―――――― Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1773 (400: 1) in RM. 12 500 Akt. zu RM. 100; gleichz. erhöht um RM. 750 000 in 7500 Akt. zu RM. 100. Lt. G.-V. v. 10./3. 1927 Erhöh. um RM. 2 000 000 in 2000 Inh.-Akt. zu RM. 1000, welche in Gemässheit des Fusionsvertrags den Aktion. der Deutsch-Nordischen Handelsbank A.-G. zu Berlin überlassen wurden. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 100 = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Noch nicht eingeford. Einzahl. auf Kap.-Erhöh. (75 %) zu M. 750 000 (17./2. 1927 eingez.) 562 500, Kassa, fremde Geldsorten u. Guth. bei Noten- u. Abrechn.- (Clearing-) Banken 396 326, Wechsel 64 537, Guth. bei Banken u. Bankfirmen. 809 536, Anleihen u. verzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Bundesstaaten 7950, sonst. börsengäng. Wertp. 170 266, dauernde Beteil. 461 041, Debit. in lauf. Rechn. 3 412 620, (Aval- u. Bürgschaftsdebit. 104 249), Hyp. 4000, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Kap.-Res. 250 000, Guth. von Banken u. Bankfirmen 1 197 534, Lorokredit. 2 402 226, noch nicht eingel. Schecks 5669, eig. Akzepte 28 546, (Aval- u. Bürgschaftsverpflicht. 104 249), Gewinn 4802. Sa. RM. 5 888 778. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.-Kosten 324 237, Abschr. auf Dubiose 209 517, Gewinn 4802. – Kredit: Vortrag aus 1925 4653, Provis. 208 811, Wechsel u. Zs. einschl. des Gewinns auf Coup. u. Sorten 322 218, diverse Eingänge 2874. Sa. RM. 538 557. Dividenden 1918–1926: 0, 6, 0, 12, 80, 0, 5, 0, 0 %. Direktion: Komm.-Rat Heinrich Raupert, Dr. N. Soloweitschik, Rich. Stöss, Berlin; Stellv. Eugen Lichtenstein, Dr. J. Sack. Aufsichtsrat: Vors. Staatssekr. a. D. Handelsk.-Synd. Oskar Meyer, Stellv. Dr. J. Alschitz, Dr. J. Golberg, Reichsmin. a. D. Dr. Ernst Scholz, Staatssekr. Prof. Jul. Hirsch, Geh. Reg.-R. Dr. Fritz Demuth, Rechtsanw. Curt Kallmann, Fabrik-Dir. Ernst Sabersky, Dir. Georg Gravenstein, Prof. August Kaminka, Berlin; Konsul Leo Wainstein, Helsingfors; Chemiker Dr. Oskar Löw-Beer, Frankf. a. M.; Bankier Georg Rudziewes; vom Betriebsrat: E. Neumann. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Reichsbank in Berlin SW. 19, Jagerstrasse 34/36. Hauptsitz: Berlin. Im ganzen Deutschen Reiche bestanden Ende 1926: 17 Reichsbank- hauptstellen, 84 Reichsbankstellen, 350 Reichsbanknebenstellen mit Kasseneinricht., 1 solche ohne Kasseneinricht. u. 1 Reichsbank-Warendepot (insges. 453). Die Zahl der sämtl. Beamten am 31./12. 1926 betrug 8572 Beamte, 1073 Angestellte sowie 591 Arbeiter u. Arbeiterinnen, davon entfielen auf die Hauptbank in Berlin 2800 Beamte, 342 Angestellte u. 470 Arbeiter u. Arbeiterinnen. Die Reichsbank kann im juristischen Sinne nicht als A.-G. gelten und ist den Be- stimmungen des Handelsgesetzbuches betr. Eintragung in das Handelsregister und deren rechtl. Folgen nicht unterworfen. Gegründet: Durch Bankgesetz v. 14./3. 1875, das Statut vom Kaiser bestätigt 21./5. 1875, abgeändert durch Kaiserl. Verordn. v. 3./9. 1900 und 18./12. 1909; in Tätigkeit seit 1./1. 1876. Abänder. d. Bankgesetzes durch die Gesetze vom 18./12. 1889, 7./6. 1899, 1./6. 1909, 4./8. 1914, 16./12. 1919, 9./5. 1921, 26./5. 1922, 24./7. 1922, 10./10. 1923, 26./10. 1923, 19./3. 1924, 30./8. 1924. Im Jahre 1765 wurde die „Königl. Giro- und Lehnbank in Berlin“ gegründet, aus welcher durch Bankordnung vom 5. Okt. 1846 die „Preussische Bank“ Eervorging. Diese ist bei Begründ. der Reichsbank vom Deutschen Reiche gegen eine an Preussen zu zahlende Entschädig. von M. 15 000 000 erworben worden. Übernommen wurden die Gebäude der Preuss. Bank f. M. 12 751 012.85 u. den Aktionären der Preuss. Bank wurde der Umtausch ihrer Aktien gegen solche der Reichsbank gewährt. Ueber Bankgesetz vom 30./8. 1924 u. die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes für die Reichsbank geltenden hauptsächlichsten Bestimmungen s. Handb. 1924/25 I u. 1925 I. Zweck: Die Reichsbank ist eine von der Reichsregierung unabhängige B ank, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt u. die Aufgabe hat, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern u. für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Sie hat auf die Dauer von 50 Jahren das ausschliessliche Recht, Banknoten in Deutschland auszugeben. Die Reichsbank hat das Recht, ihr Grundkapital bis auf Reichs-M. 400 Mill. zu erhöhen, Das Reichsbankdirektorium bestimmt in diesem Rahmen die Höhe des Grundkapitals, wobei das Mindestkapital Reichs-M. 300 Mill. betragen soll. Die Bank wird verwaltet durch das Reichsbankdirektorium, das aus einem Präsidenten als Vorsitzendem u. der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern besteht. Das Reichsbank- direktorium bestimmt insbes. die Währungs-, Diskont- u. Kreditpolitik der Bank. Präsident u. Mitglieder müssen deutsche Reichsangehörige sein. Ausser der Vertretung der Anteilseigner in der G.-V. besteht ein ständiger Ausschuss der Anteilseigner (Zentralausschuss). Ferner besteht ein Generalrat aus 14 Mitgl., von denen sieben die deutsche Reichsangehörigkeit und je eines die britische, französische, italienische, belgische, amerikanische (Vereinigte Staaten). holländische und schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Der Präsident des Reichsbankdirektoriums ist eines der deutschen Mitgl. und zugleich Vors. des Generalrats. Die Amtsdauer der Mitgl. des Generalrats mit Ausnahme des Präsidenten und des Kommissars beträgt drei Jahre.