1376 Brauereien, Mälzereien, Presshefefabriken, Brennereien, Spirituosen-Industrie. verbundenen Ges. zur Verstärkung der Betriebsmittel je M. 100 000 000 5 %ige Teilschuld- verschreibungen aus (s. Interessengemeinschafts-Anleihe). Fusion: Durch Beschluss der a. o. G.-V. der 3 Konzerngesellschaften v. 5./7. 1926 schied die C. A. F. Kahlbaum A.-G. aus dem Interessengemeinschaftsverhältnis aus. Hierfür wurde den Kahlbaum-Aktionären Gelegenheit geboten, entweder ihre Aktien zum Kurse von 120 % an die Schultheiss-Patzenhofer Ges. zu verkaufen oder in Schultheiss-Patzen- hofer Aktien im Verh. 3: 2 umzutauschen. Gleichzeitig war dem Vorstande der Schultheiss- Patzenhofer Ges. die Ermächtig. zur völligen Verschmelzung der C. A. F. Kahlbaum Ges. mit der Schultheiss-Patzenhofer Ges. erteilt worden, die am 28./12. 1926 vollzogen wurde unter gleichzeitiger Gründung einer neuen A.-G. unter der Firma C. A. F. Kahlbaum A.-G., die die Fortführung des Kahlbaum-Vertriebes bezweckt. Nach dem Ausscheiden der Kahlbaum-Ges. aus dem Interessengemeinschaftsvertrag wird dieser lt. G.-V. v. 5./7. 1926 mit der Ostwerke A.-G. allein fortgesetzt, jedoch sind vom 1./9. 1925 ab die Beteiligungsquoten für Schultheiss 8/40, für die Ostwerke 8¼40 des gemeinsamen Ergebnisses beider Ges. sowie des bei der etwaigen Auflösung der bis 1980 vorgesehenen Interessengemeinschaft vorhandenen beiderseitigen Vermögens. Im Falle einer Kapitalserhöh. hat der Gemeinschaftsausschuss darüber zu beschliessen, ob u. in welchem Umfange der das Kapital erhöhenden Ges. eine weitere Beteil. am Ergebnis u., für den Fall der Auseinandersetzung, am Gesamtvermögen zusteht. Ein derartiger Beschluss des Gemeinschaftsausschusses bedarf zu seinem Zustandekommen der Zustimmung von der Abstimmenden. Wird das Kapital ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses erhöht, so findet eine Veränderung der Beteil. quoten nicht statt. Überschreitet die Erhöh. der Beteil. das Mass, welches sich aus dem Verhältnis zwischen dem neu zugeführten u. dem bisher. Kapital ergibt, so bedarf es ausserdem der Zustimmung beider G.-V. Hierbei wird das bisher. Kapital nach dem durchschnittl. Berliner Börsenkurs (Kassakurs) der letzten 30 Tage vor dem Tage der über die Quotenerhöhung beschliessenden Sitzung des Gemeinschaftsausschusses berechnet. Beschliesst eine der Ges., für ein Geschäftsjahr eine geringere Summe als Dividende oder in sonst. Form an ihre St.-Aktionäre auszuschütten, als es im Vergleich zu der für dasselbe Geschäftsjahr von der andern Ges. an deren St.-Aktionäre ausgeschütteten Summe den Beteil. quoten entspricht, so wird der hierdurch ersparte Betrag Sondervermögen derjenigen Ges., welche die verhältnismässig geringere Summe ausschüttet. Der Ertrag dieses Sondervermögens bleibt bei dem jährlichen Gewinnausgleich u. das Sondervermögen selbst bei dem im Falle der Beendigung der Interessengemeinschaft vorzunehmenden Vermögensausgleich ausser Betracht; jede Ges. ist berechtigt, über das Sondervermögen u. dessen Ertrag jederzeit ganz oder teilweise zu verfügen. Durch G.