—――――.―――――――――――――― Banken und andere Geld-Institute. 2125 um M. 9 000 000, 1897 um M. 6 000 000, 1898 weitere Erhöhung um M. 4 500 000. Nochmals erhöht 1908 um M. 7 500 000. Weitere Erhöhung 1913 um M. 6 000 000. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 2./7. 1920 um M. 21 000 000. Dann lt. G.-V. v. 31./3. 1921 erhöht um M. 98 000 000 St.-Akt., davon M. 69 000 000 den Aktionären der Bayer. Handels- bank in München (M. 44 500 000) und der Vereinsbank in Nürnberg (M. 24 500 000) zum Umtausch angeboten u. zwar den ersteren im Verh. 1:1, den letzteren im Verh. 6:7. Die G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss auch die Ausgabe von M. 60 000 000 Vorz.-Akt. Die Bayerische Handelsbank u. die Vereinsbank in Nürnberg haben diese Vorz.-Akt., welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht ausgestattet u. amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. Weitere Erhöh. lt. G.-V. V. 21./4. 1922 um M. 135 000 000 sowie M. 10 000 000 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 1000. Die Vorz.-Akt., die von dem Bankhaus Mendelssohn & Co., Berlin übernommen wurden, sind mit den gleichen Rechten wie die obigen ausgestattet. Erhöht lt. G.-V. v. 1./3. 1923 um M. 495 000 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. M. 255 000 000 voll einbez. Aktien wurden von einem Konsort. unter Führung des Bankhauses Mendelssohn & Co., Berlin übern., davon M. 152 500 000 den bisher. Aktion. im Verh. 2: 1 zu 1000 % angeboten. Kap.-Umstell. It. G.-V. v. 24./3. 1925 von bisher M. 870 Mill. (M. 800 Mill. St.-Akt. u. M. 70 Will. Vorz.-Akt.) auf RM. 13 050 000 (RM. 12 Mill. St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) in 1500 St.-Akt. zu RM. 1000, 90 000 St.-Akt. zu RM. 100, 75 000 St.-Akt. zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 8 Mill. in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 70 000 St.-Akt. zu RM. 100, übern. von einem Konsort. (Mendelssohn & Co., Berlin) zu 102 %, angeboten den Aktion. bis 22./7. 1925 zu 110 % £ Börsenumsatzsteuer. Auf RM. 300 alte Akt. entfielen RM. 200 neue Aktien. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündel- sicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. u. 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch derjenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Obl. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1923 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 53 812 110 289 an Hyp.-Darl. im Umlauf M. 53 267075 400 an Pfandbriefen u. Komm.-Darl. M. 2 979 664 956, denen M. 2 953 790 500 Komm.-Obl. gegenüberstanden. Kurs Ende 1925–1926: Pfandbriefe 4 % einschl. Ser. 120 u. 3½ % sämtl. Ser.: 6.15, 21.70 %. Komm.-Obl. 4 % einschl. Ser. 4 u. 3½ % sämtl. Ser.: 2, 10 %. Notiert in München. Auch notiert in Augsburg. Daselbst Kurs Ende 1926: 4 % Pfandbriefe einschl. Ser. 120) 21 %; 4 % Ser. 121–356: – %. 3½ % Komm.-Obl. – %; 4 % Komm.-Obl. einschl. Ser. 4: – % 7–16 % Komm.-Obl. Ser. 1–22315 „ Die vor dem 14./2. 1924 ausgegeb. auf Papiermark lautenden Darlehen, Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. sind nach den Vorschriften des Aufwertungsgesetzes vom 16./7. 1925 zu liquidieren Pfandbrief-Teilungsmasse am 31. Dez. 1926 (Aufwertungsbetrag zu 25 %): Aktiva: Ansprüche aus bestehenden Hyp. einschl. Zs. 70 124 801, Rückwirkungsansprüche u. Anteil gegang. Rückzahl. u. Zs. 6 788 348. Sa. GM. 106 438 712. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 372 348 300. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1926: Aktiva: Goldmark- bestand der aufzuwert. Kommunaldarlehen mit den rechtskräftig feststehenden Beträgen bezw. mit 12½ oder 2½ % aufgewertet ohne Berücksichtig. der Anträge auf weitergehende Aufwert. 2 593 597, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zs. 511 166. Sa. GM. 3 104 764. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Kommunal- schuldverschreib. GM. 22 981 320. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung. Lt. Beschluss des A.-R. v. 13./11. 1926 nahm die Ges. zum 1./1. 1927 eine erste Teilausschüttung in Höhe von 20 % des Gold- markgehaltes der Papiermarkpfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen (mit Zinslauf ab 1./1. 1927) vor. Den Goldpfandbriefen sind Anteilscheine beigegeben, die zur Teilnahme an den künftigen Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen; sie treten daher in jeder Beziehung an die Stelle der auf Mark alter Währung lautenden Pfandbriefe. Die Goldpfandbriefe sind eingeteilt in Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 1./1. u. 1./7. Um auch denjenigen Pfandbriefgläubigern, auf deren Pfandbriefe ein Betrag von mind. GM. 10, aber weniger als GM. 50 entfallen würde, eine Teilnahme an den weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse zu ermöglichen, ist ferner die Ausgabe von Zertifikaten im Nennwerte von GM. 10 Vorgesehen. Auch den Zertifikaten sind Anteil- scheine beigegeben; es gilt für sie das Gleiche wie für die Goldpfandbriefe. Dagegen werden den Zertifikaten keine Zinsscheine beigegeben; die Vergüt. der 4½ % Zs. erfolgt bei Einlösung der Zertifikate. Der Besitzer von Zertifikaten im Gesamtgoldmarkbetrage