Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1809 G.-V. erhöht um RM. 8 Mill. in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 70 000 St.-Akt. zu RM. 100, übern. von einem Konsort. (Mendelssohn & Co., Berlin) zu 102 %, angeboten den Aktion. bis „ zu 110 % £ Börsenumsatzsteuer. Auf RM. 300 alte Akt. entfielen RM. 200 neue Aktien. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündel- sicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. u. 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch derjenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Obl. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1923 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 53 812 110 289 an Hyp.-Darl. im Umlauf M. 53 267075 400 an Pfandbriefen u. Komm.-Darl. M. 2 979 664 956, denen M. 2 953 790 500 Komm.-Obl. gegenüberstanden. Kurs Ende 1925–1926: Pfandbriefe 4 % einschl. Ser. 120 u. 3½ % sämtl. Ser.: 6.15, 21.70 %. Komm.-Obl. 4 % einschl. Ser, 4 u. 3½ % sämtl. Ser.: 2, 10 %. Notiert in München. Auch notiert in Augsburg. Daselbst Kurs Ende 1926: 4 % Pfandbriefe einschl. Ser. 120: 21 %; 4 % Ser. 121–356: – %. 3½ % Komm.-Obl. – %; 4 % Komm.-Obl. einschl. Ser. 4: – % 7–16 % Komm.-Obl. Ser. 1–31: – %. Die vor dem 14./2. 1924 ausgegeb. auf Papiermark lautenden Darlehen u. Pfandbriefe sind nach den Vorschriften des Aufwertungsgesetzes-vom 16./7. 1925 zu liquidieren. Pfandbrief-Teilungsmasse am 31. Dez. 1926 (Aufwertungsbetrag zu 25 %): Aktiva: Ansprüche aus bestehenden Hyp. einschl. Zs. 70 124 801, Rückwirkungsansprüche u. Anteil der Masse an Vorbehaltshyp. einschl. GM. 2 183 481.35 dinglich nicht mehr gesicherter Forder. ohne Rücksicht auf Einbringlichkeit 29 525 562, Anlagen der Teilungsmasse aus ein- gegang. Rückzahl. u. Zs. 6 788 348. Sa. GM. 106 438 712. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 372 348 300. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1926: Aktiva: Goldmark- bestand der aufzuwert. Kommunaldarlehen mit den rechtskräftig feststehenden Beträgen bezw. mit 12½ oder 2½ % aufgewertet ohne Berücksichtig. der Anträge auf weitergehende Aufwert. 2 593 597, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zs. 511 166. Sa. GM. 3 104 764. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Kommunal- schuldverschreib. GM. 22 981 320. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung. Lt. Beschluss des A.-R. v. 13./11. 1926 nimmt die Ges. zum 1./1. 1927 eine erste Teilausschüttung in Höhe von 20 % des Gold- markgehaltes der Papiermarkpfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen (mit Zinslauf ab 1./1. 1927) vor. Den Goldpfandbriefen sind Anteilscheine beigegeben, die zur Teilnahme an den künftigen Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen; sie treten daher in jeder Beziehung an die Stelle der auf Mark alter Währung lautenden Pfandbriefe. Die Goldpfandbriefe sind eingeteilt in Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 1./1. u. 1./7. Um auch denjenigen Pfandbriefgläubigern, auf deren Pfandbriefe ein Betrag von mind. GM. 10, aber weniger als GM. 50 entfallen würde, eine Teilnahme an den weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse zu ermöglichen, ist ferner die Ausgabe von Zertifikaten im Nennwerte von GM. 10 vorgesehen. Auch den Zertifikaten sind Anteil- scheine beigegeben; es gilt für sie das Gleiche wie für die Goldpfandbriefe. Dagegen werden den Zertifikaten keine Zinsscheine beigegeben; die Vergüt. der 4½ % Zs. erfolgt bei Einlösung der Zertifikate. Der Besitzer von Zertifikaten im Gesamtgoldmarkbetrage von GM. 50 ist berechtigt, jederzeit den Umtausch in einen Goldpfandbrief im Nennbetrage von GM. 50 zu verlangen. Soweit die erste 20 % Teilausschüttung einen Betrag von weniger als GM. 10 ergibt, werden die sämtlichen Ansprüche durch Zahlung von 20 % des Gold- markbetrages in Bar abgegolten. 5 % Gold-Pfandbriefe: Ser. 1–18 von 1923 u. 1924; Stücke zu GM. 10, 20, 50, 100, 500 u. 1000 (1 GM. = 0.3584 gr. Feingold); verlosbar u. kündbar. Notiert in München. Kurs Ende 1924–1926: –, 64, 89 %. 8 % Gold-Pfandbriefe: Ser. 1–5, unverlosbar u. unkündbar bis zum 1./11. 1929; Ser. 6–15, 21–27 unverlosbar u. unkündbar bis zum 1./1. 1930; Ser. 16–20, 36–40 unverlosbar u. unkündbar bis zum 1./4. 1930; Ser. 41–79, 84, 86 unverlosbar u. unkündbar bis zum 1./10. 1930; Ser. 80–83 unverlosbar u. unkündbar bis zum 1./1. 1932. Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. —– Notiert in München. Kurs Ende 1925 –1926: Ser. 1–5, 11–25, 36–79, 84: 84, 101 % Ser. 6–―10, 26 u. 27: 84, 100.25 %. Kurs Ende 1926: Ser. 80 u. 81: 102 %. 10 % Gold-Pfandbriefe: Ser. 1–7 von 1924; Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000 u. 2000; verlosbar u. kündbar. – Notiert in München. Kurs Ende 1924–1926: 95, 92, 100.40 %. — Im Sept. 1926 wurden die Ser. 1 u. 2 zur Rückzahl. zum 1./10. 1926 gekündigt; im März 1927 wurden die Ser. 3–5 zur Rückzahl. zum 1./4. 1927 gekündigt. 10 % Gold-Pfandbriefe: Ser. 8 u. 9 von 1924; Stücke zu GM. 2000 u. 1000; verlosbar u. kündbar u. bis spät. 31./12. 1929 einzulösen. – Notiert bis 1925 in München. Kurs Ende 1924 bis 1925: 96, 94 %. – Zur Rückzahl. zum 1./5. 1926 gekündigt. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1927. 114