Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1993 Petry, Berlin; Frhr. v. Braun, Berlin; Geh. Justizrat Klingenbiel, Marburg; Generalland- wirtschafts-Dir. von Seydlitz-Habendorf. Verw.-Rat: Frhr. von Pfetten, Reg.-Präs. Dr. Kutscher, Präs. Dr. Brandes, Freiherr von Braun, Dir. Petry, M. d. L. Graf von Kalckreuth, Gutsbes.- Hillger-Spiegelberg, Dr. Crone- Münzebrock, Dr. Kayser, Reg.-Rat Gennes, Ökonomierat Johannssen. Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landwirtschaftliche Zentralbank). Berlin W 8, Wilhelmstr. 67. Gegründet: Lt. Gesetz v. 18./7. 1925 erfolgte die Errichtung der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt. Die Notwendigkeit der Gründung des Instituts resultierte in erster Linie aus dem Kreditbedarf der Landwirtschaft, der sich nicht zuletzt durch die auf Grund des Dawes-Abkommens im Gesetz über die Liquid. des Umlaufes an Rentenbankscheinen fest- elegte Vorschrift, dass die gemäss § 16 der Rentenbankverordn. gewährten Kredite bis zum 1./12. 1927 abgewickelt sein müssen, ergibt, ein Kreditbedarf, der von den vorhandenen Instituten allein nicht hätte befriedigt werden können, da die Abdeckung einer Rentenmark-Schuld von rd. M. 800 Mill. in knapp 3 Jahren seitens der Landwirtschaft unmöglich gewesen wäre. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts u. steht unter Aufsicht des Reiches, welches hierzu 2 Kommissare bestellt. Diese haben, mit den Vollmachten ausgestattet, über die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen zu wachen. Ernannt werden diese beiden Kommissare von dem Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft bzw. vom Reichminister der Finanzen. Zweck: Beschaffung u. Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirt- schaft in allen ihren Zweigen unter Einschluss der Förderung der Bodenkultur u. land- wirtschaftlichen Siedlung; Devisen im Einvernehmen mit der Reichsbank zu kaufen u. zu verkaufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; verfügbare Kassen- bestände durch kurzfristige Anlage bei sicheren Bankfirmen nutzbar anzulegen. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt kann Darlehen gewähren an die Länder u. an die von der Reichsregierung oder von den Landesregierungen bezeichneten Organisationen, für Zwecke der Förderung der Bodenkultur u. landwirtschaftl. Siedlung. – Bei Gewährung von Darlehen zwecks Versorg. der Landwirtschaft mit Personalkredit sind unter der Voraus- setzung der Stellung der erforderl. Kreditunterlagen zu berücksichtigen: 1. folgende Kredit- institute: a) Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, bp) Centrallandschaftsbank für die Preuss. Staaten, c) Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., d) die Staatsbanken der Länder, e) die Privatnotenbanken der Länder Bayern, Sachsen, Württemberg u. Baden, f) Deutsche Giro- zentrale, g) ein Kreditinstitut der landwirtschaftl. Arbeitnehmer, die Deutsche Landvolkbank A.-G., das vorwiegend den landwirtschaftl. Kreditverkehr pflegt, u. die Zentrale der Getreide- kreditbanken A.-G., h) folgende Anstalten: Bank für Landwirfschaft A.-G., Berlin, Landmann- bank A.-G., Berlin, die Aktienbanken des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, Deutsche Bauernbank A.-G., Berlin, ein Zentralbankinstitut der im Reichsverbande landwirtschaftl. Kleinbetriebe, im Deutschen Bauernbund u. im Bayer. Bauernbunde zus.geschlossenen landwirtschaftl. Klein- u. Mittelbetriebe: die Heimbank A.-G., mit der Massgabe, dass die Gesamtquote dieser Gruppen nicht mehr als 10 % der Gesamt- personalkredite betragen darf; die 5 Gruppen sind dabei in möglichst gleicher Höhe zu berücksichtigen; 2. solche vorwiegend den landwirtschaftlichen Kreditverkehr pflegende Anstalten zentralen Charakters, sofern sie von dem Verwaltungsrat mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen bestimmt werden. – Die Personalkredite werden gegen die in der Satzung bestimmten Sicherheiten gewährt. Beteiligungen: Im Juli 1926 beteiligte sich die Ges. mit 50 % des A-K. an der Gründung der Finanzierungsges. für Landkraftmaschinen A.-G. in Berlin (A.-K. RM. 2 Mill.). Die andere Hälfte wurde von folgenden Instituten u. Banken übernommen: Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank, Preussische Zentralgenossenschaftskasse, Reichskredit- Ges., Commerz- u. Privatbank, Deutsche Bank, Disconto-Ges., Dresdner Bank. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung u. Finanzierung von Krediten zum Zwecke des Bezuges von Motorpflügen u. sonstigen landwirtschaftlichen Maschinen, die Tätigung aller diesen Zweigen dienenden Rechtsgeschäfte, endlich die nachdrückliche Förderung sämtl. Mass- nahmen zwecks Verbesserung u. Verbilligung derartiger Maschinen. Aus dem Verwaltungsbericht für 1926: Im Personalkreditgeschäft sind der Ges. von der Deutschen Rentenbank u. a. rund RM. 29 Mill. Wechselforder. übertragen worden. Ferner erwarb die Ges. rd. RM. 15 Mill. Wechselforder. von der Deutschen Rentenbank unter Leistung des Gegenwerts. Sodann sind Rückzahl. auf Wechselkredite, hauptsächlich aus neu aufgenommenen Hypothekarkrediten, erfolgt, so dass der Debitorenstand sich Ende 1926 einschl. RM. 9 Mill. Kleinbauernkredite auf RM. 209 Mill. gegenüber RM. 169 Mill. am Ende 1925 belief. Es waren Ende 1926 folgende Kredite zur Verfüg. gestellt: Klein- bauernkredite RM. 9 101 000, Meliorationskredite: RM. 15 Mill., Kredite zur Förder. der Ödlandkultivierung vom Hofe aus: RM. 400 000, Kredit zur Förder. des Korbweidenanbaues: RM. 1 200 000. Im Realkreditgeschäft brachte das Jahr 1926 in seiner ersten Hälfte die völlige Unterbringung des Erlöses der bereits im Sept. 1925 aufgelegten Amerika-Anleihe (nom.