht zur käuflichen Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes zum Taxwert nach Ablauf des Vertrages oder schon vorher nach einer für dig einzelnen Fälle besonders geregelten Frist, zumeist nach 10 oder 15 Jahren, doch bleibt bei Übernahme des Niederspannungs-Kabelnetzes die Verpflichtung zur Strom- abnahme bis zum Ablauf des Vertrages bestehen. Ferner bestehen Stromlieferungsverträge mit dem Hafen Ruhrort, mit der Eisenbahndirektion Essen, sowie mit der Industrie- Terrain-Ges. Reisholz bei Düsseldorf a. Rh. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahl von Zechen u. sonst. Werken der Grossindustrie auf Grund von festen Verträgen. Weiter besteht ein Vertrag mit dem Steinkohlenbergwerk Rheinpreussen, kraft dessen das Rheinisch-Westfäl. Elektrizitätswerk aus den Lieferungen an die Städte Uerdingen, Krefeld u. Krefeld Hafen, an die Gemeinden Friemersheim u. Hochemmerich u. an eine Anzahl Bahnhöfe die Nutz- niessung hat u. die Übertragung dieser Verträge auf sich jederzeit verlangen kann. Zum Zwecke der Kabelführung in industrielle Werke sind ferner mit einer Reihe von Gemeinden Durchgangsverträge geschlossen, welche der Ges. gestatten, ihre Kabel durch das Gebiet der