――――――――――― ag Banken und andere Geld-Institute. 2051 Gewinnverteilung. § 37. Von dem jährlichen Reingewinn sollen 20 % so lange einem R.-F. zugeführt werden, als dieser weniger als 12 % des Notenumlaufs der Bank beträgt, gerechnet nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate. Die Anteilseigner haben Anspruch auf eine jährl. Div. von 8 %. Wird diese Div. in einem Jahr nicht erreicht, so ist der daran fehlende Betrag aus dem Reingewinn der folg. Jahre nach Abzug der dem R.-F. gesetzl. zufliessenden Beträge vorweg zu entnehmen, es sei denn, dass er aus einer vor- handenen Div.-Reserve entnommen werden kann. Der nach Ausschütt. dieser Div. ver- bleibende Restbetrag des Reingew. wird wie folgt geteilt: von den ersten Reichs-M. 50 Mill. erhalten das Reich die Hälfte, die Anteilseigner die andere Hälfte; von den nächsten M. 50 Mill. erhalten das Reich drei Viertel, die Anteilseigner ein Viertel. Von dem dann noch etwa verbleibenden Restbetrag erhalten das Reich neun Zehntel, die Anteilseigner ein Zehntel; die hiernach den Anteilseignern zufliessenden Beträge werden ent weder als Zuschlag zu der Div. gezahlt oder einem Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahlung zwecks Aufrechterhalt. einer gleichmäss. Div. zugeführt. Ein bei der Begeb. von Anteilsscheinen etwa zu gewinnendes Aufgeld fliesst dem R.-F. zu. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis spät. Mai. Stimmrecht: Je RM. 100 Anteilschein = 1 St., Grenze 300 St. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Betrag der nicht begeb. Reichsbankanteile 177 211 900, Goldbestand, unbelastet (Barren, in- u. ausländische Münzen): a) in den Kassen der Bank 1 661 103 415, b) bei ausländ. Zentralnotenbanken 170 280 307, Kassenbestand an: a) Scheide- münzen 85 990 713, b) Rentenbankscheinen 7 408 115, c) eig. Noten 1 389 174 230, d) Noten deutscher Privatnotenbanken 4 294 850, Guth. in ausländ. Währ. (davon wurden zur Noten- deckung herangezogen Guth. im Werte von RM. 517 664 000) 536 994 189, Bestand an ausländ. Noten 1 504 048, Bestand an Auslandswechseln u. -schecks 424 585 044, Bestand an Inlands- wechseln u. -schecks 1 412 897 249, Silberbestand 675 281, Betrag der Lombardforder. u. zwar: a) gegen Gold u. Silber 1200, b) gegen Wertp. 41 489 900, c) gegen Wechsel 41 142 000, d) gegen Waren 1 136 900, gegen langfristige Schuldverschrelb. des Reichs 308 300, Bestand an eig. Wertp. 91 011 004, Forder., deren Eingang ungewiss ist 14 904 311, Grundst. u. Geb. 30 000 000, Forder. aus der Auseinandersetz. mit dem Reiche 136 422 481, verschiedene: a) zum Umlauf nicht mehr geeignete Banknoten 283 840, b) noch nicht abgerechnete Bauten 7 217 967, c) sonst. Forder. 187 037 219. – Passiva: Grundkapital: a) begebene Reichsbankanteile 122 788 100, b) nicht begebene Reichsbankanteile 177 211 900, gesetzl. R.-F. 38 510 155, Rückstell. für Pensions- u. Wartegeldverpflicht. 80 000 000, Delkr.-F. 50 000 000, Rückl.: a) für Noten- neudruck 15 000 000, b) für Neubauten 15 000 000, Spez.-R.-F. für künftige Div.-Zahl. 43 133 287, Gesamtbetrag der in Betrieb gegebenen Banknoten 5 124 983 700, Guth. der Giro- u. Konto- korrentgläubiger 648 046 910, verschiedene: a) auf das Jahr 1927 entfallende Zs. von Wechseln 5 119 303, b) alte Div. 253 710, c) Betrag der von der Reichsbank einzulös. Dollarschatzanweis. des Reichs 1 066 545, d) Verpflicht. in ausländ. Währung 188 634, e) sonst. Buchschulden 83 538 422, Reingew. für 1926 (622 792 247 abzügl. 20 % Überweis, an den gesetzl. R.-F. 4 558 449) 18 233 798. Sa. RM. 6 423 074 464. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Gewinn von Wechseln u. Schecks 98 655 377, Gewinn aus Lombardgeschäften 2 021 829, Gebühren 2 968 146, Zs. von Buchforder. 5 958 797, Gewinn auf Wertp. 78 642, Erträge aus Grundstücken der Bank 1 959 832, Gewinn auf Edel- metall 586 661, verschiedene: a) wiedereingezogene Unk. 570 449, b) sonst. Einnahmen 68 089. – Ausgaben: Verwalt.-Kosten 83 310 532, Rückl. für Neubauten 6 765 041, Reingewinn 22 792 247. Sa. RM. 112 867 820. Gewinnberechnung: Es betragen demnach die Einnahmen.. 3...... 112 867 820 34 die Ausgabben 90 075 572 99 bleibt Reingewinn für 1926. 22.792 247 35 Er ist gemäss § 37 des Bankgesetzes wie folgt zu u Verteilen: Zum gesetzlichen Reservefonds gehen 20 % . . = 4 558 449 47 Von den verbleibenden . * 18 233 797 88 steht den Anteilseignern zunächst ein Betrag von 8 % auf RM. 122 788 100 zu. „ 9 823 048 – Aus dem Restbetrage RM. 8 410 749.88 entfallen auf das Reich die Hälfte . . . RM. 374. 94 auf die Anteilseigner die Hälfte.. 4 205 374 94 Es erhält somit das Reich . . . RM. 4 205 374.94 die gemäss § 7c des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30./8. 1924 dem Rentenmarktilgungsfonds zufliessen. Den Anteilseignern stehen zu.. ―. . 14 028 422 94 18 233 797 88 Von den den Anteilseignern Züstehnden .. . 14 028 422 94 werden 10 % Div. (auf RM. 122 788 100) verteiltt 12 278 810 — Der Rest von 1749 612 94 wird dem Spez.-R.-F. für Künfig Bi. „ anskäkk