2076 Banken und andere Geld-Institute. Frankfurter Bank in Frankfurt a. M., Neue Mainzer Strasse 69. Gegründet: 1854. Konz. 11./4. 1854. Zweck: Betrieb von Giro-, Diskont- und Lombardgeschäften, Annahme von Depositen- geldern, Verwahrung und Verwaltung von Wertp. Die Bank hatte das Recht, Bankscheine, auf Inhaber lautend, auszufertigen, hat jedoch 1901 darauf verzichtet und ist jetzt reine Depositenbank. Mit Rücksicht auf die Beschränkung des Geschäftskreises, insbesondere den Ausschluss aller Kreditgeschäfte, wurde die Bank durch Ministerialerlass vom Preuss. Staate zu einer Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt. Alle Anderungen des Ges.-Vertrages bedürfen auch in Zukunft der minist. Genehmigung. – Der Gegenstand der Bank ist: 1. Kauf und Verkauf von Gold u. Silber in Barren u. Münzen; 2. Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Wechseln, welche eine Verfallzeit von höchstens 3 Monaten haben u. aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Ver- pflichtete haften; ferner Diskontierung, Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib. des Reichs, eines deutschen Staates oder inländischer kommunaler Korporationen, welche nach spät. 3 Monaten mit ihrem Nennwert fällig sind; 3. Lombard-Verkehr; 4, Kauf u. Verkauf von Schuldverschreib., wobei jedoch der jeweilige Effektenbestand die Höhe der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals und der Reserven nicht überschreiten darf; 5. Inkasso für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten u. Behörden; 6. Kauf u. Verkauf von Effekten aller Art u. von Edelmetallen für fremde Rechnung; 7. Annahme von verzinslichen u. unverzinslichen Geldern im Depositengeschäft u. im Giroverkehr; 8. Verwahrung u. Ver- waltung von Wertgegenständen. Am 1./12..1925 begann nach langen Vorverhandlungen das Effekten-Giro seine Tätigkeit. Die weitaus meisten Frankfurter Banken haben sich dem Effektengiroverkehr angeschlossen. Am 1./11. 1926 wurde der Effektenferngiroverkehr aufgenommen. Z. Zt. sind 6 Girobanken (Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt, Hamburg, Köln) an dem Fernverkehr beteiligt. – Im Mai 1925 schloss die Bank mit der Preuss. Staatsbank (Seehandlung) ein Abkommen, wonach diejenigen Frankfurter Bankhäuser u. Banken, welche Wechsel an die Seehandlung geben, noch am selben Tage den Gegenwert bei der Frankf. Bank zur Verfügung gestellt erhalten, ferner traf die Seehandlung im Juli 1926 mit der Frankf. Bank weitere Vereinbar. zur Er- leichterung des Ankaufs u. der Einlösung von unverzinsl. Schatzanweisungen u. übernahm im August 1926 RM. 400 000 neue Aktien der Frankf. Bank zum dauernden Besitz. – Der Gesellschaft ist der Erwerb u. die Veräusserung von Liegenschaften nur für die Zwecke ihres Dienstes u. auf Grund eines Beschlusses des A.-R. gestattet. Kapital: (Bis 6./5. 1927) RM. 4 014 000 in 60 000 St.-Akt. zu RM. 20, 8000 St.-Akt. zu RM. 100, 2000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 7. Die Vorz.-Akt. erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungsverpflicht. u. haben 15fach. St.-Recht. Sie können durch Beschluss der G.-V. mit 3 monatl. Kündigung auf den Schluss eines Kalendervierteljahres jederzeit zur Rückzahlung zum Nennwert nebst der etwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag gekündigt werden. Im Falle der Auflös. der Ges. erhalten sie vor den St.-Akt. den vollen eingezahlten Betrag nebst der etwa rückständigen Vorz.-Div. sowie 6 % Zinsen seit dem letzten Bilanztag aus der Liquidationsmasse. Urspr. fl. 10 Mill. in 20 000 Aktien auf Namen a fl. 500, 1891 Erhöh. auf M. 18 Mill. u. Umtausch der fl. 500 Akt. in solche zu M. 1000 (7 alte = 6 neue), 1921 Erhöhung um M. 1 Mill. in 1000 Stück 6 % Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 21./4. 1922 erhöht um weitere M. 18 Mill. in 18 000 St.-Akt. zu M. 1000, übern. von einem Konsort., angeb. im Verh. 1:1 zu 200 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 13./3: 1923 um M. 45 Mill. in 24 000 St.-Akt. zu M. 1000 u. 4000 zu M. 5000 u. 1000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (Deutsche Bank) zu 600 %, davon M. 24 Mill. angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 3: 2 zu 600 %. Lt. G.-V. v. 22./12. 1924 Umstell. des St.-A.-K. von M. 80 Mill. auf RM. 1 600 000 u. des Vor.-A.-K. von M. 2 Mill. auf RM. 14 000 (M. 1000 = RM. 7). Die G.-V. v. 29./4. 1925 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 2 400 000 in 4000 St.-Akt. zu RM. 100 u. 2000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1926. Von den neuen Aktien wurde ein Teilbetrag von RM. 1 600 000 den alten Aktionären in der Weise zum Bezuge angeboten, dass auf jede alte St.-Akt. zu RM. 100 1 neue Aktie zu RM. 100 oder auf 10 alte St.-Akt. zu je RM. 100 1 neue Aktie zu RM. 1000 sowie auf 5 alte St.-Akt. zu je RM. 20 1 neue Aktie zu RM. 100 zu 107.5 % be- zogen werden konnte. Weitere RM. 400 000 neue St.-Akt. wurden von der Preuss- Staats- bank (Seehandlung) als dauernder Besitz übernommen. Die G.-V. v. 6./5. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 Mill. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: März-April. Stimmrecht: Je RM. 20 St.-A.-K. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 15 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K., bis 6 % an Vorz.-Akt., sowie Nachzahl. etwaigor rückständ. Vorz.-Div., dann 4 % Div. an St.-Akt., danach a. o. Abschr. u. Rückl., etwaige Zuweisung an Pens.-F., 10 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, Rest weitere Div. bzw. Vortrag. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Kassa u. Reichsbank-Guthaben 813 084, Wechsel 3 809 859, Debit. 16 514 726, Wertp. 2 063 230, Bankgeb. u. 2 Nebenhäuser 1 345 000, Mobil. 1. — Passiva: A.-K. 4 014 000, R.-F. 182 300, Kredit. 19 934 294, Reingewinn 415 307. Sa. RM. 24 545 901.