-V.-B. v. 14./11. 1922 erfolgte Annahme des am 16./9. 1922 geschloss. Vertrages einer Interess.-Gemeinsch. mit der Pschorrbräu A.-G. in München, der den Zeitraum v. 1./10. 1921 bis 30./9. 1980 umfassen sollte, aber 1925 gelöst worden ist. An Stelle dessen ist nur eine gegenseitige Aktien-Beteilig. getreten. – Von den stillgelegten Betrieben sind die frühere Pfefferberg-Brauerei in Berlin u. der zur ehemaligen Patzenhofer Brauerei gehörige Brauerei- u. Mälzereibetrieb in Fürstenwalde 1921/22 verkauft. Desgl. die Grundstücke in Tegel, Köpenick, Mittenwalde, Halbe u. Berlin, Neue Jakobstr. 26. Dahingegen wurden erworben Grundst. in Hirschberg, Glogau, Krummhübel, Pasewalk, Wittstock, Schneidemühl., Wolfen, Wendisch-Buchholz, Binz, Nauen, Spandau, sowie das früher der Berliner Bier- brauerei A.-G. vorm. F. W. Hilsebein in Berlin gehörige Grundstück Am Tempelhofer Berg Nr. 6 mit der gesamten Brauereieinricht. u. allem Inventar. Das Grundstück ist an die Berliner Brauereivereinigung Monopol G. m. b. H. verpachtet, die für die Ges. obergärige Malzbiere herstellt. Die Ges. ist Mitglied des Vereins der Brauereien Berlins u. der Um- gegend. Ausserdem ist die Ges. Mitglied verschied. and. lokaler Fachverbände, die Ver- einbarungen über allgemeine Geschäftshandhabung, Bierpreise, Fass-, Flaschen- u. Kasten- pfandverträge u. dgl. zum Zwecke haben. Kapital: RM. 39 500 000 in 13 500 St.-Akt. zu RM. 1000, 2500 St.-Akt. zu RM. 300, 95 200 St.-Akt. zu RM. 250, 6000 St.-Akt. zu RM. 50, 7500 St.-Akt. zu RM. 20 u. 500 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Urspr. M. 1 500 000 u. wurde allmählich, letztmalig im April 1921 um M. 4 Mill. erhöht. Nochmalige Kapiralerhöhung lt. G.-V. v. 6./12. 1921 um M. 110 Mill. in 60 000 St.-Akt. zu M. 1000, angeb. zu 175 % (2:3), u. 500 Vorz.-Akt. à M. 100 000; letztere übern. von den Ostwerken A.-G. in Berlin. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 31./3. 1925 von M. 150 Mill. auf RM. 26 Mill. (St.-Akt. 4: 1, Vorz.-Akt. 50: 1) in 95 200 St.-Akt. zu RM. 250, 2500 St.-Akt. zu RM. 300, 6000 St.-Akt. zu RM. 50, 7500 St.-Akt. zu RM. 20 u. 500 Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % u. Nachzahl. verpflicht. u. im Falle der Liqu. auf eine vorzugsweise Befriedig. zu 100 % des Nennwertes. Die a. o. G.-V. v. 5./7. 1926 beschloss, das A.-K. von RM. 26 Mill. um RM. 13 500 000 auf RM. 39 500 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 13 500 St.-Akt. zu je RM. 1000, div.-ber. ab 1./9. 1925, von denen 11 345 St.-Akt. zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kahlbaum-Ges. dienten. Die Anleihen sind zur Rückzahl. am 1./1. 1927 unter Verzicht auf Abzug des Zwischen- zinses zum Aufwert.betrage gekündigt worden; gleichzeitig wurden die Zinsen für die Jahre 1925 u. 1926 (insges. 5 %) unter Abzug von 10 % Kapitalertragssteuer gezahlt. Die Genussrechte für Altbesitzer wurden mit RM. 100 für je M. 1000 vom 1./1. 1927 in bar abgelöst.