Banken und andere- Geld-Institute. 2133 – Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 100 000, Kredit., täglich kündbar 691 952, Festgelder 1 462 736, Gewinn 75 947. Sa. RM. 3 330 636. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. u. Steuern 126 480, Gewinn 75 947 (davon: Steuer-Rückl. 10 000, Tant. an A.-R. 3000, Div. 60 000, Vortrag 2947). – Kredit: Wechsel, Eff., Devisen, Sorten, Coup. 103 620, Zs. u. Provis. 97 447, Gewinnvortrag 1359. Sa. RM. 202 427. Dividenden 1913–1926: 8, 8, 9, 9, 8, 8, 8, 8, 8, 20, 0, 6, 6, 6 %. Vorstand: Dir. Josef Maier, Otto Pöllinger, Nürnberg. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanw. Dr. Valentin Stolz, München; Stellv. Oberdomänenrat Josef Heitzer, Rechtsanw. Dr. Hans Kobler, Finanzrat Josef Ziegler, Regensburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Vereinsbank in Nürnberg. (Börsenname: Nürnberger Vereinsbank.) Gegründet: 17./5. 1871; eingetr. 8./7. 1871. Statutänderung genehmigt durch Ent- schliessung des Bayer. Staatsministeriums des Innern bzw. des „ zuletzt v. 19./8. 1920, 28./4. 1921 u. 12./5. 1925. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut „. Be- kanntmachung seitens der bayerisch. Regier. die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kirchengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in lauf. Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene Depots von Gemeinden, Stiftungen, Kultusstiftung. u. Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Das Bankgeschäft wurde 1921 mit Wirkung ab 1./1. 1920 an die Bayerische Vereinsbank in München-Nürnberg übertragen. Die Bank betreibt auch das Hypoth.-Geschäft auf Grund des Hypoth.-Bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 durch Gewährung hypothek. Darlehen, Gewährung nichthypothek. Darlehen an in- ländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme voller Gewähr-- leistung durch eine solche Körperschaft, Gewährung von Darlehen an mländ22= bahnen gegen Verpfändung der Bahn. Interessengemeinschaft: 31./3. 1921 Beitritt zu A da. Bayer. ereinsbank in München und Nürnberg und der Bayer. Handelsbank in München vereinbarten Zus.schluss statt, durch den, unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit der eteffgten fsee. ihr bankgeschäftlicher Betrieb bei der Bayerischen Vereinsbank werden soll. Au der Ermächtigung der a. o. G.-V. v. 30./3. 1921 ist demzufolge und zwar mit Wirkung 1./1. 1920 ab, mit den vorgenannten Banken eine Interessengemeinschaft eingegangen erden, mit dem Zwecke, sich gegenseitig zu fördern und die von jedem Institut erzielten Erträgnisse einem gemeinschaftlichen Gesamterträgnis zuzuführen. Ausserdem wurde den Aktionären der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten u. zwar in der Weise, dass auf M. 6000 Vereinsbankaktien M. 7000 Bayerische Vereinsbankaktien entfielen. Zum Zwecke der Abwendung einer Überfremdungs- gefahr hat die Bayerische Vereinsbank M. 60 000 000 (umgestellt auf RM. 900 000) 6 % kumu- lative Vorz.-Akt. ausgegeben, von denen die Vereinsbank in Nürnberg M. 21 000 000 (um- gestellt auf RM. 315 000) zum Kurse von 150 % übern. hat. Das Div.-Recht der 6 % Vorz.- Akt. ruht zurzeit. Kapital: RM. 4 200 000 in 40 000 Akt. zu RM. 20 (Nr. 1–40 000) u. 7500 Akt. zu RM. 80. (Nr. 40 001–47 500) u. 2800 Akt. zu RM. 1000 (Nr. 47 501–50 300). Urspr. M. 9 Mill.; 1883 weitere M. 3 Mill. begeben, dazu 1899 M. 3 Mill., 1908 M. 3 Mill. 1911 weitere Erhöh. um M. 3 Mill. in 2500 Akt. zu M. 1200, angeboten den alten Aktionären v. 12.–26./4. 1912 zu 160 %; auf nom. M. 7200 alte Aktien entfiel 1 neue. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 24./3. 1925 von M. 21 Mill. auf RM. 1 400 000 (15: 1) durch Abstempel. des Nennwertes der Akt. von M. 300 bzw. M. 1200 auf RM. 20 bzw. RM. 80. Abstempel.-Frist bis spät. 31./10. 1925. Die G.-V. v. 13./4. 1927 beschloss, das A.-K. um RM. 2 800 000 auf RM. 4 200 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 2800 Akt. zu RM. 1000. Hypotheken-Pfandbriefe (Bodenkredit-Obligationen u. Schuldverschr., Kommunal,-u. Kleinbahn-Obligationen). Die Bank darf verzinsl. auf nicht weniger als M. 100 lautende Oblig. ausgeben, auf Grundlagen u. bis zur Höhe der von ihr an Gemeinden, landwirt- schaftl. Verbände u. Kulturgenossenschaften oder gegen hypoth. Sicherheit gewährten Dar- lehen. – Es gibt Stücke auf Namen u. auf Inh.; Umschr. der einen Art in die andere kostenfrei; für die auf Namen umgeschrieb. übernimmt die Bank die Verbindlichkeit, die Besitzer von der stattgehabten Verlosung brieflich zu unterrichten. – Die Hyp.-Darlehen werden nur bis zur Hälfte des von der Bank ermittelten Wertes gewährt, sowohl in Bayern selbst, als auch im übrigen Deutschland. Eine höhere Beleih. als bis zur Hälfte des Werts ist bis zu " nur ausnahmsweise und nur mit Zustimm. des Staatskommissärs statthaft. – Durch Entschliess. des Bayer. Staats- ministeriums des Innern bzw. des Bayer. Staatsministeriums für Handel, Industrie u. Ge- werbe v. 9./9., 30./10. u. 3./11. 1899 sind die Pfandbr. der Bank zur Anleg. von Mündelgeld, zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen sowie zur Anlage von Kapitalien der Kirchen- u. Pfründe-Stiftungen u. der sonst. nicht unter gemeindl. Verwalt. stehenden Stift. für geeignet erklärt; sie sind auch von der Reichsbank u. der Bayer. Staatsbank zum Lombardverkehr zugelassen. Die Bank vergütet für die Zeit von der Fälligkeit bis zur Einlös. aller ihrer verlosten Oblig. 1 % Deposital-Zinsen. – Verj. der Zinsscheine u. der