1808 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Bayerische Vereinsbank in München, Maffeistr. 5. Gegründet: Konz. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In erster Eigenschaft betreibt sie bei ihren Hauptniederlassungen in München u. Nürnberg, sowie bei ihren Zweigstellen das Kontokorrent-, Effekten-, Devisen-, Disconto-, Giro- u. Inkassogeschäft, pflegt den Scheckverkehr, übernimmt Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots zur Aufbewahr. u. Verwaltung. Annahme ge- schlossener Depots und Vermietung von Safes. Wegen Aufnahme u. Erwerb von Banken u. Bankfirmen, sowie Errichtung von Filialen siehe die früheren Jahrgänge dieses Handb. Das Institut unterhält Hauptniederlassungen in München u. Nürnberg u. 52 Niederlassungen in Bayern. Angestellte Ende 1926: 1540. Die Zahl der eigenen Bankgebäude beträgt 38. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Beteiligungen: Die Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bankfirmen E. L. Fried- mann & Co. in Berlin, Kux, Bloch & Co. in Wien, interessiert an der Steiermärk. Escompte-Bank in Graz, der Bank für Oberösterreich u. Salzburg in Linz, der Donau- ländischen Kredit-Ges. A.-G. in München, der Tiroler Landesbank in Innsbruck. Ein Freundschaftsverhältnis verbindet sie mit den Bankhäusern Mendelssohn & Co. in Berlin u. Amsterdam. Ferner nahm die Bank Beteil. an der von diesen Firmen begründ. Maat- schappij voor Bank en Handelsondernemingen in Amsterdam. Die Aktien der Bayer. Handelsbank in München u. der Vereinsbank in Nürnberg sind fast ganz im Besitz der Ges. Interessengemeinschaft: Die a. o. G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss, die Bankabteil. der Bayer. Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg einschl. der Filialen unter Übertragung der zu- gehörigen Aktiven u. Passiven auf die Bayerische Vereinsbank mit dem Geschäftsbetrieb der letzteren zu verschmelzen, ferner eine Interessengemeinschaft zwischen der Bayerischen Vereinsbank u. den beiden anderen Instituten, die sich fortan auf den Betrieb des Bodenkredit- geschäftes beschränken, zu schaffen, mit der Massgabe, dass die Erträgnisse der drei Institute zusammengeworfen u. nach der Höhe der Aktienkapitalien, wieder unter sie verteilt werden. Gleichzeitig wurde den Aktionären der Bayerischen Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten. Unter Wahrung ihrer rechtlichen u. verwaltungsmässigen Selbständigkeit bilden die der Interessengemeinschaft angehör. Banken eine wirtschaftl. Einheit. Kapital: RM. 21 050 000 in 2500 St.-Akt. Lit. A zu RM. 1000, 160 000 Lit. B zu RM. 100, 75 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 1890 um M. 9 000 000, 1897 um M. 6 000 000, 1898 weitere Erhöhung um M. 4 500 000. Nochmals erhöht 1908 um M. 7 500 000. Weitere Erhöhung 1913 um M. 6 000 000. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 2./7. 1920 um M. 21 000 000. Dann lt. G.-V. v. 31./3. 1921 erhöht um M. 98 000 000 St.-Akt., davon M. 69 000 000 den Aktionären der Bayer. Handels- bank in München (M. 44 500 000) und der Vereinsbank in Nürnberg (M. 24 500 000) in Umtausch angeboten u. zwar den ersteren im Verh. 1:1, den letzteren im Verh. 6: 7. Die G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss auch die Ausgabe von M. 60 000 000 Vorz.-Akt. Die Bayerische Handelsbank u. die Vereinsbank in Nürnberg haben diese Vorz.-Akt., welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht ausgestattet u. amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Das Div.-Recht ruht für die Dauer der unter den beteiligten Banken vereinbarten Interessengemeinschaft, da die Gewinne der drei Banken einem Gesamterträgnis, das nach einem bestimmten Verhältnis verteilt wird, zufliessen und deshalb die Verrechnung unter den Mitgliedern der Interessengemeinschaft zwecklos ist. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 21./4. 1922 um M. 135 000 000 sowie M. 10 000 000 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 1000. Die Vorz.-Akt., die von dem Bankhaus Mendelssohn & Co., Berlin übernommen wurden, sind mit den gleichen Rechten wie die obigen ausgestattet. Erhöht lt. G.-V. v. 1./3. 1923 um M. 495 000 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. M. 255 000 000 voll einbez. Aktien wurden von einem Konsort. unter Führung des Bankhauses Mendelssohn & Co., Berlin übern., davon M. 152 500 000 den bisher. Aktion. im Verh. 2: 1 zu 1000 % angeboten. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 24./3. 1925 von bisher M. 870 Mill. (M. 800 Mill. St.-Akt. u. M. 70 Mill. Vorz.-Akt.) auf RM. 13 050 000 (RM. 12 Mill. St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) in 1500 St.-Akt. zu RM. 1000, 60 000 St.-Akt. zu RM. 100, 75 000 St.-Akt. zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Dann lt. gleicher .........